Personenversicherungen

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die speziell für Beamte, Richter und Soldaten angeboten wird und im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall eine finanzielle Absicherung bietet. Diese Versicherung greift, wenn der Versicherte seinen Dienst aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr ausüben kann und somit auch keine Bezüge mehr erhält. Die Versicherung zahlt dann eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung aus, um den Einkommensverlust auszugleichen.

 

Was unterscheidet Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Die Unterscheidung zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist wichtig für die soziale Absicherung in Deutschland. Berufsunfähigkeit betrifft die Privatwirtschaft, während Dienstunfähigkeit speziell Beamte, Richter und Soldaten anspricht. 18% der Neupensionierungen 2023 waren dienstunfähigkeitsbedingt, mit einem Durchschnittsalter von 56 Jahren und 3 Monaten. Das Thema hat somit eine hohe Bedeutung für die Betroffenen und das Versicherungswesen.

Grundlegende Begriffsabgrenzung zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Die fundamentale Unterscheidung zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit wurzelt in der spezifischen Struktur des deutschen öffentlichen Dienstes und den damit verbundenen besonderen Rechtsverhältnissen.

  1. Die Berufsunfähigkeit ist im §172 VVG festgelegt und bezeichnet den Zustand, in dem jemand aufgrund von Krankheit, Verletzung oder übermäßigem Kräfteverfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Diese Definition dient als Grundlage für die Ausgestaltung in den Vertragsbedingungen der Versicherungsunternehmen.
  2. Dienstunfähigkeit betrifft Personen im öffentlichen Dienst, die ihre Pflichten aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr erfüllen können, einschließlich psychischer Erkrankungen. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, die durch private Versicherungen abgedeckt wird, ist Dienstunfähigkeit ein staatlicher Akt, der entweder automatisch oder auf Antrag mit medizinischer Begutachtung festgestellt wird.

 

Rechtliche Grundlagen der Dienstunfähigkeit

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten ist nicht mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte vergleichbar.

  1. Angestellte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten bei Erwerbsminderung eine Rente.
  2. Beamte hingegen erhalten durch die Alimentationspflicht ihres Dienstherrn – also des Bundes, Landes oder der Kommune – ein Ruhegehalt. Dieses Ruhegehalt wird jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und oft reduziert ausgezahlt.
  1. Das Beamtenversorgungsgesetz regelt in § 14 die Höhe des Ruhegehalts, welches für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent beträgt, jedoch höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erreichen kann. Besonders problematisch ist die Situation für Beamte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze dienstunfähig werden, da sich das Ruhegehalt um 3,6 Prozent für jedes Jahr vermindert, um das der Beamte vor dem 65. Lebensjahr wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird.

  2. Die Mindestversorgung ist gesetzlich auf 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge festgelegt, wobei alternativ 65 Prozent der Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro gezahlt werden, falls dies günstiger ist. Diese Regelung gilt jedoch nur für Beamte auf Lebenszeit, die eine Wartezeit von 60 Monaten absolviert und eine zu berücksichtigende Dienstzeit von mindestens fünf Jahren zurückgelegt haben.

  3. Besonders prekär ist die Lage für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf. Diese Gruppen haben oft keinen Anspruch auf Ruhegehalt und werden bei Dienstunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da die Wartezeit von fünf Jahren meist nicht erfüllt ist, steht ihnen keine staatliche Unterstützung zu, was eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten für diese Personengruppen besonders wichtig macht.

 

Spezielle Regelungen für verschiedene Berufsgruppen

Die Anforderungen und Risiken unterscheiden sich erheblich zwischen den verschiedenen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst.

