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Wer zahlt bei längerer Krankheit? Ein Leitfaden für Arbeitnehmer und Selbstständige

In Deutschland sorgt die Frage, wer bei längerer Krankheit zahlt, für Unsicherheit. Laut dem aktuellen Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse (TK) vom März 2024 waren Beschäftigte in Deutschland durchschnittlich 15,1 Tage krankgeschrieben – ein Anstieg von 0,4 Tagen gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung verdeutlicht, wie wichtig es ist, über die verschiedenen Absicherungsmechanismen bei längerer Arbeitsunfähigkeit informiert zu sein. Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich dabei erheblich zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen, wobei auch spezielle Situationen wie Arbeitsunfälle oder Rehabilitationsmaßnahmen besondere Bestimmungen mit sich bringen.

 

Längere Krankheit bei Arbeitnehmern: Das System der gestaffelten Absicherung

In Deutschland erhalten Arbeitnehmer bei Krankheit sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von der Krankenkasse, bis über eine Erwerbsminderungsrente entschieden wird.

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (erste 6 Wochen)

Arbeitnehmer haben laut Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf volles Gehalt bei Arbeitsunfähigkeit für bis zu sechs Wochen, vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis besteht mindestens vier Wochen. Die Entgeltfortzahlung schließt reguläre Bezüge, Zulagen und Überstunden ein. Eine ärztliche Bescheinigung ist notwendig, spätestens ab dem dritten Tag der Krankheit.

Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (ab der 7. Woche)

Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Dieses beträgt 70% des Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90% des Nettoentgelts. Es wird bis zu 78 Wochen über einen Zeitraum von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt und stellt eine bedeutende Langzeitabsicherung dar, die durch das GKV-Modernisierungsgesetz geregelt ist.

Nahtlosigkeitsregelung und Übergang zur Erwerbsminderungsrente

Wenn nach 78 Wochen weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht, greift die Nahtlosigkeitsregelung: Die Krankenkasse zahlt Krankengeld weiter, bis über einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden ist, um eine Versorgungslücke zu verhindern. Die Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung hängt vom individuellen Versicherungsverlauf und den erworbenen Entgeltpunkten ab.

 

Selbstständige und längere Krankheit: Herausforderungen und Lösungsansätze

Selbstständige haben die Wahl zwischen gesetzlichem Krankentagegeld und privater Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit.

Krankentagegeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

Selbstständige können in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankentagegeld vereinbaren, das ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, wobei auch kürzere Wartezeiten möglich sind. Die Höhe des Krankentagegeldes hängt vom vereinbarten Betrag ab und kann bis zu 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Das Krankentagegeld wird nur bei korrekter Beitragszahlung und nach einer bestimmten Vorversicherungszeit gewährt.

Private Krankentagegeldversicherung als Alternative

Viele Selbstständige bevorzugen eine private Krankentagegeldversicherung, da sie individuell anpassbar ist. Karenzzeiten, Leistungshöhen und -dauern können persönlich festgelegt werden. Sie zahlt meist ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit für bis zu 1.050 Tage. Die Kosten hängen von Alter, Gesundheit und gewählter Leistung ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtige Ergänzung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige sehr wichtig, da sie bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit im Beruf eine monatliche Rente bis zu einem vereinbarten Alter bietet und somit eine dauerhafte finanzielle Absicherung gewährleistet.

 

Arbeitsunfälle: Spezielle Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übernehmen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Kosten für Verletztengeld, Behandlung und Reha sowie eine Unfallrente bei dauerhaften Schäden.

Leistungen der Berufsgenossenschaften

Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten sind die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig. Sie zahlen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des regulären Arbeitsentgelts als Verletztengeld. Dieses wird ohne zeitliche Begrenzung geleistet, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert. Zusätzlich übernehmen die Träger der Unfallversicherung alle Behandlungskosten und erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen.

Übergang zu Unfallrenten

Bei langfristigen Gesundheitsschäden infolge von Arbeitsunfällen kann eine Unfallrente gewährt werden. Sie basiert auf dem Grad der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und dem vorherigen Einkommen. Diese Rente wird zusätzlich zu anderen Renten gezahlt und bietet finanzielle Sicherheit bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden.

