Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Franchise

Häufig wird von Franchise als Partnerschaft zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern als ein Vertriebssystem oder eine Kooperationsform gesprochen. Im Versicherungswesen bezeichnet Franchise jedoch die Selbstbeteiligung, den Eigenanteil oder den Selbstbehalt in einem Versicherungsfall. Es handelt sich in der Regel um den Anteil an einem Versicherungsfall, den ein Versicherungsnehmer selbst zu tragen hat.

Die Franchise ist ein vertraglich vereinbarter Anteil oder Betrag, den Versicherungsnehmer bei versicherten Schäden selbst übernehmen. Eine Franchise kann pro Schadenfall oder pro Jahr mit einem prozentualen Schadenanteil, einem festen Betrag, oder einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme vereinbart werden. Aus wirtschaftlicher Sicht stellt die Franchise eine bewusste Unterversicherung dar.

Durch eine Franchise und die damit verbundene Beteiligung von Versicherungsnehmern reduziert sich das von der Versicherungsgesellschaft zu übernehmende Risiko, was sich vergünstigend auf die Prämien auswirkt. Je nach Franchise reduziert sich auch die Anzahl der abzuwickelnden Schäden insbesondere beim Aufwand von Kleinschäden und Bagatellschäden, was sich auf Betriebskostenzuschläge in den Prämien auswirkt. Des Weiteren sinken durch eine Franchise bei Kumulschäden die Schadenvergütungen für Versicherungsgesellschaften. Letztendlich werden Versicherungsnehmer durch eine Franchise stärker in die Eigenverantwortung genommen, was der Schadensverhütung dient.

Bei Vereinbarung einer Franchise kommen mehrere Methoden in Betracht:

  • absolutes Abzugsfranchise
    Bei der absoluten Abzugsfranchise übernimmt ein Versicherungsnehmer von jedem einzelnen Schaden oder aber vom Gesamtschaden des Jahres einen bestimmten Betrag selbst. Die Versicherungsgesellschaft trägt nur den die Franchise übersteigenden Anteil des Schadens. Die absolute Abzugsfranchise ist in Vollkaskoversicherungen, Teilkaskoversicherungen, privaten Krankenversicherungen und Rückversicherungen üblich.

  • relatives Abzugsfranchise
    Die relative Abzugsfranchise beschreibt eine prozentuale Selbstbeteiligung. Versicherungsnehmer übernehmen von jedem Schaden einen prozentualen Anteil. Die Versicherungsgesellschaft kommt nur für den Rest auf. Oft werden zusätzlich aus Kosten- und Administrationsgründen Mindestbeträge und zumutbare Höchstbeträge für die Franchise vereinbart. Die relative Abzugsfranchise wird u.a. in Sturmversicherungen, Rückversicherungen und Krankheitskostenversicherungen verwendet.

  • Integralfranchise
    Von einer Integralfranchise wird gesprochen, wenn Versicherungsnehmer zunächst jeden einzelnen Schaden oder aber Gesamtschaden eines Jahres bis zum Franchise Betrag selbst tragen. Wird die Franchise überschritten, erstattet die Versicherungsgesellschaft ohne Abzüge den vollen Schadenbetrag. Integralfranchise wird beispielsweise in der Seeversicherung genutzt.

  • Zeitfranchise
    Die Zeitfranchise kann mit der versicherungstechnischen Wartezeit verglichen werden. Bei dieser Franchise tragen Versicherungsnehmer alle Schäden, die ab Beginn der Versicherung in einem vertraglich oder gesetzlich definierten Zeitraum eintreten, selbst. Zeitfranchise wird in der privaten Krankenversicherung, bei Lebensversicherungen und bei Rechtsschutzversicherungen verwendet.

In der privaten Krankenversicherung können durch eine Franchise Beiträge reduziert werden. Bei den Selbstbehaltstarifen wird die Franchise vor Vertragsbeginn vereinbart. Möglich sind Tarife mit prozentualen, absoluten oder fallbezogenen Franchise Höhen. Je höher die jährliche Franchise ausfällt, desto niedriger ist auch die Versicherungsprämie. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip, was die Vereinbarung einer Franchise weitestgehend ausschließt. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde jedoch den Krankenkassen gestattet, Wahltarife anzubieten, die ebenfalls Selbstbehalte ermöglichen.

In Rückversicherungen werden Franchisen als Selbstbehaltsquoten oder Prioritäten bezeichnet.