Wer sein Einkommen gegen die Folgen von Krankheit oder Unfall absichern möchte, erwartet vor allem eines: Fällt die eigene Arbeitskraft aus, soll die Versicherung den finanziellen Verlust auffangen. Doch nicht jede Versicherung, die als Einkommensschutz angeboten wird, zahlt auch bei Berufsunfähigkeit. Zwischen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Unfallversicherungen bestehen Unterschiede, die im Ernstfall über einen Leistungsanspruch entscheiden können.
Besonders problematisch wird es, wenn ein Kunde eine günstigere Versicherung abschließt und glaubt, damit ähnlich umfassend geschützt zu sein wie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst nach einer Erkrankung stellt sich heraus, dass der Vertrag andere Leistungsvoraussetzungen enthält. Hat der Vermittler die Grenzen des empfohlenen Produkts ausreichend erklärt? Oder liegt eine Falschberatung vor, für die er möglicherweise Schadensersatz leisten muss?
