Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Call

Bei einem Call handelt es sich um eine Kaufoption, die dem Käufer das Recht (aber nicht die Pflicht) einräumt, bis zu festgelegten Terminen, Preisen und Konditionen einen bestimmten Vermögenswert kaufen zu können. Call-Optionen gewinnen an Wert, wenn der Basiswert ansteigt.

Die verkaufende Partei der Call-Option wird „Stillhalter“ betitelt, weil dieser bis zum Ablauf der Option für die Ausübung des Geschäfts den Bezugswert zu jeder Zeit liefern können muss. Der Stillhalter darf also veroptionierte Bezugswerte nicht verkaufen. Dafür bekommt er vom Käufer des Call eine Prämie, die regelmäßig über dem Ertrag vergleichbarer Anlagen liegt. Der Käufer eines Call geht von steigenden Kursen aus. Er hat die Möglichkeit, die Option an Dritte zu veräußern oder sie bis zum Verfalltermin selbst auszuüben. Das mit einem Call verbundene Risiko ist daher auf die Prämie begrenzt. Der Veräußerer rechnet hingegen mit gleichbleibenden oder leicht fallenden Kursen. Wird ein Call nicht ausgeübt, verfällt er ohne Wert. Der Gegensatz zu einem Call wird „Put“ genannt.

Synonyme: Kaufoption