Begriff | Definition |
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Franchise | Häufig wird von Franchise als Partnerschaft zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern als ein Vertriebssystem oder eine Kooperationsform gesprochen. Im Versicherungswesen bezeichnet Franchise jedoch die Selbstbeteiligung, den Eigenanteil oder den Selbstbehalt in einem Versicherungsfall. Es handelt sich in der Regel um den Anteil an einem Versicherungsfall, den ein Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat. Die Franchise ist ein vertraglich vereinbarter Anteil oder Betrag, den Versicherungsnehmer bei versicherten Schäden selbst übernehmen. Eine Franchise kann pro Schadenfall oder pro Jahr mit einem prozentualen Schadenanteil, einem festen Betrag, oder einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme vereinbart werden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die Franchise eine bewusste Unterversicherung dar. Durch eine Franchise und die damit verbundene Beteiligung von Versicherungsnehmern reduziert sich das von der Versicherungsgesellschaft zu übernehmende Risiko, was sich vergünstigend auf die Prämien auswirkt. Je nach Franchise reduziert sich auch die Anzahl der abzuwickelnden Schäden insbesondere beim Aufwand von Kleinschäden und Bagatellschäden, was sich auf Betriebskostenzuschläge in den Prämien auswirkt. Des Weiteren sinken durch eine Franchise bei Kumulschäden die Schadenvergütungen für Versicherungsgesellschaften. Letztendlich werden Versicherungsnehmer durch eine Franchise stärker in die Eigenverantwortung genommen, was der Schadensverhütung dient. Bei Vereinbarung einer Franchise kommen mehrere Methoden in Betracht:
In der privaten Krankenversicherung können durch eine Franchise Beiträge reduziert werden. Bei den Selbstbehaltstarifen wird die Franchise vor Vertragsbeginn vereinbart. Möglich sind Tarife mit prozentualen, absoluten oder fallbezogenen Franchise Höhen. Je höher die jährliche Franchise ausfällt, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, was die Vereinbarung einer Franchise weitestgehend ausschließt. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde jedoch den Krankenkassen gestattet, Wahltarife anzubieten, die ebenfalls Selbstbehalte ermöglichen. In Rückversicherungen werden Franchisen als Selbstbehaltsquoten oder Prioritäten bezeichnet. Zugriffe - 211 |