Eine Bestattung kann mehrere Tausend Euro kosten. Wer vermeiden möchte, dass Angehörige diese Ausgaben kurzfristig aus eigenen Mitteln bezahlen müssen, kann dafür vorsorgen. Eine Möglichkeit ist die Sterbegeldversicherung. Sie zahlt im Todesfall eine vereinbarte Geldsumme aus, ist aber nicht für jeden die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
Verbraucherschützer beurteilen Sterbegeldversicherungen überwiegend kritisch. Gerade bei einem Abschluss im höheren Alter können die insgesamt gezahlten Beiträge die garantierte Leistung übersteigen. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein solcher Vertrag Vorteile bieten kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten, die Vertragsbedingungen und die Frage, welche Alternativen zur Verfügung stehen. Auch die Qualität der Beratung spielt dabei eine wichtige Rolle.
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung mit vergleichsweise niedriger Versicherungssumme. Sie soll vor allem die Kosten einer späteren Bestattung abdecken. Stirbt die versicherte Person, zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung an die bezugsberechtigte Person oder nach den vertraglichen Regelungen an andere Empfangsberechtigte aus.
Die Versicherungssummen liegen häufig im Bereich einiger Tausend Euro. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt insbesondere vom Eintrittsalter, der Versicherungssumme, der Beitragszahlungsdauer und den Tarifbedingungen ab. Manche Verträge sehen zusätzliche Leistungen vor, beispielsweise bei einem Unfalltod oder für die Organisation einer Bestattung.
Das frühere Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Daraus folgt allerdings nicht, dass jeder Todesfall privat versichert werden müsste. Für bestimmte Personengruppen können weiterhin besondere Sterbegeldansprüche bestehen, etwa aus der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken oder der gesetzlichen Unfallversicherung.
Welche Bestattungskosten müssen berücksichtigt werden?
Die Kosten einer Bestattung setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Neben den Leistungen des Bestattungsunternehmens können Gebühren für Friedhof und Grabnutzung, Kosten für eine Einäscherung, Trauerfeier, Grabmal und spätere Grabpflege entstehen. Wie hoch die Gesamtausgaben ausfallen, hängt von der Bestattungsart, den örtlichen Gebühren und den persönlichen Wünschen ab.
Selbst einfache Bestattungen können mehrere Tausend Euro kosten. Aufwendigere Beisetzungen können erheblich teurer sein. Bevor eine Versicherungssumme festgelegt wird, ist es deshalb sinnvoll, die gewünschten Leistungen und deren voraussichtliche Kosten zu ermitteln. Eine pauschale Versicherungssumme passt nicht zu jeder Bestattung.
Eine Sterbegeldversicherung garantiert grundsätzlich eine vertraglich vereinbarte Geldleistung, nicht aber automatisch eine bestimmte Bestattung zu einem dauerhaft festen Preis. Steigen die Bestattungskosten stärker als die garantierte Versicherungssumme, kann trotz bestehender Versicherung eine Finanzierungslücke entstehen.
Wann zahlt eine Sterbegeldversicherung?
Die Auszahlung setzt voraus, dass der versicherte Todesfall eingetreten ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei vielen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung gilt zunächst eine Wartezeit. Je nach Vertrag kann sie beispielsweise ein bis drei Jahre betragen. Stirbt die versicherte Person während dieser Zeit, wird häufig nur ein Teil der Leistung oder die Summe der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Bei einem Unfalltod kann die Wartezeit entfallen.
Andere Tarife bieten bei entsprechender Gesundheitsprüfung Versicherungsschutz ohne eine solche allgemeine Wartezeit. Dafür müssen die Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Welche Lösung günstiger ist, lässt sich nicht allein anhand des Monatsbeitrags beurteilen.
Wichtig ist außerdem das Bezugsrecht. Wer eine bestimmte Person als bezugsberechtigt einsetzt, kann die Auszahlung im Todesfall organisatorisch erleichtern. Ob das Geld tatsächlich für die Bestattung verwendet werden muss, hängt von einer möglichen Zweckbindung und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Bei einer gewöhnlichen Sterbegeldversicherung ohne Zweckbindung kann die bezugsberechtigte Person grundsätzlich selbst über die Auszahlung verfügen.
