Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Emission

Bei einer Emission handelt es sich um den Vorgang der Platzierung von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen am Kapital- und Finanzmarkt. Geben die Notenbanken Geld aus, wird dies ebenfalls als Emission bezeichnet. Unternehmen, die Aktien oder Anleihen platzieren, werden Emittent genannt. Auch das neu platzierte Wertpapier selbst wird im Börsenjargon als Emission bezeichnet. Werden neue Bundesanleihen ausgegeben, handelt es sich um öffentliche Emissionen.

Bei der Erstausgabe sowie Unterbringung von Wertpapieren am Finanzmarkt werden in der Regel Kreditinstitute hinzugezogen, die sich zu einem Konsortium zusammenschließen. Emissionen dienen Unternehmen der Beschaffung von Kapital. Je nach Art der jeweiligen Wertpapiere geht es um die Beschaffung von Eigenkapital oder Fremdkapital. Werden Aktien von einem Unternehmen emittiert, wird Eigenkapital beschafft, da die Aktionäre Miteigentümer des Unternehmens sind. Mit der Emission von Anleihen wird hingegen Fremdkapital beschafft, da es sich um Schuldverschreibungen handelt. Geht ein Unternehmen zum ersten Mal an die Börse, wird von einer Neuemission gesprochen.

Emissionen erfolgen nach § 32 Abs. 2 BörsG unter Zuhilfenahme von Kreditinstituten, die die Emissionsabläufe steuern und diverse Risiken übernehmen. Eine Ausnahme bildet das Private Placement. Bei dieser Selbstemission werden Wertpapiere nur ausgewählten Investoren und Kapitalanlegern zum Kauf angeboten. Bei Daueremittenten handelt es sich um Banken und Kreditinstitute, die kontinuierlich am Kapitalmarkt vertreten sind und für die Finanzierung von Krediten und Darlehen immer wieder frisches Kapital brauchen.

Bei Aktien muss der Emissionskurs über dem Nennwert liegen. Ansonsten gibt es verschiedene Arten, wie der Preis für eine Emission festgelegt wird. Bei Auktionsverfahren wird eine Frist gesetzt, bis zu deren Ablauf Gebote von Interessenten abgegeben werden können. Nach Fristende werden die Wertpapiere vom Höchstbietenden an der Reihe nach zugeteilt, bis alle Wertpapiere vergeben sind. Bei Emissionen zum Festpreis wird ein fixer Ausgabepreis ermittelt. Im Bookbuilding-Verfahren wird hingegen eine Preisspanne und eine Frist vorgegeben. Innerhalb dieser Zeitspanne können Gebote abgegeben werden. Am Ende entscheidet sich, wer zu welchen Konditionen den Zuschlag erhält. Hier kommt es also auf die Nachfrage an, wie hoch der Preis letztendlich ausfällt.