Die Rürup-Rente: Auszahlung, Kündigung, steuerliche Betrachtung stehen im Fokus vieler Sparer, die sich für diese Altersvorsorgeform interessieren oder bereits einen Vertrag besitzen. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes 2025 und wegweisenden Gerichtsentscheidungen zur Kündbarkeit erlebt diese Vorsorgeform bedeutende Veränderungen. Besonders die steuerlichen Verbesserungen machen die Rürup-Rente attraktiver denn je: Für 2025 können Singles bis zu 29.344 Euro und Ehepaare bis zu 58.688 Euro vollständig steuerlich absetzen.
Steuerliche Rahmenbedingungen und aktuelle Änderungen 2025
Die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, bei der Beiträge während der Ansparphase steuerlich absetzbar sind, während die Rentenzahlungen im Alter besteuert werden müssen.
- Für das Jahr 2025 haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen erheblich verbessert, da erstmals 100 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Diese Vollabsetzbarkeit stellt einen wichtigen Meilenstein dar, nachdem in den Vorjahren nur ein schrittweise steigender Prozentsatz absetzbar war.
- Der Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen ist 2025 für Singles auf 29.344 Euro und für verheiratete Paare auf 58.688 Euro gestiegen. Diese Summen basieren auf der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung, die bei 118.800 Euro liegt. Die Anpassung dieser Grenzen sorgt dafür, dass die steuerlichen Vorteile der Rürup-Rente mit der Einkommensentwicklung mithalten.
- Selbstständige und Freiberufler können den vollen Höchstbetrag für die Rürup-Rente nutzen, Angestellte müssen ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehen. Bei einem Bruttogehalt von 60.000 Euro zahlt ein Angestellter etwa 11.160 Euro an Rentenversicherung und kann somit 18.184 Euro in die Rürup-Rente einzahlen.
- Die tatsächliche Steuerersparnis ist vom persönlichen Grenzsteuersatz abhängig. Bei einem Satz von 42 Prozent führt eine Einzahlung von 10.000 Euro zu einer Ersparnis von 4.200 Euro. Somit kostet die Altersvorsorge effektiv nur 5.800 Euro, was einer Förderquote von 42 Prozent entspricht. Für Gutverdiener kann die staatliche Förderung finanziell sehr vorteilhaft sein, besonders wenn sie den Höchstbetrag voll ausschöpfen.
- Die steuerliche Behandlung in der Ansparphase ermöglicht eine steuerfreie Thesaurierung von Erträgen und verstärkt den Zinseszinseffekt.
- Rürup-Verträge bieten zudem Schutz vor Pfändung bei Insolvenz und Arbeitslosigkeit, was sie für Selbstständige attraktiv macht.
Die Besteuerung von Renten
Die Besteuerung von Renten folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung.Seit 2025 müssen Neurentner 83,5% ihrer Rürup-Rente versteuern, dieser Satz steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte bis zur Vollbesteuerung 2058. Der steuerfreie Anteil wird als fester Freibetrag festgelegt und bleibt konstant. Die Regelung geht von niedrigeren Steuersätzen im Alter aus, was bei Rentnern mit mehreren Einkommensquellen nicht zutreffen kann. Ein Beispiel verdeutlicht, dass ein Rentner ab 2025 auf eine monatliche Rente von 1.000 Euro etwa 208 Euro Steuern zahlen müsste, somit blieben netto etwa 792 Euro.
Auszahlungsmodalitäten der Rürup-Rente im Detail
Die Auszahlungsmodalitäten der Rürup-Rente sind durch gesetzliche Vorgaben klar strukturiert und bieten dennoch Flexibilität bei der Gestaltung des Rentenbeginns.
Rentenbeginn und Auszahlungsformen
- Der früheste Auszahlungsbeginn ist gesetzlich auf das vollendete 62. Lebensjahr festgelegt.
- Für Verträge vor 2012 ist der Rentenbeginn bereits mit 60 Jahren möglich.
- Die Obergrenze liegt bei 85 Jahren, was eine breite Spanne für die individuelle Lebensplanung bietet.
- Ein wesentliches Charakteristikum ist die ausschließliche Auszahlung als monatliche Rente bis ans Lebensende. Versicherer dürfen Kleinstrenten unter 35,35 Euro jährlich oder als Einmalzahlung auszahlen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
- In den meisten Versicherungsverträgen ist eine Beitragsgarantie enthalten, die sicherstellt, dass Kunden mindestens ihre eingezahlten Beiträge erhalten. Bei fondsgebundenen Renten hängt die Höhe der Rente von der Fondsentwicklung ab, und der garantierte Rentenfaktor, der die monatliche Rente pro angesparten 10.000 Euro definiert, ist ein entscheidendes Vergleichsmerkmal. Top-Produkte bieten Rentenfaktoren von über 24 Euro.
- Die Auszahlung besteht aus einer festen Garantierente und einer variablen Überschussrente, die von Kosten, Zinsen und Sterblichkeitsraten abhängt.
Kündigungsbeschränkungen und Ausstiegsmöglichkeiten
Die Rürup-Rente unterscheidet sich fundamental von anderen Versicherungsprodukten durch ihre eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten. Diese Besonderheit wurde bewusst so gestaltet, um den Charakter der lebenslangen Rente zu unterstreichen und Steuervorteile zu rechtfertigen.
