Ein Baugerüst vor dem Wohnhaus bedeutet für Mieter und Eigentümer meist Lärm, Staub und eingeschränkte Sicht. Doch auch die Hausratversicherung kann betroffen sein. Denn ein Gerüst erleichtert Einbrechern unter Umständen den Zugang zu Fenstern und Balkontüren, die sonst kaum erreichbar wären. Dadurch kann sich das Einbruchrisiko erhöhen.
Werden Bauarbeiten angekündigt, sollten Versicherte deshalb rechtzeitig Kontakt mit ihrer Hausratversicherung aufnehmen. Bei vielen Verträgen ist die Aufstellung eines Gerüsts anzeigepflichtig. Andere Tarife verzichten ausdrücklich auf eine Meldung. Was das Versicherungsrecht dazu sagt, welche Bedeutung ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat und wie sich Schwierigkeiten im Schadensfall vermeiden lassen, erfahren Sie hier.
