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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
2 Minuten Lesezeit (406 Worte)

Self-Storage: Wie ist das Hab und Gut in einem Lagerraum versichert?

Lagerhäuser, die unterschiedlich große Lagerräume vermieten, sind so beliebt geworden, dass es sie mittlerweile in jeder größeren Stadt gibt. Der Markt wächst stetig, was auch damit zu tun hat, dass mit der Einführung der Selfstorage-DIN EN 15696 ein gemeinsamer Qualitätsstandard bei der Kundschaft für Vertrauen gesorgt hat. Diese reicht von Privatpersonen, die Hausrat oder Möbel lagern wollen, bis zu Handwerkern, die in den sog. Boxen sicher ihre Geräte unterstellen.

Doch viele Nutzer stellen sich die Frage, ob ihr Eigentum in solch einem Lagerhaus überhaupt abgesichert ist. Was passiert, wenn es in dem Gebäude zu einem Wasserschaden kommt oder es von einem Brand vernichtet wird?

 

So ist der Inhalt von Lagerboxen gut geschützt

Bei privaten Kunden hilft zunächst ein Blick in die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung: In vielen Policen sind Gegenstände, die außerhalb der eigenen Wohnung gelagert sind, eingeschlossen. In manchen Fällen wird auch eine konkrete Höchstdauer hierfür genannt. Wo diese Angaben fehlen, sollten sich Versicherte bei ihrer Assekuranz erkundigen. Üblich sind hier sechs Monate Lagerdauer.

Inwieweit das Lagergut abgesichert ist, ist ebenfalls nicht einheitlich. Manche Versicherer zahlen im Schadensfall 30 %, andere aber nur zehn Prozent der Schadenshöhe. Wem das nicht genügt, der kann eine Zusatzversicherung abschließen. Das empfiehlt sich beispielsweise dann, wenn der ganze Hausstand eingelagert ist, weil man nur vorübergehend einen anderen Wohnort gewählt hat. Zusatzversicherungen können oft auch über den Self-Storage-Anbieter abgeschlossen werden.

Es empfiehlt sich auch, den Lagerhaus-Betreiber nach einer vorhandenen Versicherung zu fragen, die möglicherweise im Mietpreis beinhaltet sein kann. Diese Basisversicherung schließt Schäden ein, die durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Hagel oder Sturm entstanden sind. Die Basisversicherungen decken in der Regel jedoch nur einen geringen Anteil der Wiederbeschaffungskosten ab.

Wer sich für eine individuelle Lagergutversicherung entscheidet, hat üblicherweise die Wahl zwischen zwei Versicherungssummen. Dabei ist die Größe des Self-Storage-Lagerraums entscheidend. Es gibt allerdings eine Reihe von Gegenständen, die sich nicht mit einer Lagergut-Versicherung absichern lassen. Zu ihnen gehören

  • Pelze,
  • wertvolle Teppiche,
  • Gobelins,
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere und Bargeld,
  • Gegenstände, die älter als 100 Jahre sind (mit Ausnahme von Möbeln) und

Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern variiert zwischen den einzelnen Versicherungen.

 

Können sich auch gewerbliche Kunden mit einer Self-Storage-Police absichern?

Firmen, die z. B. Maschinen bei einem Self-Storage-Anbieter abstellen, können sich ebenfalls absichern. Bei ihnen gilt die Lagerversicherung als Teil der Transportversicherung. Die Self-Storage-Anbieter haben hier meistens spezielle Angebote, deren Versicherungssumme vom Wert der eingelagerten Gegenstände abhängig ist. Selbstverständlich können sich Gewerbetreibende aber auch an ein Versicherungsunternehmen ihrer Wahl wenden.

 

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