Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leitungswasserschaden

Ein Leitungswasserschaden ist ein Schaden, der durch das Austreten von Wasser aus einer Leitung oder einem Rohr verursacht wird. Dies kann beispielsweise durch einen Rohrbruch, eine undichte Stelle oder eine Verstopfung der Leitung geschehen. Der Schaden kann sowohl in privaten als auch in gewerblichen Gebäuden auftreten und betrifft sowohl die Gebäudestruktur als auch das Inventar. Die Definition eines Leitungswasserschadens wird in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Hierbei wird zwischen zwei Arten von Leitungswasserschäden unterschieden: dem versicherten und dem nicht versicherten Schaden.

  1. Versicherter Leitungswasserschaden
    Ein versicherter Leitungswasserschaden ist ein Schaden, der durch plötzlich eintretendes Leitungswasser verursacht wird. Dies bedeutet, dass das Wasser unerwartet und unkontrolliert ausgetreten sein muss, beispielsweise durch einen Rohrbruch oder eine undichte Stelle. Auch Schäden, die durch Frost oder einen geplatzten Schlauch an einer Waschmaschine entstehen, fallen unter diese Kategorie.

  2. Nicht versicherter Leitungswasserschaden
    Ein nicht versicherter Leitungswasserschaden ist ein Schaden, der durch allmählich eintretendes Leitungswasser verursacht wird. Hierbei handelt es sich um Schäden, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln, beispielsweise durch eine undichte Stelle, die sich langsam ausbreitet. Auch Schäden, die aufgrund von fehlerhaften Installationen oder mangelnder Wartung entstehen, werden in der Regel nicht von der Versicherung abgedeckt.

Versicherungsbedingungen prüfen
Der wichtigste Unterschied zwischen einem versicherten und einem nicht versicherten Leistungswasserschaden liegt in der Versicherungspolice. Bevor ein Schaden auftritt, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen und zu verstehen, welche Art von Wasserschäden abgedeckt sind. In der Regel sind Leistungswasserschäden in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten. Diese Versicherungen decken jedoch nicht immer alle Arten von Wasserschäden ab. Es ist daher ratsam, sich mit seinem Versicherungsvertreter in Verbindung zu setzen und sich über die genauen Bedingungen und Ausschlüsse zu informieren.

Umfang der Versicherungsdeckung
Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen versichertem und nicht versichertem Leistungswasserschaden liegt im Umfang der Versicherungsdeckung. Während einige Versicherungen nur die direkten Schäden durch Wasser abdecken, können andere auch die Kosten für die Beseitigung von Feuchtigkeit und Schimmel übernehmen. Auch die Höhe der Versicherungssumme kann variieren. In der Regel sind höhere Versicherungssummen mit höheren Versicherungsprämien verbunden.

Beispiele für versicherte Leistungswasserschäden
Zu den Beispielen für versicherte Leistungswasserschäden gehören Schäden durch Rohrbrüche, defekte Wasserleitungen, auslaufende Waschmaschinen oder Geschirrspüler, undichte Dächer oder verstopfte Abflüsse. Auch Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen können in der Regel über eine separate Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.

Beispiele für nicht versicherte Leistungswasserschäden
Nicht versicherte Leistungswasserschäden können beispielsweise durch unsachgemäßes Verhalten verursacht werden, wie zum Beispiel das Verstopfen der Toilette durch unsachgemäße Entsorgung von Gegenständen. Auch Schäden durch Witterungseinflüsse, wie zum Beispiel ein undichtes Dach aufgrund von Sturmschäden, sind in der Regel nicht versichert. Ebenso sind Schäden durch Grundwasser oder Hochwasser nicht über die üblichen Versicherungen abgedeckt.

Welche Klauseln sind relevant für die Definition eines Leitungswasserschadens?
Die Definition eines Leitungswasserschadens wird in der Regel in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Hierbei sind vor allem folgende Klauseln relevant:

  1. Definition von Leitungswasser
    Die erste und wichtigste Klausel für die Definition eines Leitungswasserschadens ist die Definition von Leitungswasser. Hier wird festgelegt, was unter Leitungswasser zu verstehen ist und welche Arten von Schäden durch Leitungswasser abgedeckt sind. In der Regel umfasst diese Definition Schäden, die durch ausgetretenes Wasser aus Rohrleitungen, Armaturen oder Wasserleitungen entstehen. Auch Schäden durch auslaufende Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Geschirrspüler werden häufig unter Leitungswasser subsumiert.
    Beispiel
    Durch einen Rohrbruch in der Wand entsteht ein Wasserschaden im Wohnzimmer. Dieser Schaden wird in der Regel durch die Klausel zur Definition von Leitungswasser abgedeckt.

  2. Ausschluss von bestimmten Schäden
    In dieser Klausel werden Schäden ausgeschlossen, die nicht unter die Definition von Leitungswasser fallen. Hierzu gehören beispielsweise Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Starkregen. Auch Schäden durch falsche Handhabung oder Vorsatz sind in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.
    Beispiel
    Durch einen Starkregen dringt Wasser durch das Dach in das Haus ein und verursacht einen Wasserschaden. Da dieser Schaden nicht durch Leitungswasser entstanden ist, wird er von der Versicherung nicht abgedeckt.

  3.  Abgrenzung zu anderen Versicherungen
    In dieser Klausel wird festgelegt, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist. Oftmals gibt es Überschneidungen zwischen verschiedenen Versicherungen wie beispielsweise der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung. Hier wird geregelt, welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt.
    Beispiel
    Durch einen Rohrbruch wird sowohl der Bodenbelag als auch das Mobiliar beschädigt. In der Regel wird der Schaden am Bodenbelag von der Gebäudeversicherung und der Schaden am Mobiliar von der Hausratversicherung übernommen.

  4. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
    In dieser Klausel werden die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall festgelegt. Dazu gehören beispielsweise die unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherung oder die Mitwirkung bei der Schadenregulierung. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten, kann dies zu einer Kürzung oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
    Beispiel
    Der Versicherungsnehmer bemerkt einen Rohrbruch in seinem Haus, meldet diesen jedoch erst Wochen später der Versicherung. Da er seine Obliegenheiten nicht erfüllt hat, kann die Versicherung die Schadenregulierung ablehnen.

  5. Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
    In dieser Klausel wird die Höhe der Versicherungssumme und die Höhe der Selbstbeteiligung festgelegt. Die Versicherungssumme gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung im Schadensfall haftet. Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss.
    Beispiel
    Die Versicherungssumme beträgt 50.000 Euro und die Selbstbeteiligung 500 Euro. Bei einem Leitungswasserschaden in Höhe von 10.000 Euro muss der Versicherungsnehmer 500 Euro selbst tragen und die Versicherung übernimmt den Restbetrag von 9.500 Euro.

Zusammenfassung
Leitungswasserschäden entstehen durch unerwartet austretendes Wasser aus Rohrleitungen und können versichert oder nicht versichert sein. Versicherte Schäden sind plötzlich, wie durch Rohrbrüche, und werden meist von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Nicht versicherte Schäden entwickeln sich langsam, sind oft auf mangelnde Wartung zurückzuführen und werden nicht übernommen. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen zu kennen, um zu verstehen, welche Schäden abgedeckt sind und welche Ausschlüsse gelten. Der Umfang der Deckung und die Höhe der Versicherungssumme variieren und sollten mit dem Versicherungsvertreter geklärt werden.

Synonyme: Leitungswasserschäden