Begriff | Definition |
---|---|
Leibrente | Nach deutschem Recht handelt es sich bei einer Leibrente um eine wiederkehrende Zahlung, also Rente, die bis zum Tod des Empfängers oder einem bestimmten Ereignis gezahlt wird. Eine Leibrente ist demnach ein gleichbleibender Bezug auf Lebenszeit. Zu den privaten Leibrenten gehören beispielsweise die gesetzlichen Altersrenten. Aber auch im Bereich der Immobilien treten Leibrenten auf. Bei der Immobilien-Leibrente verkauft der Eigentümer die von ihm selbst genutzte Immobilie, um seine Einkünfte aufzubessern und sein Erbe zu schmälern. Der Erwerber bezahlt dafür jedoch keinen Kaufpreis, sondern gleicht die Veräußerung durch eine monatliche Rente an den Verkäufer und ein lebenslanges Wohnrecht aus. Manchmal wird bei dieser Leibrente auch eine Einmalzahlung mit einer niedrigeren Rente kombiniert. Die Höhe der Leibrente hängt vom Immobilienwert und dem Alter des Verkäufers ab. Gängig ist ein Mindestalter von 70 Jahren.
Zugriffe - 2790 |