Was kostet eine Sterbegeldversicherung wirklich?
Ob eine Sterbegeldversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nicht allein anhand des Monatsbeitrags beurteilen. Entscheidend sind die garantierte Versicherungssumme, die vereinbarte Beitragszahlungsdauer und der Zeitpunkt des Todesfalls. Neben dem versicherten Risiko fließen auch Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten in die Kalkulation ein.
Bei vielen Tarifen endet die Beitragszahlung mit einem vereinbarten Alter, während der Versicherungsschutz lebenslang bestehen bleibt. Andere Verträge sehen abweichende Zahlungsmodelle vor. Eine begrenzte Beitragszahlungsdauer macht die maximale Belastung berechenbarer, verhindert aber nicht automatisch, dass die gesamten Beiträge höher ausfallen als die garantierte Todesfallleistung.
Ein früher Todesfall kann dagegen zu einem ganz anderen Ergebnis führen. Besteht bereits voller Versicherungsschutz, wird die vereinbarte Leistung grundsätzlich auch dann ausgezahlt, wenn erst wenige Beiträge gezahlt wurden. Die Sterbegeldversicherung ist deshalb keine reine Sparanlage, sondern enthält auch einen Todesfallrisikoschutz. Ob dieser Schutz seinen Preis wert ist, hängt von der persönlichen Situation ab.
Rechenbeispiel: Wann übersteigen die Beiträge die Versicherungsleistung?
Wie sich die Beitragszahlungsdauer auf die Wirtschaftlichkeit auswirken kann, zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine 62-jährige Person schließt eine Sterbegeldversicherung mit einer garantierten Todesfallleistung von 6.500 Euro ab. Der monatliche Beitrag beträgt 32 Euro und ist bis zum 82. Lebensjahr zu zahlen. Bei vollständiger Beitragszahlung über 20 Jahre ergibt sich eine Gesamtbelastung von 7.680 Euro. Das wären 1.180 Euro mehr als die garantierte Versicherungsleistung.
Ob tatsächlich so viele Beiträge gezahlt werden, hängt jedoch davon ab, wie lange die versicherte Person lebt. Stirbt sie beispielsweise mit 72 Jahren und besteht voller Versicherungsschutz, wären bei genau zehn Jahren Beitragszahlung rechnerisch 3.840 Euro eingezahlt worden. Die vereinbarte Todesfallleistung von 6.500 Euro würde dennoch ausgezahlt. Stirbt die Person dagegen erst mit 85 Jahren, wären bei diesem Zahlungsmodell bereits sämtliche 7.680 Euro entrichtet worden. Der Versicherungsschutz bestünde weiterhin, obwohl keine Beiträge mehr zu zahlen wären.
Die gezahlten Beiträge würden in diesem Beispiel mit der 204. Monatszahlung erstmals die garantierte Versicherungssumme übersteigen, also nach 17 Jahren Beitragszahlung. Eine gesetzliche Regelung, die die Beitragszahlung bei Erreichen der Versicherungssumme automatisch beendet, gibt es nicht. Maßgeblich bleibt die vereinbarte Beitragszahlungsdauer.
Das Beispiel ist eine frei gewählte Modellrechnung und bildet keinen konkreten Versicherungstarif ab. Tatsächliche Beiträge, Wartezeiten, Überschussbeteiligungen und Vertragsbedingungen können davon abweichen. Der Vergleich berücksichtigt außerdem weder Zinsen noch die unterschiedliche zeitliche Verfügbarkeit des Geldes.
Wie lässt sich eine Überzahlung durch die richtige Vertragsgestaltung vermeiden?
Bei einer Sterbegeldversicherung müssen Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer nicht identisch sein. Während der Versicherungsschutz lebenslang bestehen kann, lässt sich die Beitragszahlung bei entsprechenden Tarifen auf einen kürzeren Zeitraum begrenzen. Dadurch kann verhindert werden, dass Versicherte bis ins hohe Alter weiter Beiträge zahlen müssen.
