Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rentenfaktor

 In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es einen Rentenfaktor, der zur Berechnung der gesetzlichen Rente herangezogen wird. Nicht zu verwechseln ist dieser jedoch mit dem Rentenfaktor bei den übrigen Rentenversicherungen mit klassischen Versicherungsverträgen: Bei allen Rentenversicherungen gibt es einen Rentenfaktor, der beeinflusst, wie viel Rente monatlich gezahlt wird. Der Rentenfaktor wird immer pro 10.000 € angegeben und gilt auch für Riester-Renten, Basis-Renten, Privatvorsorgen und betriebliche Altersvorsorgen.

In Rentenversicherungen gibt es mit dem aktuellen Rentenfaktor und dem garantierten Rentenfaktor zwei verschiedene Werte. Der aktuelle Rentenfaktor ist der Wert, mit dem die Rentenversicherung die Rentenhöhe der zukünftigen Rente kalkuliert. Bei der Berechnung mit dem aktuellen Rentenfaktor ergibt sich in der Regel eine höhere Rente als bei der Berechnung mit dem garantierten Rentenfaktor. Der garantierte Rentenfaktor wird häufig als Untergrenze für die Berechnung der Rente betrachtet.

Beim garantierten Rentenfaktor ist zu beachten, dass diese vermeintliche Garantie durch die Treuhänderklausel verändert werden kann. Die Treuhänderklausel ermöglicht Versicherungsgesellschaften unter bestimmten Umständen Änderungen in Bezug auf Leistungen und Prämien. In Bezug auf die Rente darf die Versicherungsgesellschaft nur Veränderungen durchführen, wenn sie davon ausgehen muss, die Rentenhöhe aus wirtschaftlichen Gründen nicht leisten zu können. Die Berechtigung solcher Änderungen muss durch einen unabhängigen Treuhänder überprüft werden.

Nur wenige Rentenversicherungen verzichten in ihren Verträgen auf die Treuhänderklausel und machen durch diesen Verzicht eine echte Garantie aus dem garantierten Rentenfaktor. Entscheidend ist der Wert, der zum Vertragsende von der Rentenversicherung festgelegt wird. Auf die Entwicklung des Rentenfaktors sollte auf jeden Fall geachtet werden. Der Rentenfaktor kann sich beispielsweise auch dann ändern, wenn der Beginn der Rentenzahlung verlegt wird. Im Rahmen der Neuberechnung kann sich dann auch der Rentenfaktor verändern.

Bei aktuellen Rentenfaktoren kann von einer vorläufigen Rechengröße ausgegangen werden, die keine Aussagen über die tatsächlichen Rentenhöhen ermöglicht. Dennoch wird mit Rentenfaktoren geworben. Wird der Rentenfaktor gesenkt, können Versicherungsnehmer bei Verträgen der privaten Altersvorsorge von ihrem Kapitalwahlrecht Gebrauch machen und sich zu Rentenbeginn das gesamte Guthaben auszahlen lassen. Dadurch, dass die monatlichen Auszahlungen dann wegfallen, spielt der Rentenfaktor keine Rolle mehr, wobei jedoch steuerliche Nachteile auftreten könnten. Bei anderen Verträgen sollte bei Senkung des Rentenfaktors geprüft werden, ob ein Vertrag beitragsfrei gestellt werden kann, ein Widerspruch möglich ist oder eine Kündigung bzw. ein Verkauf in Betracht kommt.