Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ruhegehalt

Das Ruhegehalt ist eine monatliche Zahlung, die Beamte und Beamtinnen nach dem Ende ihrer aktiven Dienstzeit erhalten. Es dient als Altersversorgung und soll den Lebensunterhalt im Ruhestand sichern. Das Ruhegehalt wird in der Regel ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt, kann aber in manchen Fällen auch früher beantragt werden, beispielsweise bei einer Schwerbehinderung oder einer Dienstunfähigkeit.

Wie hoch ist das Ruhegehalt?
Die Höhe des Ruhegehalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Besoldungsgruppe, der Dienstzeit und dem Familienstand des Beamten oder der Beamtin. Grundsätzlich beträgt das Ruhegehalt 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, die in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt in den Ruhestand bezogen wurden. Für jedes Dienstjahr erhöht sich der Prozentsatz um 1,79375 %. Bei einer Dienstzeit von 40 Jahren beträgt das Ruhegehalt somit 71,75 % + (40 x 1,79375 %) = 140,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für das Ruhegehalt?
Das Ruhegehalt wird durch das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Dieses Gesetz legt die allgemeinen Voraussetzungen für den Anspruch auf Ruhegehalt fest und regelt auch die Höhe der Zahlungen. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Vorschriften für bestimmte Gruppen von Beamten und Beamtinnen, wie zum Beispiel Polizeibeamte oder Soldaten.
Neben dem BeamtVG gibt es auch noch weitere Gesetze und Verordnungen, die für das Ruhegehalt relevant sind. Dazu zählen unter anderem das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), das Besoldungsgesetz der Länder (LBesG) und das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes (BeamtVG Bund). Diese Gesetze regeln unter anderem die Besoldung während der aktiven Dienstzeit und haben somit auch Auswirkungen auf die Höhe des Ruhegehalts.

Wer hat Anspruch auf Ruhegehalt?
Grundsätzlich haben alle Beamten und Beamtinnen, die in den Ruhestand treten, Anspruch auf Ruhegehalt. Dies gilt auch für Beamte auf Widerruf oder Probe sowie für Beamte auf Zeit, sofern sie eine Mindestversorgungszeit von fünf Jahren erreicht haben. Auch Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt werden, haben Anspruch auf Ruhegehalt.

Wie wird das Ruhegehalt besteuert?
Das Ruhegehalt unterliegt der Einkommensteuer und wird somit genauso wie andere Einkünfte besteuert. Allerdings gibt es hierbei bestimmte Freibeträge und Vergünstigungen, die das zu versteuernde Einkommen senken können. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, das Ruhegehalt in Form einer Einmalzahlung zu erhalten, die dann in der Regel steuerfrei ist.

Zusammenfassung
Das Ruhegehalt ist eine Altersversorgung für Beamte, die meist ab 65 Jahren ausgezahlt wird und den Lebensunterhalt im Ruhestand sichern soll. Die Höhe basiert auf der Besoldungsgruppe, Dienstzeit und dem Familienstand, wobei das Ruhegehalt 71,75 % der Dienstbezüge plus 1,79375 % pro Dienstjahr beträgt. Es wird durch das Beamtenversorgungsgesetz und andere relevante Gesetze geregelt. Anspruch darauf haben alle in Ruhestand tretenden Beamten, die eine Mindestversorgungszeit von fünf Jahren erreicht haben. Das Ruhegehalt wird wie Einkommen besteuert, wobei es Freibeträge gibt und die Option einer steuerfreien Einmalzahlung besteht.

Synonyme: ruhegehaltfähige Dienstbezüge, ruhegehaltfähige Dienstzeiten