Die soziale Pflegeversicherung steht finanziell unter erheblichem Druck. In Deutschland sind inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen pflegebedürftig. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und für 2028 mit mehr als 15 Milliarden Euro. Ende September 2026 hat das Bundeskabinett deshalb den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen.
Der Entwurf greift sowohl in die Finanzierung als auch in Leistungen und Versorgungsstrukturen ein. Einige Maßnahmen sollen bereits 2027 greifen, andere erst später. Wichtig ist allerdings die Unterscheidung: Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich Stand Oktober 2026 noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Die vorgesehenen Änderungen sind deshalb noch nicht geltendes Recht.