 

Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen: Kostenübernahme und Ansprüche

Kranken- und Rentenversicherungen in Deutschland übernehmen Kosten für medizinische Rehabilitationen zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit, mit Eigenbeteiligung und bestimmten Voraussetzungen.

Medizinische Rehabilitation durch die Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für medizinische Rehabilitation, wenn sie zur Prävention einer Verschlechterung der Krankheit oder zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit nötig sind. Versicherte zahlen maximal 42 Tage im Jahr 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Maßnahmen gibt es keine Zuzahlung. Die Krankenkasse prüft die Notwendigkeit anhand ärztlicher Unterlagen.

Rehabilitation durch die Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Voraussetzung ist eine 15-jährige Wartezeit oder bestimmte versicherungsrechtliche Anforderungen. Während der Rehabilitation wird Übergangsgeld gezahlt, das sich nach dem bisherigen Einkommen richtet.

Präventionsmaßnahmen und Vorsorgekuren

Präventive Rehabilitationsmaßnahmen können von Krankenkassen genehmigt werden, wenn sie zur Gesundheitsförderung beitragen. Die Kosten werden individuell geprüft und es gibt eine Zuzahlung von 10 Euro täglich. Mindestens vier Jahre sollten zwischen zwei Maßnahmen liegen.

 

Finanzielle Planung und Vorsorgemöglichkeiten

Die private Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind essentiell zur finanziellen Absicherung bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit, um Einkommenseinbußen zu kompensieren.

Krankentagegeld-Lücken erkennen und schließen

Bei längerer Krankheit entstehen oft finanzielle Probleme für Arbeitnehmer und Selbstständige. Arbeitnehmer bekommen nach sechs Wochen lediglich 70% ihres Gehalts, was oft nicht ausreicht. Eine private Krankentagegeldversicherung kann helfen, das Einkommen aufzustocken. Die Höhe sollte so gewählt werden, dass man das gewohnte Nettoeinkommen erreicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung als Basis-Absicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Absicherung für alle Erwerbstätigen, die bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit zahlt. Die Versicherungssumme sollte 70-80% des Nettoeinkommens abdecken. Der Verzicht auf abstrakte Verweisung ist wichtig, damit der Versicherer nicht auf andere Berufe verweisen kann. Eine nachträgliche Leistungsdynamik schützt die Kaufkraft der Rente.

 

Rechtliche Entwicklungen und aktuelle Änderungen

  • Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen digital, was die Bearbeitung beschleunigt. Arbeitnehmer benötigen noch eine Kopie für den Arbeitgeber.
  • Die Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten verlängert sich bis zum 67. Lebensjahr, was die Rentenansprüche für Frühberentete verbessert. Hinzuverdienstgrenzen wurden angepasst, sodass Teilrentner mehr dazuverdienen können ohne Rentenkürzung.

 

Fazit und praktische Handlungsempfehlungen

Die Zuständigkeit für die Bezahlung bei längerer Krankheit hängt von verschiedenen Faktoren ab.

  • Arbeitnehmer sind durch das gesetzliche System abgesichert, sollten aber zusätzliche private Vorsorge treffen.
  • Selbstständige müssen eigenverantwortlich für eine ausreichende Absicherung sorgen, inklusive Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsschutz.
  • Bei Arbeitsunfällen schützt die gesetzliche Unfallversicherung.
  • Für Rehabilitationsmaßnahmen sind verschiedene Träger zuständig.
  • Eine individuelle Beratung kann helfen, die passende Absicherung zu finden.
  • Wegen häufiger rechtlicher Änderungen ist es wichtig, die eigene Absicherung regelmäßig zu prüfen und anzupassen.

Quellen:

  • Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreport 2024, März 2024
  • Deutsche Rentenversicherung: Statistik Erwerbsminderungsrenten 2024
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialgesetzbuch V, aktuelle Fassung 2024

Der Beitrag wurde zuletzt am 17.03.2024 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.

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