Ein guter Versicherungsberater sollte für dieselbe garantierte Todesfallleistung unterschiedliche Beitragszahlungsdauern berechnen und die jeweiligen Gesamtbeiträge gegenüberstellen. Ziel sollte sein, eine möglichst günstige Gesamtbelastung mit einer dauerhaft tragbaren monatlichen Beitragszahlung zu verbinden. Idealerweise lässt sich ein Tarif finden, bei dem die Summe sämtlicher vereinbarter Beiträge unter der garantierten Todesfallleistung bleibt. Ob das möglich ist, hängt von Eintrittsalter, Tarif und Vertragsbedingungen ab.
Eine solche Berechnung ersetzt allerdings nicht die Prüfung von Wartezeiten, Leistungen bei einem frühen Todesfall und möglichen Überschussbeteiligungen. Auch eine kürzere Beitragszahlungsdauer ist nicht automatisch wirtschaftlicher. Entscheidend ist der Vergleich konkreter Tarifvarianten und nicht allein die Höhe des Monatsbeitrags.
Wie realistisch sind 20 Jahre Beitragszahlung?
Eine Beitragszahlung über 20 Jahre ist keineswegs ausgeschlossen. Nach der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Sterbetafel 2023/2025 hatten 65-jährige Männer eine durchschnittliche weitere Lebenserwartung von 18,0 Jahren und gleichaltrige Frauen von 21,1 Jahren. Wer mit 65 Jahren eine Versicherung mit 20-jähriger Beitragszahlungsdauer abschließt, kann daher durchaus bis zum vereinbarten Zahlungsende Beiträge entrichten.
Die statistische Lebenserwartung ist allerdings kein individuelles Sterbedatum. Sie beschreibt durchschnittliche Verhältnisse und sagt nicht voraus, wie lange ein bestimmter Mensch leben wird. Auch lässt sich daraus nicht unmittelbar ableiten, welcher Anteil der Versicherten tatsächlich sämtliche Beiträge zahlen wird. Für die Entscheidung sollten deshalb sowohl ein früher Todesfall als auch eine vollständige Beitragszahlung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zur statistischen Lebenserwartung veröffentlicht das Statistische Bundesamt.
Dürfen die Beiträge höher sein als die spätere Versicherungsleistung?
Ja. Bei einer Sterbegeldversicherung ist es rechtlich zulässig, dass die insgesamt gezahlten Beiträge die garantierte Todesfallleistung übersteigen. Eine gesetzliche Vorschrift, nach der die Beitragszahlung automatisch endet, sobald die Versicherungssumme erreicht ist, gibt es nicht. Maßgeblich sind die vereinbarte Beitragszahlungsdauer und die Vertragsbedingungen.
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht allerdings Schutzmöglichkeiten vor. So kann unter den Voraussetzungen des § 165 VVG eine Beitragsfreistellung verlangt werden. Dabei bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich mit einer entsprechend reduzierten Leistung bestehen. Wird die gesetzlich oder vertraglich maßgebliche Mindestleistung nicht erreicht, können besondere Regelungen zur Auszahlung des Rückkaufswerts greifen. Auch eine Kündigung kann möglich sein, wobei der nach § 169 VVG berechnete Rückkaufswert deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegen kann.
Wer feststellt, dass die bisherigen Beiträge bereits höher sind als die garantierte Todesfallleistung, sollte den Vertrag deshalb nicht vorschnell kündigen. Sinnvoll ist es, sich vom Versicherer den aktuellen Rückkaufswert, die mögliche beitragsfreie Versicherungssumme und die noch ausstehenden Beiträge mitteilen zu lassen. Erst damit lässt sich beurteilen, ob die Fortführung, eine Beitragsfreistellung oder eine Kündigung wirtschaftlich günstiger ist.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich insbesondere in § 165 VVG und § 169 VVG.
Für welche Alters- und Zielgruppen ist eine Sterbegeldversicherung geeignet?
Eine Sterbegeldversicherung ist nicht automatisch für Menschen einer bestimmten Altersgruppe sinnvoll. Das Eintrittsalter beeinflusst zwar den Beitrag, sagt aber wenig darüber aus, ob überhaupt ein zusätzlicher Versicherungsbedarf besteht. Entscheidend sind vorhandene Rücklagen, die finanzielle Situation der Angehörigen, der Gesundheitszustand und die persönlichen Vorstellungen zur Bestattung.