- Keine klassische Kündigung möglich
Die Rürup-Rente ermöglicht keine klassische Kündigung und eine Auszahlung des eingezahlten Kapitals ist nicht möglich, da es ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt ist. - Alternative Ausstiegsmöglichkeiten
Trotz der Nicht-Kündbarkeit stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung:- Beitragsfreistellung
Versicherte können ihre Verträge pausieren, indem sie keine Beiträge mehr zahlen. Der Vertrag bleibt aktiv und das Kapital wird weiterhin angelegt, jedoch schmälern weiterhin anfallende Verwaltungskosten die Rendite. - Beitragsreduzierung
Die Zahlungen können bis zu einem bestimmten Mindestbetrag reduziert werden. Die genauen Grenzen sind dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen, da oft Mindestbeträge für monatliche Beiträge existieren. - Widerruf bei Vertragsfehlern:
In Ausnahmefällen kann ein Vertrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen oder anderer rechtlicher Mängel rückabgewickelt werden.
- Beitragsfreistellung
Rechtliche Entwicklungen und BGH-Urteile
Die rechtliche Landschaft rund um die Rürup-Rente hat sich erheblich zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs haben die Möglichkeiten für den Ausstieg aus Rürup-Verträgen deutlich verbessert.
- Erleichterter Widerruf durch BGH-Rechtsprechung
Der BGH hat entschieden, dass viele Rürup-Rentenverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden können. Grund sind häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die den Beginn der Widerrufsfrist nicht korrekt auslösten. Besonders betroffen sind Verträge aus den Jahren 2008 bis 2010. - Wegfall der Verwirkungseinrede
- Ein wichtiger Durchbruch: Der BGH entschied, dass das Argument der Verwirkung keine Geltung mehr hat. Versicherungen können nicht mehr argumentieren, dass das Widerrufsrecht durch Verhaltensweisen wie Beitragserhöhungen oder Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen verwirkt wurde.
- Vollständige Vertragsrückabwicklung
Bei erfolgreichem Widerruf wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt und so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Das bedeutet:- Rückerstattung aller eingezahlten Beiträge
- Erstattung aller Gebühren und Verwaltungskosten
- Herausgabe aller erwirtschafteten Gewinne
- Zinsen auf die Beiträge
Insolvenzschutz und Vermögensschutz
Der Schutz der Rürup-Rente vor Gläubigerzugriffen ist ein komplexes rechtliches Thema, das besonders für Selbstständige von Bedeutung ist.
Gesetzliche Grundlagen des Pfändungsschutzes
In §851c ZPO wird der Pfändungsschutz bei Altersrenten geregelt. Die Rürup-Rente erfüllt die vier Voraussetzungen:
- Lebenslange Rente frühestens ab 60 Jahren
- Ausschluss von Verfügungen
- Keine Bezugsberechtigung für Dritte
- Ausschluss von Kapitalleistungen
Schutzgrenzen und Einschränkungen
Die maximale Kapitalsumme für den Pfändungsschutz liegt bei 340.000 Euro.
Bei den jährlichen Einzahlungen gelten altersabhängige Grenzen: bis zu 6.000 Euro vom 18. bis 27. Lebensjahr und bis zu 7.000 Euro vom 28. bis 67. Lebensjahr.
Unterschiede zwischen Anspar- und Auszahlungsphase
Während der Ansparphase ist das Kapital nur bis zum Altersvorsorgefreibetrag geschützt (48.750 bis 50.250 Euro je nach Geburtsjahr).
In der Auszahlungsphase kann die Rente bei Überschreitung der Pfändungsfreigrenzen durch Gläubiger gepfändet werden.
Vererbbarkeit und Hinterbliebenenschutz
Die Vererbbarkeit der Rürup-Rente ist grundsätzlich eingeschränkt, da die Versicherungsbedingungen meist keine Leistungen an Hinterbliebene vorsehen. Das bedeutet, dass eingezahlte Prämien mit dem Tod der versicherten Person verfallen und der Solidargemeinschaft zugutekommen. Es ist jedoch möglich, eine Vererbbarkeit zu vereinbaren:
- Todesfallleistung während der Ansparphase
- Rentengarantiezeit für bestimmte Zeiträume
Vererbbarkeit und Übertragungsmöglichkeiten
Die Rürup-Rente ist ähnlich wie die gesetzliche Rentenversicherung nicht vererbbar und nicht übertragbar, um die steuerliche Förderung nur für persönliche Altersvorsorge zu ermöglichen.
- Stirbt der Versicherte, verfällt das Kapital ohne zusätzliche Vereinbarungen.
- Es gibt jedoch gesetzlich beschränkte Möglichkeiten, Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren, der nicht steuerlich gefördert wird.
- Die Beitragsrückgewähr ist kostengünstig und zahlt eingezahlte Beiträge ohne Zinsen zurück.
- Die Hinterbliebenenrente bietet umfassenden Schutz zu höheren Kosten.
- Die Rentengarantiezeit ist eine mittlere Option, die für einen festgelegten Zeitraum Zahlungen garantiert.
- Die Wahl des Hinterbliebenenschutzes kann die Rentenhöhe reduzieren, weshalb manchmal eine separate Risikolebensversicherung sinnvoller sein kann.
- Nur Ehe- oder Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder bis 25 Jahre sind absicherbar.
Zusammenfassung
Die Rürup-Rente, ein Altersvorsorgeprodukt, erfährt durch das Wachstumschancengesetz 2025 und Gerichtsentscheidungen bedeutende Veränderungen. Ab 2025 sind Beiträge zur Rürup-Rente bis zu 29.344 Euro für Singles und 58.688 Euro für Ehepaare vollständig steuerlich absetzbar. Der Schutz vor Pfändung im Insolvenzfall macht sie besonders für Selbstständige attraktiv. Eine Kündigung der Rürup-Rente ist in der Regel nicht möglich, allerdings gibt es Alternativen wie Beitragsfreistellung oder -reduzierung. Zudem hat sich die Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher entwickelt, sodass unter bestimmten Umständen eine Rückabwicklung von Verträgen möglich ist.
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