Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Dividende

Dividenden sind Gewinnanteile von Aktiengesellschaften, die an ihre Aktionäre ausgeschüttet werden. Nach dem Gesetz handelt es sich dabei begrifflich nicht um eine Dividende, sondern nach § 174 II 2 AktG um den auszuschüttenden Betrag. Gewinnausschüttungen als solches werden bei Genossenschaften, GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften geleistet. Genau genommen sind auch Ausschüttungen bei Investmentfonds und bei Genussscheinen auch keine Dividenden, da sie teilweise Zinserträge enthalten.

Wie hoch eine Dividende sein wird, entscheidet der Vorschlag des Vorstandes der AG und die Hauptversammlung. Die Zahlung der Dividende erfolgt regelmäßig ein Mal im Jahr und zwar wenige Tage nach der Hauptversammlung, wenn keine spätere Fälligkeit beschlossen worden ist. In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Angegeben wird eine Dividende in Währungseinheit pro Stück oder in Prozent vom Nennwert. Dividenden werden in der Regel auf ein dazugehöriges Wertpapierdepot-Konto ausgezahlt. Wenn Dividenden in Form von Wirtschaftsgütern ausgeschüttet werden, wird von Naturaldividenden gesprochen. Werden Dividenden nicht mittels Geld, sondern per kostenloser Ausgabe von Aktien ausgeschüttet, heißen sie Stockdividenden.

Private Aktionäre müssen die erhaltenen Dividenden als Kapitaleinkünfte versteuern. Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden bei Dividendenzahlungen ebenfalls kapitalertragsteuerrechtlich erfasst. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kapitalgesellschaften bezogene Dividenden steuerfrei verbuchen. Für ausländische Aktien gelten bei Dividenden die Vorschriften für die Quellensteuer.

Dividenden werden als Indiz genutzt, um die wirtschaftliche Stärke einer Aktiengesellschaft einzuschätzen. Sie gelten als wirtschaftliches Signal für die Börse. Dies ist jedoch nicht immer zutreffend. Manchmal schüttet ein Unternehmen Dividenden aus, obwohl das abgelaufene Geschäftsjahr keinen Gewinn erzielt hat. Wenn die aktuellen Dividenden mit dem Geschäftserfolg nicht übereinstimmen, gilt diese Vorgehensweise häufig den Aktionären, die weiterhin an das Unternehmen gebunden werden sollen. Viele große Aktiengesellschaften arbeiten aus diesem Grund mit Rückversicherungsgesellschaften, die entsprechende Rücklagen bilden und berücksichtigen.

Synonyme: Gewinnanteil,Reingewinn,Tantieme