Jüngere Menschen unter 40 Jahren
In jüngeren Jahren stehen häufig andere finanzielle Risiken im Vordergrund. Wer eine Familie versorgt, einen Immobilienkredit zurückzahlen muss oder wesentlich zum Haushaltseinkommen beiträgt, sollte zunächst prüfen, wie Angehörige bei einem vorzeitigen Todesfall finanziell abgesichert wären. Eine Risikolebensversicherung kann hierfür geeigneter sein, weil sie während einer vereinbarten Laufzeit deutlich höhere Versicherungssummen ermöglicht. Für die späteren Bestattungskosten können daneben eigene Rücklagen aufgebaut werden.
Menschen zwischen 40 und 59 Jahren
Im mittleren Lebensalter kann die Frage nach einer gezielten Bestattungsvorsorge an Bedeutung gewinnen. Wer noch keine ausreichenden Rücklagen besitzt und Angehörige nicht mit den Bestattungskosten belasten möchte, kann eine Sterbegeldversicherung in Betracht ziehen. Die Beiträge sind bei einem früheren Abschluss häufig niedriger als im Rentenalter. Allerdings verlängert sich damit möglicherweise auch die Zeit, in der Beiträge gezahlt werden. Deshalb sollte die Entscheidung nicht allein von einem günstigen Monatsbeitrag abhängen.
Menschen zwischen 60 und 69 Jahren
Mit dem Übergang in den Ruhestand wird die Bestattungsvorsorge für viele Menschen konkreter. Gleichzeitig sind die Eintrittsbeiträge meist höher als in jüngeren Jahren. Gerade in dieser Altersgruppe sollte geprüft werden, wie hoch die Beiträge bis zum vereinbarten Zahlungsende ausfallen können und welche Leistung bei einem Todesfall während der Wartezeit vorgesehen ist. Wer bereits über ausreichendes Vermögen verfügt, benötigt häufig keine zusätzliche Sterbegeldversicherung.
Menschen ab 70 Jahren
Ein Abschluss im höheren Alter ist bei manchen Versicherern weiterhin möglich. Die Beiträge können jedoch erheblich sein, und eine vereinbarte Wartezeit kann den Nutzen des Vertrags einschränken. Stirbt die versicherte Person nach Beginn des vollen Versicherungsschutzes relativ früh, kann die Auszahlung deutlich über den bis dahin gezahlten Beiträgen liegen. Bei längerer Lebensdauer kann sich das Verhältnis umkehren. Deshalb sollten gerade ältere Menschen auch prüfen, ob vorhandene Rücklagen oder ein abgesicherter Bestattungsvorsorgevertrag die geeignetere Lösung darstellen.
Menschen mit Vorerkrankungen oder geringen Rücklagen
Für Menschen mit Vorerkrankungen können Tarife ohne Gesundheitsprüfung interessant sein. Allerdings ist der volle Versicherungsschutz häufig an eine Wartezeit gebunden. Besteht bereits eine schwere Erkrankung, muss besonders sorgfältig geprüft werden, welche Leistung bei einem frühen Todesfall tatsächlich gezahlt würde. Eine Versicherung ohne Gesundheitsprüfung bedeutet nicht automatisch sofortigen Versicherungsschutz in voller Höhe.
Auch Menschen mit geringen Rücklagen können einen nachvollziehbaren Bedarf an Bestattungsvorsorge haben. Eine Sterbegeldversicherung ist jedoch nur dann tragfähig, wenn die Beiträge dauerhaft bezahlbar bleiben. Bei Bezug von Sozialleistungen sollten zudem die besonderen Regeln zur Anerkennung von Versicherungsbeiträgen und zum Schutz angemessener Bestattungsvorsorge berücksichtigt werden.
Unabhängig vom Alter gilt: Wer bereits über ausreichende, rechtzeitig verfügbare Mittel verfügt oder dessen Bestattungskosten anderweitig abgesichert sind, benötigt häufig keine zusätzliche Sterbegeldversicherung. Der persönliche Vorsorgebedarf ist wichtiger als eine pauschale Altersempfehlung.