  1. Soldaten sind besonderen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt, einschließlich des Umgangs mit Waffen und Auslandseinsätzen in Krisengebieten. Diese speziellen Bedingungen stellen hohe Ansprüche an eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten und führen zu angepassten Versicherungsprodukten. Für Soldaten gilt, dass sie bereits ab Besoldungsstufe A8 eine Dienstunfähigkeitsrente von 1.700 Euro absichern können, wobei der Versicherungsschutz sofort und ohne Wartezeiten greift. Dies unterscheidet sich von anderen Versicherungen, die oft erst nach zwei Jahren Versicherungsdauer greifen. Die Rente kann bis zum Leistungs-Endalter 65 vereinbart werden, und regelmäßige Steigerungen können über eine Dynamik vereinbart werden.
  2. Richter und Staatsanwälte unterliegen besonderen Bedingungen, da für sie oft unechte Dienstunfähigkeitsklauseln gelten. Diese ermöglichen dem Versicherer ein vollständig eigenes Prüfungsrecht, wodurch er zu einer abweichenden Einschätzung gegenüber dem Dienstherr kommen kann. Dies kann bedeuten, dass trotz Dienstunfähigkeitserklärung durch den Dienstherr keine Versicherungsleistungen erbracht werden, wenn die Versicherung die Kausalität zwischen der gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Nichterfüllung der Dienstpflicht anders bewertet.

Die Beschäftigungszahlen verdeutlichen die Verteilung der verschiedenen Gruppen: Von den insgesamt 5.205.960 Beschäftigten im öffentlichen Dienst entfallen 1.919.105 auf Beamte, Richter und Soldaten. Die Bundesländer beschäftigen dabei mit rund 1,3 Millionen das Gros der Beamten, während auf den Bund und die Kommunen jeweils knapp 200.000 Staatsdiener entfallen.

 

Versicherungsschutz und Leistungsumfang

Der Kern einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten liegt in der Zahlung einer monatlichen Rente, die Beamte zusätzlich zu ihren anderen Versorgungsansprüchen erhalten. Entscheidend ist dabei die Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsklausel. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bedeutet, dass die Versicherung zahlt, sobald der Dienstherr eine Person als dienstunfähig einstuft, ohne dass eine separate Prüfung durch die Versicherung erfolgt.

  1. Die Definition der Dienstunfähigkeit ist in den §§ 44 bis 49 des Bundesbeamtengesetzes sowie den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Demnach ist ein Beamter dienstunfähig, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die dienstlichen Pflichten zu erfüllen, innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit vom Dienst ferngeblieben ist und voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig wird. Die Entscheidung trifft der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens.
  2. Ein wesentlicher Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung besteht darin, dass bei der Dienstunfähigkeit keine definierten Prozenthürden existieren. Während bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden können muss, können Beamte auch mit einer noch vorhandenen Leistungsfähigkeit von 70 oder 80 Prozent als dienstunfähig eingestuft werden. Dies macht die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten oft vorteilhafter als eine herkömmliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
  3. Viele Anbieter ermöglichen eine Dynamik zur regelmäßigen Erhöhung der Rente sowie Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Lebensereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes. Besonders für junge Beamte und Anwärter ist oft die Möglichkeit vorgesehen, die Leistung bei der Verbeamtung entsprechend anzupassen.

 

Kostenstruktur und Beitragsfaktoren

Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten variieren erheblich je nach verschiedenen Faktoren.

  • Grundsätzlich beginnt eine Dienstunfähigkeitsversicherung je nach Absicherung, Alter, Tätigkeit und Anbieter bei monatlich 25 bis 30 Euro. Die Beitragsberechnung erfolgt anhand mehrerer Kriterien:
    • dem Eintrittsalter des Versicherten,
    • der Höhe der versicherten Rente,
    • der Laufzeit der Versicherung,
    • der Berufsgruppe und
    • unter Umständen Risikozuschlägen aufgrund von Vorerkrankungen.
  • Die Laufzeit der Versicherung sollte grundsätzlich so lange gewählt werden, wie man berufstätig ist, da gesundheitliche Probleme mit dem Alter zunehmen und die meisten Fälle von Dienstunfähigkeit erst über 55 Jahre eintreten. Daher sind die letzten Jahre einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten die wichtigsten, weshalb nicht an der Laufzeit gespart werden sollte.

