Blog zu Versicherungen und Vorsorge

Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.

Falsch beraten bei der Einkommenssicherung: Wenn die Versicherung im Ernstfall nicht zahlt

Wer sein Einkommen gegen die Folgen von Krankheit oder Unfall absichern möchte, erwartet vor allem eines: Fällt die eigene Arbeitskraft aus, soll die Versicherung den finanziellen Verlust auffangen. Doch nicht jede Versicherung, die als Einkommensschutz angeboten wird, zahlt auch bei Berufsunfähigkeit. Zwischen Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Unfallversicherungen bestehen Unterschiede, die im Ernstfall über einen Leistungsanspruch entscheiden können.

Besonders problematisch wird es, wenn ein Kunde eine günstigere Versicherung abschließt und glaubt, damit ähnlich umfassend geschützt zu sein wie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst nach einer Erkrankung stellt sich heraus, dass der Vertrag andere Leistungsvoraussetzungen enthält. Hat der Vermittler die Grenzen des empfohlenen Produkts ausreichend erklärt? Oder liegt eine Falschberatung vor, für die er möglicherweise Schadensersatz leisten muss?

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Falsch beraten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung? Wann Vermittler für Fehler haften

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll das Einkommen schützen, wenn der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Doch was geschieht, wenn der Versicherungsfall eintritt und sich herausstellt, dass die vereinbarte BU-Rente viel zu niedrig ist oder der Versicherungsschutz bereits Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn endet? Dann stellt sich nicht nur die Frage nach den Vertragsbedingungen, sondern möglicherweise auch nach der Qualität der ursprünglichen Beratung.

Nicht jeder unpassende Versicherungsvertrag ist das Ergebnis einer Falschberatung. Kunden können sich bewusst für einen begrenzten Schutz entscheiden, etwa weil ein umfassender Vertrag zu teuer wäre. Problematisch wird es jedoch, wenn wesentliche Absicherungswünsche übergangen, Risiken nicht ausreichend erklärt oder Gesundheitsangaben bei der Antragstellung falsch erfasst werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können daraus Schadensersatzansprüche entstehen.

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Dienstunfähig, aber die Versicherung zahlt nicht: War die Beratung fehlerhaft?

Ein Beamter wird aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Er besitzt eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und rechnet mit einer monatlichen Rente. Doch der Versicherer lehnt die Leistung ab: Die Voraussetzungen der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeit seien nicht erfüllt. Eine besondere Dienstunfähigkeitsklausel enthält der Vertrag nicht. Damit stellt sich eine Frage, die über die Versicherungsbedingungen hinausgeht: Wurde der Beamte beim Abschluss richtig beraten?

Nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Dienstunfähigkeitsklausel ist für Beamte ungeeignet. Problematisch kann es aber werden, wenn ein Vermittler die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht berücksichtigt, obwohl diese für den gewünschten Versicherungsschutz wesentlich waren. Ob daraus ein Schadensersatzanspruch entsteht, ist eine eigene rechtliche Frage. Denn zwischen einer ungünstigen Vertragsgestaltung und einem nachweisbaren Beratungsfehler besteht ein erheblicher Unterschied.

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