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Was die Hausratversicherung mit einem Baugerüst zu tun haben kann

Viele Hausbesitzer lassen nachträglich ihr Haus dämmen oder beauftragen eine Fachfirma mit der Montage oder Demontage von Balkonen. Das sind Situationen, bei denen es bei den meisten Gebäuden nicht ohne ein Baugerüst geht. Das wirkt sich auch auf den Leistungsumfang einer Hausratversicherung aus.

 

Eine Hausratversicherung zahlt bei einem Einbruch – nicht immer

Ein vor der Fassade aufgestelltes Baugerüst ist für einen Einbrecher eine Einstiegshilfe und damit aus der Sicht der Assekuranzen eine Gefahrenerhöhung. Manche Mieter oder Eigentümer befürchten jedoch, höhere Beiträge zahlen zu müssen, wenn sie diesen Umstand ihrem Versicherer melden. Doch das ist ein Irrtum: Die meisten Unternehmen verzichten auf eine Beitragserhöhung, sofern das Gerüst nicht für einen sehr langen Zeitraum zum Einsatz kommt. Kommt es allerdings während der Zeit zu einem Einbruchdiebstahl, der über das Gerüst stattfindet, werden ohne eine vorherige Information der Mieter oder Eigentümer immer die Versicherungsleistungen gekürzt.

Mieter müssen das Gerüst ihrer Versicherung melden, sobald sie von ihm Kenntnis erlangen; Eigentümer sind bereits zu einer Meldung verpflichtet, wenn sich der Gerüstbau noch in der Planung befindet. In beiden Fällen genügt den Versicherungsunternehmen ein formloses Schreiben.

Nur vereinzelt verzichten Versicherer darauf, über ein Gerüst am Gebäude informiert zu werden. Dies geht dann ausdrücklich aus den Versicherungsbedingungen hervor.

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