Welche Vorteile und Nachteile hat die Sterbegeldversicherung?
Der wichtigste Vorteil besteht darin, dass nach Eintritt des versicherten Todesfalls eine vertraglich festgelegte Geldleistung zur Verfügung stehen kann. Angehörige müssen dann möglicherweise nicht sämtliche Bestattungskosten aus eigenen Mitteln finanzieren. Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung kann der Abschluss zudem auch dann möglich sein, wenn Vorerkrankungen den Zugang zu anderen Versicherungen erschweren.
Dem stehen mehrere Nachteile gegenüber. Die Gesamtbeiträge können höher ausfallen als die garantierte Auszahlung. Wartezeiten begrenzen den Schutz gerade in der ersten Vertragsphase. Hinzu kommt, dass eine feste Versicherungssumme steigende Bestattungskosten nicht automatisch ausgleicht. Wer den Vertrag vorzeitig kündigt oder beitragsfrei stellt, muss außerdem mit einer geringeren Leistung oder wirtschaftlichen Verlusten rechnen.
Eine Sterbegeldversicherung sollte deshalb nicht mit einer renditeorientierten Geldanlage verwechselt werden. Ihr möglicher Nutzen liegt vor allem in der Absicherung eines Todesfallrisikos und in der Planbarkeit einer späteren Auszahlung.
Ist eine Sterbegeldversicherung vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt?
Im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe wird häufig damit geworben, dass eine Sterbegeldversicherung als Schonvermögen geschützt sei. So pauschal ist diese Aussage jedoch nicht richtig. Ob und in welchem Umfang eine Bestattungsvorsorge bei der Sozialhilfe geschützt ist, hängt unter anderem von ihrer Angemessenheit, der Zweckbindung und den Umständen des Einzelfalls ab. Auch die Frage, ob laufende Versicherungsbeiträge bei der Einkommensberechnung berücksichtigt werden dürfen, ist davon zu unterscheiden.
Das Sozialhilferecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Schutz angemessener Bestattungsvorsorge vor. Dabei kann insbesondere die Härtefallregelung des § 90 Absatz 3 SGB XII eine Rolle spielen. Entscheidend ist, ob das vorhandene Vermögen tatsächlich für eine angemessene Bestattung bestimmt ist und ob seine Verwertung im konkreten Fall eine besondere Härte darstellen würde. Eine gewöhnliche Sterbegeldversicherung ohne entsprechende Zweckbestimmung ist deshalb nicht automatisch geschützt.
Was hat das Bundessozialgericht entschieden?
Mit zwei Urteilen vom 20. September 2023 hat das Bundessozialgericht die sozialrechtliche Behandlung von Sterbegeldversicherungen präzisiert. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Beiträge zu einer solchen Versicherung bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt werden müssen.
Im Verfahren B 8 SO 22/22 R stellte das Gericht klar, dass Beiträge zu einer bereits vor Beginn der Sozialhilfebedürftigkeit abgeschlossenen Sterbegeldversicherung grundsätzlich berücksichtigt werden können, wenn die Versicherung angemessen ist. Dafür kommt es unter anderem darauf an, ob die Versicherungsleistung tatsächlich der Bestattungsvorsorge dient, die Versicherungssumme angemessen ist und die Vertragsgestaltung einschließlich der Beitragsbelastung einer Angemessenheitsprüfung standhält. Allein der Umstand, dass bei vollständiger Beitragszahlung die Beiträge höher ausfallen können als die Versicherungssumme, bedeutet dabei noch nicht zwangsläufig, dass der Vertrag unangemessen ist.
Im Verfahren B 8 SO 19/22 R ging es dagegen um den Abschluss einer Sterbegeldversicherung während des laufenden Sozialleistungsbezugs. Auch ein solcher Vertrag ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Für die Berücksichtigung der Beiträge muss jedoch ein nachvollziehbarer individueller Grund für die Bestattungsvorsorge bestehen. Dieser kann sich beispielsweise aus einer schwerwiegenden Erkrankung mit konkret verringerter Überlebenswahrscheinlichkeit ergeben. Die bloße Feststellung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung reicht dafür nicht aus.
