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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
6 Minuten Lesezeit (1171 Worte)

Versicherung gegen Hochwasser und Naturgewalten für Wohngebäude und Hausrat

Wenn man das Jahr 2021 Revue passieren lässt, kommen jedem neben der Corona Pandemie mit Sicherheit auch Gedanken zur Flutkatastrophe in den Sinn. Bilder von überfluteten Straßen, weggeschwemmten Fahrzeugen und eingestürzten Häusern haben ganze Regionen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen verwüstet. Es gab viele Vermisste, Tote und unsagbar großes Leid.

Wenn Menschen verletzt werden und vielleicht sogar Opfer einer Naturkatastrophe werden, sind Sachschäden natürlich zweitrangig. Aber spätestens dann, wenn das Wasser wieder weg ist, wird das gesamte Ausmaß der Zerstörung sichtbar. Viele Familien haben durch das Hochwasser ihr Heim sowie ihr gesamtes Hab und Gut verloren. Und noch mehr Menschen haben sich sicherlich die Frage gestellt, wer für diese Schäden aufkommen könnte. In vielen Fällen zahlen Versicherungen.

 

Wohngebäude- und Hausratversicherung – aber nur mit Elementarschaden Baustein

Schäden am Gebäude werden von der Wohngebäudeversicherung nur übernommen, wenn Elementarschäden wie Überflutung oder Starkregen mit versichert worden sind. Die Elementarschadenversicherung ist ein zusätzlicher Baustein der Wohngebäudeversicherung, der gesondert vereinbart werden muss. Dies gilt auch für die Hausratversicherung, die Schäden an Gegenständen nur dann erstattet, wenn Elementarschäden im Versicherungsumfang enthalten sind. Standardverträge bieten in der Regel nur Schutz bei Schäden aufgrund von Sturm oder Hagel.

Der zusätzliche Abschluss entsprechender Elementarschäden Bausteine kann in vielen Fällen empfohlen werden. In Deutschland ist nicht einmal jedes zweite Gebäude gegen Elementarschäden abgesichert. Durch Einfluss des Klimawandels werden nach den Prognosen jedoch Starkregen- und Überflutungs-Ereignisse vermehrt zunehmen und auch die Unwetter sollen tendenziell stärker ausfallen. Auch Menschen, die nicht unmittelbar an einem Fluss wohnen, sollten daher über eine Elementarschadenversicherung nachdenken. Nach Angaben der Versicherer sind drei Viertel aller Gebäude in Deutschland mittelmäßig oder hoch durch Starkregen gefährdet. Die Kosten des Extraschutzes durch die Elementarschadenversicherung richten sich nach dem Risiko. Je höher das Risiko eingeschätzt wird, desto höher fällt auch der Beitrag aus. In der Regel muss für den separaten Baustein mit einem Aufschlag zwischen 10 % und 35 % der normalen Prämie gerechnet werden.

Was die Elementarschadenversicherung dann letztendlich als Entschädigung leistet, hängt von der vereinbarten Versicherungssumme, vom Schadensumfang und von der Selbstbeteiligung ab. Einige Versicherungsverträge sehen Selbstbeteiligungen von 10 % der Schadenssumme vor, während andere Gesellschaften nur einen auch für andere Schäden geltenden Eigenanteil verlangen.

 

Schutz durch Elementarschadenversicherung

Um den Schutz der Elementarschadenversicherung besser einschätzen zu können, müssen versicherbare Elementarschäden zunächst erläutert werden: Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgefahren wie Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdsenkungen entstanden sind. Auch Ereignisse wie Starkregen und Hochwasser, die zu Überschwemmungen führen, fallen unter die Elementarschäden. Dringt Wasser in die Ableitungsrohre im oder am Gebäude ein und flutet über Waschbecken und Toiletten dann Bad oder Küche, wird von einem Rückstau gesprochen.

Erdrutsche und Erdsenkungen können dort vorkommen, wo im Tagebau oder Untertage gefördert wurde oder noch wird. Bei Lawinen handelt es sich um Schneemassen, die sich von Berghängen lösen und zu Tal stürzen oder gleiten. Schäden durch Schnee haben in der Vergangenheit insbesondere Dächer betroffen, die unter dem Schneedruck zu Schaden gekommen sind. Aber auch Erdbeben und sogar Vulkanausbrüche können über die Elementarschadenversicherung abgesichert werden.

Letztendlich kann eine Elementarschadenversicherung nicht verhindern, dass Naturgewalten Gebäude und Hausrat beschädigen. Sie kann aber sowohl die Kosten der Schadensfeststellung als auch die Wiederherstellungskosten tragen. Die Versicherung übernimmt auch Aufräum-Kosten oder die Kosten für Abbruch, Reparatur oder Renovierung. Im schlimmsten Fall kann die Elementarschadenversicherung sogar die Kosten für einen Neubau oder die Neuanschaffung des Mobiliars aufkommen.

Sowohl Wohngebäude- als auch Hausratversicherungen mit Elementarschaden Baustein zahlen nur konkret entstandene Schäden, also entweder die Wiederherstellungskosten oder Wiederbeschaffungskosten. Grundlage hierfür ist die vereinbarte Versicherungssumme. Wurde nur der Zeitwert versichert, werden auch nur die Kosten erstattet, die zur Wiederherstellung notwendig sind.

