Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Sofortrente

Bei der Sofortrente handelt es sich um eine Form der privaten Rentenversicherung. Bei einer Rente gegen Einmalbeitrag zahlen Versicherungsnehmer eine größere Summe ein und erhalten dafür später eine lebenslange Monatsrente. Bei der Sofortrente fließt diese Rente sofort. Soll die Rente später ausgezahlt werden, wird von einer Rentenversicherung mit Aufschubzeit oder aufgeschobenen Rentenversicherung gesprochen.

Versicherungsnehmer erhalten bei der Sofortrente unmittelbar nach Vertragsabschluss eine monatliche Rente ausgezahlt. Versicherungsgesellschaften garantieren dabei eine lebenslange Mindestrente bis zum Tod. Zur garantierten Rente kommen dann noch Überschüsse, die durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet werden. Diese zahlt die Gesellschaft als Überschussbeteiligung aus. Die Sofortrente kann also durchaus höher sein als die vereinbarte Mindestrente.

Eine Sofortrente ist sinnvoll, wenn beispielsweise durch eine Erbschaft oder Lebensversicherung eine höhere Geldsumme zur Verfügung steht, die zur Aufbesserung der gesetzlichen Rentenansprüche in eine Rentenversicherung investiert werden soll. Je nach Tarif ist es durch eine Beitragsrückgewähr auch möglich, durch die Sofortrente Angehörige abzusichern.

Die Sofortrentenversicherung wird steuerlich nicht gefördert. Die monatliche Sofortrente wird nach dem Ertragsanteil versteuert.