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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
5 Minuten Lesezeit (930 Worte)

Lohnt sich der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung ist oft gerade für junge Menschen attraktiv: Sie profitieren von den oft sehr günstigen Tarifen für Neukunden. Der Zugang zu einer privaten Krankenversicherung steht jedoch nicht allen Menschen offen, sondern ist auf folgende Personengruppen beschränkt:

  • alle Beamten und Richter sowie Angestellte im öffentlichen Dienst, sofern sie einen Beihilfeanspruch haben
  • Freiberufler, Selbstständige und Existenzgründer (unabhängig von der Einkommenshöhe)
  • Studenten, sofern sie nicht in der Familienversicherung der GKV abgesichert sind
  • Angestellte mit Einkünften, die mindestens ein Jahr lang die Jahresentgeltgrenze (JAEG).
    Hier werden folgende Einkünfte zugrunde gelegt:
    - die monatliche Gehaltszahlung
    - regelmäßig wiederkehrende Einmalzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
    - vermögenswirksame Leistungen
    - Sachbezüge
    - Überstundenvergütungen, die pauschal entrichtet werden
    - Einkünfte aus versicherungspflichtigen weiteren Beschäftigungsverhältnissen

Für die Angehörigen der ersten Gruppe ist der Wechsel von der GKV in die PKV eine sehr seltene Konstellation. Auch Studenten entsprechen nicht den klassischen „Wechslern“. Für alle anderen kann der Eintritt in eine private Krankenversicherung durchaus seinen Reiz haben. Doch der Übertritt hat seine Tücken.

 

Die typischen „Fallen“ bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auf den ersten Blick scheinen Tarife für Neukunden oft sehr günstig zu sein. Dies kann so manchen Interessenten dazu verleiten, vorschnell eine private Krankenversicherung abzuschließen. Doch die Versicherer handeln in erster Linie gewinnorientiert und sind an manche Vorgaben, die für gesetzliche Krankenkassen zwingend gelten, nicht gebunden. Dazu gehört z. B. die Gestaltung der Mitgliedsbeiträge. Aufgrund der sehr spezifischen Tarifgestaltung und –struktur steigen sie zwangsläufig kontinuierlich an. Das hängt im Wesentlichen einerseits mit dem stetigen Anwachsen der Behandlungskosten durch den medizintechnischen Fortschritt und andererseits dem demographischen Wandel zusammen: Eine immer größere Zahl von Mitgliedern im Seniorenalter bringt nahezu unausweichlich auch höhere Kosten für ärztliche Aufwendungen mit sich. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen ist die Beitragshöhe bei den privaten Krankenversicherern jedoch nicht gedeckelt. So können steigende Kosten direkt durch Beitragsanhebungen kompensiert werden. Versicherungsexperten haben ermittelt, dass die Beiträge bei den privaten Krankenversicherern zwischen 2012 und 2022 sum durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr gestiegen sind. (Quelle: pkv.de).
Die deutlichsten Beitragssteigerungen finden erfahrungsgemäß dann statt, wenn die Versicherten sich im Alter zwischen 50 und 60 Jahren befinden. Den privaten Krankenversicherern macht auch das aktuell enorm niedrige Zinsniveau das Leben schwer: Sie haben jetzt weitaus größere Probleme, die nötigen Altersrückstellungen gewinnbringend anzulegen.

Im Durchschnitt steigen 2022 die Beiträge zur privaten Krankenversicherung um 4,1 Prozent.

 

Die Privatsituation spielt für die Entscheidung eine große Rolle

Wie bereits weiter oben angedeutet, handelt ein privater Krankenversicherer gewinnorientiert. Daher hat die Beitragsgestaltung keine Ähnlichkeit mit der von privaten Krankenkassen, die nach dem Solidarprinzip strukturiert ist. Familienversicherungen, über die alle Kinder mitversichert sind, sind den Privaten fremd. Am vorteilhaftesten können sich Singles, Doppelverdiener sowie kleinere Familien mit bis zu zwei Kindern privat krankenversichern.
Ein weiteres Kriterium, das eine sehr große Rolle bei der Beitragsgestaltung spielt, ist die Gesundheitsprüfung. An ihrem Ergebnis entscheidet sich nicht nur die Beitragshöhe, sondern auch, ob der Antragsteller überhaupt den Zugang zu einer privaten Krankenversicherung erhält. Vorerkrankungen führen so gut wie immer zu Risikozuschlägen, chronische Krankheiten sehr oft zu einer Ablehnung. Das Verschweigen von Erkrankungen ist in keinem Fall eine gute Idee: Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

 

Wenn die Entscheidung gefallen ist: Das ist der direkte Weg in die PKV

Gegenüber der künftigen privaten Krankenversicherung muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller bei der GKV freiwillig versichert ist; hierüber stellt die gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende Bestätigung aus. Sobald diese Bestätigung vorliegt, hat der Versicherte zwei Wochen Zeit, rückwirkend die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft zu beantragen. Wenn er diese Frist versäumt, gilt für ihn die ordentliche Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Kalendermonats. Würde er also in diesem Fall seine Mitgliedschaft in der GKV am 11. April 2018 kündigen, endete sie dort am 30. Juni 2018. Ab 1. Juli 2018 wäre er dann in der PKV krankenversichert.

Nachdem der Aufnahmeantrag bei einer privaten Krankenversicherung gestellt wurde, wird diese eine Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens durchführen. Die Versicherung entscheidet dann, ob und unter welchen Bedingungen ein Antragsteller aufgenommen wird.
Sobald von dort eine positive Entscheidung gefällt wurde, kann der Versicherte seine GKV-Mitgliedschaft schriftlich formlos kündigen. Der Kündigung ist die Versicherungsbestätigung des künftigen privaten Versicherers beizufügen.
Versicherte sollten daran denken, sich von ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse die bisherigen Versicherungszeiten dort nachweisen zu lassen. Damit lassen sich beim privaten Versicherer Wartezeiten verkürzen oder vermeiden.

 

Gibt es einen Weg von der PKV zurück in die GKV?

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich: Sofern Selbstständige oder Freiberufler in ein Angestelltenverhältnis wechseln und ihr Gehalt für mindestens ein Jahr unterhalb der Jahresentgeltgrenze liegt. Auch Angestellte haben diese Möglichkeit, wenn ihre Bruttoeinkünfte diese Grenze für wenigstens ein Jahr unterschreiten. Das geschieht in den meisten Fällen, wenn die Arbeitszeit reduziert wird oder aber der Gehaltsanstieg zu gering ist, um mit der jährlich ansteigenden Jahresentgeltgrenze mitzuhalten.

Einer Arbeitslosigkeit ist in der Regel der sichere Weg zurück in die GKV: Immer, wenn die Betroffenen das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden sie grundsätzlich in der GKV versichert. Bei älteren Versicherten ist dies schwieriger: Wenn sie in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit keinen einzigen Tag in der GKV abgesichert waren, verbleiben sie in der privaten Krankenversicherung. Dieser Altersgruppe wird der Rückweg in die GKV grundsätzlich deutlich erschwert: Damit möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Krankenversicherte sich im Laufe ihres Lebens immer den für sie günstigsten Versicherungstarif heraussuchen. Damit würde den gesetzlichen Krankenversicherern eine zu große Belastung aufgebürdet werden, wenn sich vorher privat Versicherte erst im Alter an sie „erinnern“. Studenten ist die Rückkehr für die gesamte Dauer ihres Studiums versperrt. Erst mit ihrer Exmatrikulation können sie zur GKV zurückkehren.

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