Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Private Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995 in Deutschland. Sie gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung ist eine Pflegeversicherung für die meisten Menschen, die in Deutschland leben, gesetzliche Pflicht. Die Leistungsansprüche sind für alle gleich. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung ergeben sich aus dem XI. SGB (Elftes Sozialgesetzbuch). Unterschiede gibt es jedoch in den beiden verschiedenen Systemen im Bereich der Finanzierung, bei der Beitragsberechnung sowie bei der Umsetzung von Leistungen. Hier kommt es darauf an, ob Versicherte in der sozialen oder der privaten Pflegeversicherung versichert sind.

Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. So kann sichergestellt werden, dass Versicherungsnehmer alle erforderlichen Leistungen bei Krankheit und Pflege aus einer Hand erhalten. Privatversicherte schließen eine private Pflegeversicherung daher häufig bei ihrem Anbieter für die PKV, private Krankenversicherung, ab. Gesetzlich Krankenversicherte können ihre Pflegeversicherung über ihre Krankenversicherung abschließen.

Privatversicherte haben jedoch ein Wahlrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Versicherungspflicht können sie ihre private Pflegeversicherung auch bei einem anderen Versicherungsunternehmen abschließen. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte können ebenfalls innerhalb der ersten drei Monate ihrer Versicherungsfreiheit beantragen, in die private Pflegeversicherung zu wechseln.

Um Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung erhalten zu können, muss eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dies übernehmen die jeweiligen medizinischen Dienste, die auch eine Einteilung in einen Pflegegrad vornehmen. Bei dieser Einstufung kommt es immer darauf an, wie selbstständig Versicherte ihre verschiedenen Lebensbereiche noch bewerkstelligen können. Der festgestellte Pflegegrad hat dann wiederum Einfluss auf den Umfang und die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Umso höher die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt, desto höher fallen dann auch die Leistungen aus.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung bieten per Gesetz dieselben Pflegeleistungen und zu berücksichtigende Wartezeiten. Bei beiden Pflegeversicherungen besteht erst dann ein Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte zehn Jahre vor Beantragung bereits zwei Jahre pflegeversichert waren. In der sozialen und privaten Pflegeversicherung gilt grundsätzlich, dass eine ambulante Pflege in häuslicher Umgebung der stationären Versorgung im Heim vorgezogen werden soll.

 

Synonyme: PPV