Begriff | Definition |
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Mitwirkungspflichten | Mitwirkungspflichten sind einem Versicherungsnehmer auferlegte Pflichten, die sich in allen Einzelheiten immer aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Versicherungsnehmer müssen aufgrund ihrer Mitwirkungspflichten alles Zumutbare dafür tun, dass ein Versicherungsschaden so gering wie möglich gehalten werden kann. Versicherungsnehmer müssen im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten mit der Versicherungsgesellschaft zusammenarbeiten, wenn es beispielsweise um die Beschaffung von Unterlagen oder Dokumenten geht. Häufig ist dies im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall, wenn weitere ärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits- und Berufsunfähigkeit notwendig sind. Auch die Entbindung von Ärzten und Kliniken von ihrer Schweigepflicht ist vom Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht zu veranlassen. Kommen Versicherungsnehmer ihrer Mitwirkungspflichten nicht nach, riskieren sie die Verweigerung von Leistungen oder sogar eine fristlose Kündigung des Versicherungsverhältnisses.
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