 

Häufigste Ursachen für Dienstunfähigkeit

Die Analyse der Dienstunfähigkeitsursachen zeigt überraschende Entwicklungen, die das traditionelle Verständnis von Berufsrisiken herausfordern.

  1. Psychische und psychosomatische Erkrankungen sind mit über 33 Prozent die Hauptursache für Dienstunfähigkeit bei Beamten. Dies widerlegt die Annahme, dass Beamte kaum Risiken im Büro haben. Der Anstieg von Stress und Leistungsdruck betrifft alle Berufsgruppen. Zu den verbreitetsten Erkrankungen zählen unter anderem Burn-out, Depressionen und Angststörungen.
  2. Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems stehen an zweiter Stelle der Ursachen für Dienstunfähigkeit, häufig verursacht durch einseitige körperliche Belastungen wie langes Sitzen oder Stehen. Chronische Leiden und Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2 aufgrund von Übergewicht, Nierenleiden, Krebs, Arthrose, Infektionskrankheiten sowie Rückenleiden und Bandscheibenvorfälle werden oft als Gründe für Arbeitsunfähigkeit unterschätzt.

 

Besondere Herausforderungen für verschiedene Laufbahngruppen

Die unterschiedlichen Laufbahngruppen und Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst erfordern differenzierte Betrachtungsweisen bei der Absicherung.

  1. Beamtenanwärter und Beamte auf Probe stehen bei einer Dienstunfähigkeit oft völlig ohne Versorgung da, da sie noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt erworben haben. Für diese Gruppen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten daher existentiell wichtig.

  2. Zeitsoldaten befinden sich in einer besonderen Situation, da sie nur temporär im Dienstverhältnis stehen. Ihre Versorgung unterscheidet sich sowohl von der der Berufsoldaten als auch von der regulärer Beamter. Für sie bieten spezialisierte Versicherungsprodukte Schutz, der bereits ab Dienstbeginn greift und die besonderen Risiken des Soldatenberufs berücksichtigt.

  3. Auch Beamte auf Lebenszeit müssen mit spürbaren finanziellen Einbußen rechnen, wenn sie dienstunfähig werden. Sie erhalten oft nur etwa die Hälfte ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt. Zudem greifen bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die bereits erwähnten Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr.

 

Fazit und Empfehlungen

Die Analyse zeigt deutlich, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen essentiell ist.

  1. Die staatliche Versorgung weist erhebliche Lücken auf, insbesondere für junge Beamte, Anwärter und Beamte in befristeten Dienstverhältnissen. Gleichzeitig führen demografische Entwicklungen und steigende Versorgungslasten zu einem zunehmenden Druck auf die staatlichen Systeme.
  2. Die Kostenentwicklung zeigt, dass frühe Absicherung deutlich günstiger ist als spätere. Junge Beamte sollten daher bereits zu Beginn ihrer Laufbahn eine entsprechende Absicherung in Erwägung ziehen. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind erheblich, sowohl bei den Kosten als auch bei den Leistungen, weshalb ein gründlicher Vergleich unerlässlich ist.
  3. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Ausgestaltung der Dienstunfähigkeitsklausel gewidmet werden. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel, die ohne eigene Prüfung der Versicherung bei Dienstunfähigkeitsfeststellung durch den Dienstherr leistet, bietet den besten Schutz. Die steigenden Zahlen psychischer Erkrankungen als Ursache für Dienstunfähigkeit unterstreichen, dass auch vermeintlich "sichere" Bürotätigkeiten erhebliche Risiken bergen können. Eine frühzeitige und umfassende Absicherung durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte, Richter und Soldaten ist daher eine wichtige Investition in die finanzielle Sicherheit und den Erhalt des Lebensstandards.

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