Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Börse

Die Börse ist nach der offiziellen Definition sowohl das Börsengebäude als auch der darin befindliche Markt als organisierter Handel mit Vermögenswerten. An der Börse findet die Preisfindung für Güter statt, die sich über Angebot und Nachfrage regulieren und nach Anzahl, Maß oder Gewicht gehandelt werden. Je nach Art der gehandelten Güter und Werte wird in Terminbörsen, Wertpapierbörsen, Devisenbörsen oder Warenbörsen unterschieden. Gehandelt werden kann auch in Computerbörsen oder Präsenzbörsen. Die wichtigsten und bekanntesten Börsen befinden sich in New York, Tokio, London und Frankfurt. In Deutschland verfügen die Städte Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, München, Eschborn, Leipzig und Stuttgart über eine Börse.

An der Börse wird mit Aktien, Wertpapieren oder Devisen gehandelt. Auch Gold, Metalle, Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse werden als Waren oder Commodities an der Börse angeboten. Gekauft und verkauft werden können an der Börse sowohl Investitionsgüter als auch Konsumgüter. Die Preise und Kurse der einzelnen Angebote errechnen sich aus dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, was auch der Bestimmung von Aktienkursen dient. Abgewickelt werden die Geschäfte an der Börse aber nicht zwischen Käufer und Verkäufer, sondern über Mittler wie Makler, Broker, Trader oder Banken.

Makler und Broker müssen einen Eid ableisten, um an der Börse Geschäfte abwickeln zu dürfen. Um einen Kauf oder Verkauf an der Börse durchzuführen, muss der Makler oder Broker explizit beauftragt werden. Dann werden vom Broker aus den vorliegenden Aufträgen die aktuellen Kurse für die gewünschten Aktien, Wertpapiere oder Produkte errechnet. Die Berechnung erfolgt zu den Handelszeiten, die zwischen den Börsenstandorten variieren. Ein Großteil des Börsenhandels verläuft heute digital, sodass die Börse selbst kaum noch aufgesucht werden muss. Makler, Broker und Banken können digital kontaktiert werden, um ein Geschäft zu beauftragen und abwickeln zu lassen.

Auch Wertpapiere und Aktien werden über Broker gekauft. Broker erhalten einen entsprechenden Auftrag, um die Aktien für ihre Kunden zu erwerben. Die Aktionäre entrichten dafür eine Provision, die zusätzlich zum Aktienpreis gezahlt werden muss. Preise und Kurse unterliegen Schwankungen, weshalb immer das aktuelle Kursniveau betrachtet werden muss. Basierend auf dem aktuellen Kurs wird von Investoren und Aktionären die Entscheidung getroffen, Käufe zu tätigen oder Aktien und Wertpapiere abzustoßen.

Damit an der Börse ein transparenter und korrekter Handel gewährleistet werden kann, unterliegen alle Geschäfte der Überwachung durch die staatliche Börsenaufsicht. In Deutschland überwacht die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auf Bundesebene den gesamten Wertpapierhandel.

Synonyme: Exchange, Stock Exchange