Begriff | Definition |
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Leitungswasserschaden | Bei einem Leitungswasserschaden tritt unkontrolliert Wasser aus einer Leitung aus. Leitungswasserschäden können an Zuflussrohren, Abflussrohren, Heizungsrohren sowie an Anschlüssen von Waschmaschinen und Waschbecken auftreten. Oft basieren Leitungswasserschäden auf Materialfehlern, Abnutzungserscheinungen oder Frost. Durch Leitungswasserschäden entstehen häufig Sachschäden an Gebäuden und Einrichtungen. Das bestimmungswidrig austretende Leitungswasser aus Wasserinstallationen schädigt die Bausubstanz und zerstört Sachen. Leitungswasserschäden werden von anderen Wasserschäden wie Schäden durch Regenwasser oder Löschwasser abgegrenzt. Ein Leitungswasserschaden gilt nur als solcher, wenn der Schaden aufgrund einer Leckage an einer Leitung entstanden ist. Für die Abdeckung eines Leitungswasserschadens kommen drei Versicherungen in Betracht. Hauseigentümer mit einer Wohngebäudeversicherung profitieren von einer Abdeckung aller Schäden, die unmittelbar an der Immobilie und deren Installationen entstehen. Mieter und Eigentümer können ihr Inventar über eine Hausratversicherung vor Leitungswasserschäden schützen. In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die Schäden in fremden Wohnungen absichern.
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