
Die Versicherung für Räum- und Streupflicht ist im Winter für Immobilienbesitzer und Mieter sehr wichtig. Neue Gerichtsurteile haben 2024 die rechtlichen Anforderungen verschärft, wodurch eine gute Versicherung noch wichtiger wird. Eine Studie des GDV zeigte, dass Schäden durch Winterunfälle auf unsachgemäß geräumten Wegen 2024 auf über 180 Millionen Euro gestiegen sind. Dies unterstreicht die Wichtigkeit eines ausreichenden Versicherungsschutzes.
In diesem Abschnitt geht es um die rechtlichen Aspekte von Räum- und Streupflichten, einschließlich der Verantwortlichkeiten von Eigentümern und Mietern sowie möglicher Haftungs- und Strafrisiken bei Vernachlässigung dieser Pflichten.
Vermieter dürfen die Räum- und Streupflicht auf Mieter übertragen. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass eine wirksame Übertragung dieser Pflichten auf Mieter klar vereinbart und vom Eigentümer ausreichend kontrolliert sein muss.
Bei Verletzung der Räum- und Streupflicht drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, wie Schadensersatzforderungen und in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen.
Bei Verletzung der Räum- und Streupflicht drohen erhebliche Schadensersatzforderungen. Die Haftung umfasst nicht nur Sachschäden, sondern auch Personenschäden mit oft langwierigen Folgen. Typische Schadensfälle sind:
Die Beweislast liegt beim Geschädigten, der nachweisen muss, dass der Unfall durch mangelhafte Räumung verursacht wurde. Allerdings haben Gerichte die Anforderungen an diesen Nachweis in den letzten Jahren gelockert.
In schwerwiegenden Fällen kann die Verletzung der Räumpflicht auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Bei fahrlässiger Körperverletzung durch unterlassene Verkehrssicherung drohen Geldstrafen oder in Extremfällen sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.
Wir behandeln nun detailliert verschiedene Versicherungsarten, zeigen wichtige Deckungsmerkmale auf und informieren Sie, wie Sie sich optimal absichern können. Erfahren Sie alles Wissenswerte von der Privathaftpflicht- bis zur gewerblichen Haftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Privatpersonen bei Schäden, die aus der Verletzung ihrer Räum- und Streupflicht resultieren. Sie bietet in modernen Tarifen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Für Immobilieneigentümer und Vermieter ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung essenziell. Sie bietet Schutz bei Verletzung der Räum- und Streupflicht und deckt Risiken des Immobilienbesitzes ab. Schäden durch nicht erfüllte Räumpflicht der Mieter sind ebenfalls abgesichert. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro aufgrund des hohen Schadenspotentials bei Immobilien.
Unternehmen sollten eine Haftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Verletzung der Räum- und Streupflicht auf Betriebsgrundstücken abdeckt, da Unfälle dort oft größere Personenkreise betreffen können und daher höhere Deckungssummen benötigt werden.
In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Risiken Versicherungen typischerweise ausschließen und welche Obliegenheiten Versicherte erfüllen müssen, um ihren Versicherungsschutz zu wahren. Zudem wird erklärt, was unter grober Fahrlässigkeit verstanden wird und welche Auswirkungen diese auf den Versicherungsschutz haben kann.
Versicherungen schließen bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz bei Verletzung der Räum- und Streupflicht aus:
Für den Erhalt des Versicherungsschutzes bei Verletzung der Räum- und Streupflicht müssen bestimmte Obliegenheiten erfüllt werden:
Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherer ihre Leistungen kürzen. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise:
In diesem Abschnitt werden wir uns ausführlich mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Haftungsverschärfung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht auseinandersetzen und die praktische Umsetzung sowie mögliche Schadenersatzansprüche beleuchten.
Der Bundesgerichtshof hat die Beweislast bei Unfällen aufgrund von Glatteis zuungunsten von Immobilieneigentümern geändert. Opfer müssen nicht mehr eine konkrete Pflichtverletzung beweisen, sondern nur die Glätte und den Sturz. Die Beweislast liegt nun bei den Pflichtigen, die nachweisen müssen, dass sie ihrer Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Die neue Rechtsprechung führt zu strengeren Dokumentationsanforderungen bei der Räum- und Streupflicht. Eigentümer und Dienstleister müssen nun genau belegen können, wann und wo Räum- und Streuarbeiten stattfanden. Dafür sind detaillierte Protokolle, Fotos der geräumten Bereiche und Nachweise über die Streumittel notwendig, um im Schadensfall einer Haftung zu entgehen.
Die Gerichte gewähren bei Verletzungen aufgrund nicht erfüllter Räum- und Streupflichten sowohl Ersatz für materielle Schäden als auch Schmerzensgeld. Materielle Schäden umfassen Kosten für medizinische Behandlung, Verdienstausfall, Haushaltshilfen und beschädigtes Eigentum. Das Schmerzensgeld bemisst sich nach der Verletzung und deren Auswirkungen. Gerichtsurteile neigen neuerdings zu höheren Schmerzensgeldzahlungen. So wurde nach einem Sturz mit Oberschenkelhalsbruch vom Landgericht München I im Februar 2024 ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zuerkannt, was über den früheren Beträgen von 8.000-10.000 Euro liegt.
Gerichte berücksichtigen bei Schadenersatzklagen wegen Verletzung der Räum- und Streupflicht auch ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten. Ungeeignetes Schuhwerk, Alkoholeinfluss oder riskantes Verhalten können die Ansprüche mindern. Die Erkennbarkeit der Glätte, die Notwendigkeit des Weges und Alternativrouten spielen dabei eine Rolle. Bei grober Fahrlässigkeit des Geschädigten ist ein Mitverschulden von 25-50% üblich.
Eine angemessene Versicherung ist essenziell für Immobilieneigentümer und -nutzer, um die Risiken bei Verletzung der Räum- und Streupflicht zu minimieren. Die Gerichte fordern zunehmend höhere Sorgfaltspflichten, was die Notwendigkeit einer guten Versicherung hervorhebt. Wichtig sind dabei eine hohe Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, klare vertragliche Vereinbarungen, präventive Maßnahmen, sorgfältige Dokumentation der Winterdienste sowie regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes.
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