Ausgeschlossen vom Umfang der Elementarschadenversicherung sind immer Vorsatz, unterirdisch eindringendes Grundwasser und Schäden durch eine Sturmflut.

 

Elementarschadenversicherung – ja oder nein?

Bei der Elementarschadenversicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung, sodass jeder sich selbst für oder gegen den Versicherungsschutz entscheiden muss. Die Frage, ob eine Elementarschadenversicherung als zusätzlicher Baustein zur Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgeschlossen werden sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, wie und wo Versicherungsnehmer wohnen.

Hilfreich kann es sein, das individuelle Risiko abzuschätzen. Zwar noch nicht für alle Regionen Deutschlands, aber schon für viele, kann nach Eingabe der Adress-Daten das Hochwasser- und Überflutungs-Risiko über den Kompass Naturgefahren des Versicherungsverbandes GDV ermittelt werden.

Befindet sich das zu versichernde Gebäude in einem Risikogebiet für Naturgefahren, also zum Beispiel an einem Hang oder direkt am Wasser, gilt eine Elementarschadenversicherung als sinnvoll. In einem Hochrisikogebiet wird es schon schwierig, einen entsprechenden Versicherungsschutz überhaupt zu erhalten. Elementarschadenversicherungen in Regionen der Gefahrenklasse 4 (hier wird nach den Statistiken mindestens ein Hochwasser in zehn Jahren erwartet) werden kaum oder nur zu sehr hohen Prämien bzw. Selbstbehalten angeboten.

Es gibt Versicherer, die den Versicherungsschutz dann von baulichen Veränderungen abhängig machen. Ist ein Gebäude schon mehrfach durch Hochwasser zu Schaden gekommen, können absichernde und schadensminimierende Umbauten als Auflage für den Versicherungsschutz erforderlich werden.

 

Abwicklung von Elementarschäden

Versicherungsnehmer sind gegenüber ihrer Versicherung verpflichtet, entstandene Schäden nach Möglichkeit zu minimieren. Es muss also nach den Mitwirkungspflichten gerettet werden, was zu retten ist. Hierbei dürfen sich Versicherungsnehmer aber unter keinen Umständen selbst in Gefahr bringen.

Die Meldung des Schadens hat so schnell wie möglich zu erfolgen. Bei der Schadensmeldung kann direkt nachgefragt werden, welche Schadensdokumentation benötigt wird und was Versicherungsnehmer selbst tun sollen, um den Schaden zu beseitigen.

Im Falle einer Überschwemmung sollten nach Möglichkeit Keller ausgeräumt und Mobiliar getrocknet werden. In der Regel halten Versicherungsgesellschaften hilfreiche Tipps bereit, welche Maßnahmen zur Entfeuchtung und Trocknung sinnvoll sind und auch von der Gesellschaft übernommen werden.

Versicherungsnehmer trifft auch bei der Elementarschadenversicherung die Nachweispflicht. Im Fall von Naturgefahren ist dies allein schon durch Wetteraufzeichnungen oft kein Problem.

 

Durch Überflutung beschädigte Fahrzeuge

Wird ein Auto, Motorrad oder anderes Fahrzeug durch eine Überflutung beschädigt, kommt für die Schadensabwicklung auch die dafür abgeschlossene Teil- oder Vollkaskoversicherung in Betracht. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine realistische Möglichkeit bestanden hat, das Fahrzeug noch aus dem Überschwemmungsgebiet zu retten. Wäre dies nachweislich möglich gewesen, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Wichtig ist auch hierbei, dass sich Versicherungsnehmer bei derartigen Rettungsaktionen nicht selbst in Gefahr bringen dürfen. Kfz-Haftpflichtversicherungen übernehmen hingegen keine Schäden aus Überflutung.

Um auch hier für reibungslose Abläufe und schnelle Versicherungsleistungen zu sorgen, empfiehlt sich eine aussagekräftige Dokumentation des Schadens durch Fotos und Videos vor der Schadensbeseitigung.

 

Finanzielle Hilfe vom Staat

Die verheerenden Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 haben verdeutlicht, wie ruinös Naturereignisse sein können. Die stark betroffenen Hochwasseropfer in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhalten im Rahmen einer Soforthilfe staatliche Unterstützung. 

In Bayern werden mittlerweile die Soforthilfen bei den Hochwasseropfern um 50 % gekürzt, die nicht versichert waren. Nach der Ministerpräsidentenkonferenz dürfen die Länder die Hilfen kürzen, wenn Hauseigentümer keinen Versicherungsschutz haben, obwohl sie eine Versicherung unter wirtschaftlich zumutbaren Versicherungsbedingungen hätten abschließen können. Deshalb ist es auch wichtig, bei Ablehnung eines Versicherungsvertrages wegen eines zu hohen Risikos, die entsprechende Absage zu verwahren. Diese kann mitunter als Beleg für die Beantragung staatlicher Hilfen dienen, warum ein adäquater Versicherungsschutz vorher nicht möglich war.

Allen anderen kann nur angeraten werden, das Für und Wider einer Elementarschadenversicherung gründlich zu durchdenken.

 

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