Das BGH Krankentagegeldversicherung Leistungsanspruch Urteil vom 12. 03. 2025 (Az. IV ZR 32/24) markiert einen Wendepunkt im deutschen Versicherungsrecht. Der Bundesgerichtshof entschied eindeutig, dass Versicherungsunternehmen den Leistungsanspruch aus einer Krankentagegeldversicherung nicht einseitig herabsetzen dürfen, wenn das Einkommen des Versicherungsnehmers nach Vertragsabschluss sinkt.
