Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Private Rentenversicherung

Die verschiedenen Rentenreformen lassen die gesetzlichen Renten kontinuierlich sinken, sodass von Versorgungslücken im Rentenalter ausgegangen werden muss. Durch die staatlich geförderte Altersvorsorge können Grundbedürfnisse im Alter gesichert und dadurch ein Teil der Versorgungslücke geschlossen werden. Durch eine private Rentenversicherung kann zusätzlich für mehr Sicherheit im Ruhestand Sorge getragen werden.

Eine private Rentenversicherung sollte nicht als klassische Versicherung betrachtet werden, sondern eher als eine Art Sparplan. Versicherungsnehmer zahlen bestimmte Beiträge in die private Rentenversicherung ein und erhalten dafür ab einem festgelegten Zeitpunkt eine monatliche Rente ausgezahlt. In den Rentenvertrag wird eingezahlt, damit zum Zeitpunkt des Ruhestandes neben der gesetzlichen Rente eine Zusatzrente ausgezahlt wird. Aus dem Sparplan wird so eine traditionelle Versicherung mit der Möglichkeit einer Integration von Zusatzleistungen wie den Todesfallschutz vor Beginn der Auszahlungsreife oder einer zusätzliche Hinterbliebenenversorgung.

Wie hoch später die Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung ausfallen, hängt von den Einzahlungen und der Vertragslaufzeit ab. Klassische Verträge beinhalten eine garantierte Verzinsung nebst Überschüssen. Ein früher Einstieg in die private Rentenversicherung wird daher empfohlen. Private Rentenversicherungen können die eingezahlten Beiträge auch in Fonds investieren lassen oder zusätzlich Angehörige absichern. Fondsgebundene Rentenversicherungen können höhere Renditen erzielen, was jedoch von der Marktentwicklung abhängt. Allerdings werden bei fondsbasierten Versicherungen keine Rentenhöhen garantiert.

Ausgezahlt werden können private Rentenversicherungen entweder am Ende der vereinbarten Ansparphase durch Beginn der lebenslangen Rentenzahlung, wobei auch dynamische Auszahlungen möglich sind. Bei einer privaten Rentenversicherung auf Basis einer Sofortrente wird ein bestimmter Betrag eingezahlt, um im Gegenzug später eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen. Auch hier ist die Vereinbarung einer Dynamik möglich. Viele Versicherer räumen ihren Versicherungsnehmern ein Kapitalwahlrecht ein, damit diese nach der Ansparphase entscheiden können, wie das angesparte Kapital mit Zinsen und Überschüssen ausgezahlt werden soll. Zu beachten wäre bei einer einmaligen Auszahlung der Versicherungsleistungen die steuerliche Behandlung als Einkommen.

Wird bei einer privaten Rentenversicherung eine lebenslange Leibrente mit einem Schutz für Hinterbliebene vereinbart, greift die Rentengarantiezeit. Stirbt der Versicherungsnehmer und Rentenbezieher vor Ablauf dieser Garantiezeit, bekommen seine Familienangehörigen die Rente für die Restlaufzeit weiter ausgezahlt. Ähnliche Vereinbarungen können auch bei einer Versicherung mit Sofortrente vereinbart werden.

 

Synonyme: PRV