Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Leibrente

Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Leibrente um eine wiederkehrende Zahlung, also Rente, die bis zum Tod des Empfängers oder einem bestimmten Ereignis gezahlt wird. Eine Leibrente ist demnach ein gleichbleibender Bezug auf Lebenszeit. Zu den privaten Leibrenten gehören beispielsweise die gesetzlichen Altersrenten. 

Aber auch im Bereich der Immobilien treten Leibrenten auf. Bei der Immobilien-Leibrente verkauft der Eigentümer die von ihm selbst genutzte Immobilie, um seine Einkünfte aufzubessern und sein Erbe zu schmälern. Der Erwerber bezahlt dafür jedoch keinen Kaufpreis, sondern gleicht die Veräußerung durch eine monatliche Rente an den Verkäufer und ein lebenslanges Wohnrecht aus. Manchmal wird bei dieser Leibrente auch eine Einmalzahlung mit einer niedrigeren Rente kombiniert. Die Höhe der Leibrente hängt vom Immobilienwert und dem Alter des Verkäufers ab. Gängig ist ein Mindestalter von 70 Jahren.
Bei der Immobilien-Leibrente profitieren Verkäufer von der monatlichen Rente und der Tatsache, weiterhin dank des lebenslangen Wohnrechts in der gewohnten Umgebung verbleiben zu können. Vereinbart werden kann eine gleichbleibend hohe Leibrente, die lebenslang oder auch zeitlich befristet gezahlt wird. Auch Einmalzahlungen oder Kombinationen sind möglich. In der Regel kann der alte Eigentümer nach dem Verkauf auf Leibrente in seiner alten Immobilie wohnen bleiben, muss jedoch wie ein Mieter für Betriebs- und Nebenkosten aufkommen. Immobiliengeschäfte auf Leibrenten-Basis werden auch Immobilienverrentung genannt und notariell beurkundet. Sowohl die Leibrente als auch das Wohnrecht werden im Grundbuch vermerkt und dadurch dinglich gesichert.
Die Immobilien-Leibrente kommt insbesondere für ältere Eigentümer ohne Kinder oder andere Erben in Betracht. Sie können ihre Finanzen aufbessern, ohne auf das Eigenheim verzichten zu müssen. Sofern die Immobilie nicht vererbt werden soll, kann diese Form der Leibrente eine interessante Alternative zu anderen Finanzierungsmöglichkeiten darstellen.
Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/verkauf-verrentung-immobilie