Von diesen Entscheidungen zu unterscheiden ist die Frage, ob das bereits angesparte Kapital einer Sterbegeldversicherung als geschütztes Vermögen behandelt wird. Hier kann insbesondere die Härtefallregelung des § 90 Absatz 3 SGB XII eine Rolle spielen. Auch dabei kommt es auf die konkrete Vertragsgestaltung und eine angemessene Bestattungsvorsorge an. Die Urteile begründen deshalb weder einen uneingeschränkten Vermögensschutz noch einen allgemeinen Anspruch auf die Anerkennung beliebig hoher Versicherungsbeiträge.
Die Entscheidungen können beim Bundessozialgericht (B 8 SO 19/22 R) und im Urteil B 8 SO 22/22 R nachgelesen werden.
Welche Alternativen gibt es zur Sterbegeldversicherung?
Wer für die eigene Bestattung vorsorgen möchte, muss dafür nicht zwangsläufig eine Versicherung abschließen. Welche Lösung besser geeignet ist, hängt davon ab, ob vor allem Geld angespart, eine bestimmte Bestattung organisiert oder die Familie umfassender abgesichert werden soll.
Eigenes Sparen und zweckgebundene Rücklagen
Wer regelmäßig Geld auf einem Tagesgeldkonto oder einem anderen geeigneten Sparkonto zurücklegt, behält grundsätzlich die Kontrolle über sein Vermögen. Es entstehen keine versicherungstypischen Abschlusskosten. Allerdings muss das gewünschte Kapital erst aufgebaut werden. Bei einem frühen Todesfall kann deshalb noch zu wenig Geld vorhanden sein. Außerdem sollte geregelt sein, wie Angehörige im Todesfall von den Rücklagen erfahren und wie sie die Bestattungskosten bezahlen können.
Ein gewöhnliches Sparguthaben ist sozialrechtlich nicht allein deshalb geschützt, weil es gedanklich für die spätere Bestattung vorgesehen ist. Wer auf eine verbindliche Zweckbindung angewiesen ist, sollte deshalb die rechtlichen Unterschiede zwischen frei verfügbarem Sparvermögen und einer entsprechend ausgestalteten Bestattungsvorsorge beachten.
Bestattungsvorsorgevertrag
Mit einem Bestattungsunternehmen können bereits zu Lebzeiten die gewünschte Bestattungsart und einzelne Leistungen vereinbart werden. Eine solche Vorsorge kann Angehörige nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch entlasten. Wichtig ist, dass vorausgezahltes Geld ausreichend abgesichert wird, beispielsweise durch eine geeignete Treuhandlösung. Eine ungesicherte Vorauszahlung unmittelbar an das Bestattungsunternehmen kann bei dessen Insolvenz problematisch werden.
Ein Treuhandvertrag ist allerdings nicht automatisch kostenlos und schützt das eingezahlte Geld auch nicht in jeder Höhe uneingeschränkt vor einer sozialrechtlichen Verwertung. Entscheidend sind unter anderem die Angemessenheit der Vorsorge und die rechtlich verbindliche Zweckbestimmung. Auch sollte geprüft werden, ob die vereinbarten Bestattungsleistungen zu einem festen Preis zugesagt werden oder spätere Mehrkosten entstehen können.
Die Unterschiede zwischen beiden Vorsorgeformen erläutern wir ausführlicher in unserem Beitrag Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung.
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung verfolgt einen anderen Zweck. Sie soll vor allem Hinterbliebene gegen die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Todes absichern, etwa wenn laufende Lebenshaltungskosten, Kredite oder die Versorgung von Kindern vom Einkommen der versicherten Person abhängen. Dafür sind häufig deutlich höhere Versicherungssummen vorgesehen. Der Schutz besteht jedoch nur während der vereinbarten Versicherungsdauer.
Eine Risikolebensversicherung ist deshalb keine gleichwertige Lösung für eine lebenslange Bestattungsvorsorge. Sie kann aber sinnvoller sein, wenn die finanzielle Absicherung der Familie im Vordergrund steht.
