
In Deutschland sorgt die Frage, wer bei längerer Krankheit zahlt, für Unsicherheit. Laut dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) vom März 2024 waren Beschäftigte in Deutschland durchschnittlich 15,1 Tage krankgeschrieben – ein Anstieg von 0,4 Tagen gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie wichtig es ist, über die verschiedenen Absicherungsmechanismen bei längerer Arbeitsunfähigkeit informiert zu sein. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich dabei erheblich zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen, wobei auch spezielle Situationen wie Arbeitsunfälle oder Rehabilitationsmaßnahmen besondere Bestimmungen mit sich bringen.
In Deutschland erhalten Arbeitnehmer bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der Krankenkasse, bis über eine Erwerbsminderungsrente entschieden wird.
Arbeitnehmer haben laut Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf volles Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht mindestens vier Wochen. Die Entgeltfortzahlung schließt reguläre Bezüge, Zulagen und Überstunden ein. Eine ärztliche Bescheinigung ist notwendig, spätestens ab dem dritten Tag der Krankheit.
Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Dieses beträgt 70% des Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90% des Nettoentgelts. Es wird bis zu 78 Wochen über einen Zeitraum von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt und stellt eine bedeutende Langzeitabsicherung dar, die durch das GKV-Modernisierungsgesetz geregelt ist.
Wenn nach 78 Wochen weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, greift die Nahtlosigkeitsregelung: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld weiter, bis über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden ist, um eine Versorgungslücke zu verhindern. Die Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung hängt vom individuellen Versicherungsverlauf und den erworbenen Entgeltpunkten ab.
Selbstständige haben die Wahl zwischen gesetzlichem Krankentagegeld und privater Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.
Selbstständige können in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren, das ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, wobei auch kürzere Wartezeiten möglich sind. Die Höhe des Krankentagegeldes hängt vom vereinbarten Betrag ab und kann bis zu 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Das Krankentagegeld wird nur bei korrekter Beitragszahlung und nach einer bestimmten Vorversicherungszeit gewährt.
Viele Selbstständige bevorzugen eine private Krankentagegeldversicherung, da sie individuell anpassbar ist. Karenzzeiten, Leistungshöhen und -dauern können persönlich festgelegt werden. Sie zahlt meist ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 1.050 Tage. Die Kosten hängen von Alter, Gesundheit und gewählter Leistung ab.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige sehr wichtig, da sie bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit im Beruf eine monatliche Rente bis zu einem vereinbarten Alter bietet und somit eine dauerhafte finanzielle Absicherung gewährleistet.
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Kosten für Verletztengeld, Behandlung und Reha sowie eine Unfallrente bei dauerhaften Schäden.
Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig. Sie zahlen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des regulären Arbeitsentgelts als Verletztengeld. Dieses wird ohne zeitliche Begrenzung geleistet, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert. Zusätzlich übernehmen die Träger der Unfallversicherung alle Behandlungskosten und erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen.
Bei langfristigen Gesundheitsschäden infolge von Arbeitsunfällen kann eine Unfallrente gewährt werden. Sie basiert auf dem Grad der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und dem vorherigen Einkommen. Diese Rente wird zusätzlich zu anderen Renten gezahlt und bietet finanzielle Sicherheit bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden.
Kranken- und Rentenversicherungen in Deutschland übernehmen Kosten für medizinische Rehabilitationen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, mit Eigenbeteiligung und bestimmten Voraussetzungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für medizinische Rehabilitation, wenn sie zur Prävention einer Verschlechterung der Krankheit oder zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit nötig sind. Versicherte zahlen maximal 42 Tage im Jahr 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Maßnahmen gibt es keine Zuzahlung. Die Krankenkasse prüft die Notwendigkeit anhand ärztlicher Unterlagen.
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Voraussetzung ist eine 15-jährige Wartezeit oder bestimmte versicherungsrechtliche Anforderungen. Während der Rehabilitation wird Übergangsgeld gezahlt, das sich nach dem bisherigen Einkommen richtet.
Präventive Rehabilitationsmaßnahmen können von Krankenkassen genehmigt werden, wenn sie zur Gesundheitsförderung beitragen. Die Kosten werden individuell geprüft und es gibt eine Zuzahlung von 10 Euro täglich. Mindestens vier Jahre sollten zwischen zwei Maßnahmen liegen.
Die private Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind essentiell zur finanziellen Absicherung bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit, um Einkommenseinbußen zu kompensieren.
Bei längerer Krankheit entstehen oft finanzielle Probleme für Arbeitnehmer und Selbstständige. Arbeitnehmer bekommen nach sechs Wochen lediglich 70% ihres Gehalts, was oft nicht ausreicht. Eine private Krankentagegeldversicherung kann helfen, das Einkommen aufzustocken. Die Höhe sollte so gewählt werden, dass man das gewohnte Nettoeinkommen erreicht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung für alle Erwerbstätigen, die bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zahlt. Die Versicherungssumme sollte 70-80% des Nettoeinkommens abdecken. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist wichtig, damit der Versicherer nicht auf andere Berufe verweisen kann. Eine nachträgliche Leistungsdynamik schützt die Kaufkraft der Rente.
Die Zuständigkeit für die Bezahlung bei längerer Krankheit hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Quellen:
Der Beitrag wurde zuletzt am 17.03.2024 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.
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