Worauf sollten Verbraucher vor dem Abschluss achten?
Vor der Entscheidung für eine Sterbegeldversicherung sollten nicht nur die Monatsbeiträge, sondern die gesamten Vertragsbedingungen verglichen werden. Besonders wichtig sind folgende Fragen:
- Wie hoch ist die garantierte Todesfallleistung und reicht sie für die gewünschte Bestattung aus?
- Wie viel wird während der gesamten Beitragszahlungsdauer höchstens eingezahlt?
- Ab welchem Zeitpunkt übersteigen die gezahlten Beiträge die garantierte Versicherungssumme?
- Lassen sich Beitragszahlungsdauer und Versicherungsdauer voneinander trennen, sodass der Versicherungsschutz lebenslang bestehen bleibt?
- Welche Beitragszahlungsdauer bietet bei tragbaren Monatsbeiträgen die günstigste Gesamtbelastung?
- Gibt es eine Wartezeit und welche Leistung wird bei einem Todesfall während dieser Zeit gezahlt?
- Sind die Beiträge garantiert oder können sie unter bestimmten Voraussetzungen steigen?
- Welche Folgen haben Kündigung, Beitragsfreistellung oder Zahlungsschwierigkeiten?
- Wer erhält die Auszahlung und ist eine bestimmte Verwendung des Geldes vorgesehen?
Auch bereits bestehende Verträge sollten nicht allein wegen eines ungünstigen Beitrags-Leistungs-Verhältnisses vorschnell gekündigt werden. Entscheidend ist, welche Beiträge noch ausstehen, welche Leistungen bereits gesichert sind und welche finanziellen Nachteile durch eine Kündigung entstehen würden.
Ausblick 2027: Worauf kommt es bei der Bestattungsvorsorge an?
Auch 2027 wird bei der Sterbegeldversicherung vor allem der Vergleich zwischen garantierter Leistung und tatsächlicher Beitragsbelastung entscheidend bleiben. Wer einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte aktuelle Angebote prüfen und die vereinbarte Versicherungssumme an den voraussichtlichen Bestattungskosten ausrichten. Besonders bei lang laufenden Verträgen ist zu bedenken, dass eine heute ausreichende Summe durch spätere Preissteigerungen an Kaufkraft verlieren kann.
Für bereits Versicherte ist dagegen nicht jede Veränderung der Bestattungskosten ein Anlass, den Vertrag zu kündigen oder die Versicherungssumme zu erhöhen. Zunächst sollte geprüft werden, welche Leistungen bereits garantiert sind, welche Beiträge noch zu zahlen sind und ob zusätzliche Rücklagen ausreichen. Wer auf sozialrechtlichen Schutz seiner Bestattungsvorsorge angewiesen ist, sollte außerdem die im jeweiligen Einzelfall geltenden Anforderungen berücksichtigen. Eine allgemeine gesetzliche Neuregelung der Sterbegeldversicherung für 2027 lässt sich daraus nicht ableiten.
Fazit: Sterbegeldversicherung nur nach sorgfältigem Vergleich
Eine Sterbegeldversicherung kann dazu beitragen, Angehörige von Bestattungskosten zu entlasten. Sie ist jedoch nicht automatisch die beste Form der Vorsorge. Wer ausreichend Rücklagen besitzt, kann die Bestattung häufig wirtschaftlicher aus eigenem Vermögen finanzieren. Wer dagegen eine garantierte Todesfallleistung benötigt und keine ausreichenden Ersparnisse aufbauen kann, sollte prüfen, ob die Vorteile eines geeigneten Tarifs die Kosten und Einschränkungen rechtfertigen.
Entscheidend ist nicht, ob der Monatsbeitrag auf den ersten Blick bezahlbar erscheint, sondern welches Verhältnis zwischen Gesamtbeiträgen, garantierter Leistung, Wartezeit und persönlichem Vorsorgebedarf besteht. Eine sorgfältige Beratung sollte verschiedene Beitragszahlungsdauern vergleichen und aufzeigen, ob sich eine lebenslange Absicherung mit einer begrenzten und wirtschaftlich vertretbaren Beitragszahlung verbinden lässt.
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
