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Altersvorsorgereform 2027: Die wichtigsten Neuerungen für Sparer
Ab 2027 gibt es neue Möglichkeiten für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente wird für Neuabschlüsse durch ein neues Fördersystem ersetzt. Künftig können Sparer staatliche Zulagen auch für ein Altersvorsorgedepot mit Fonds und ETFs erhalten. Außerdem ändern sich die Grund- und Kinderzulagen, und mehr Selbstständige können von der Förderung profitieren.
Doch was ist tatsächlich neu? Wie viel Geld zahlt der Staat künftig dazu, was bedeutet die Reform für Familien und welche Möglichkeiten gibt es beim Wohn-Riester? Wir erklären die wichtigsten Neuerungen anhand verständlicher Beispiele und zeigen, worauf Verbraucher vor einem Vertragsabschluss achten sollten.
Die Altersvorsorgereform 2027: Was ändert sich?
Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Mai 2026 verabschiedet und verkündet. Die wichtigsten neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Ziel der Reform ist es, die staatlich geförderte private Altersvorsorge einfacher und flexibler zu gestalten. Insbesondere sollen Sparer mehr Möglichkeiten bei der Geldanlage erhalten und die staatlichen Zulagen leichter nachvollziehen können.
Die Reform bringt sechs wesentliche Neuerungen mit sich:
- Neue Altersvorsorgedepots: Staatlich gefördertes Sparen mit geeigneten Fonds und ETFs wird erstmals auch ohne verpflichtende Beitragsgarantie möglich.
- Neue Grundzulage: Der Staat zahlt abhängig vom Eigenbeitrag bis zu 540 Euro jährlich dazu.
- Neue Kinderzulage: Für jedes zulageberechtigte Kind sind bis zu 300 Euro im Jahr möglich.
- Mehr Förderberechtigte: Auch weitere Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke erhalten Zugang zur Förderung.
- Neue Auszahlungsmöglichkeiten: Neben einer lebenslangen Rente können Sparer einen zeitlich begrenzten Auszahlungsplan wählen.
- Änderungen bei Wohn-Riester: Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt bestehen, einzelne Voraussetzungen und steuerliche Regeln werden angepasst.
Bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform nicht automatisch beendet. Sie können grundsätzlich weitergeführt werden. Neue Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell können ab 2027 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden.
Die neue Grundzulage: Wie viel Geld gibt der Staat dazu?
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die staatliche Grundzulage. Bisher mussten Riester-Sparer für die volle Förderung grundsätzlich einen bestimmten Anteil ihres Vorjahreseinkommens einzahlen. Ab 2027 richtet sich die neue Grundzulage unmittelbar danach, wie viel Geld selbst gespart wird.
Die Berechnung erfolgt in zwei Stufen. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es vom Staat 50 Cent für jeden selbst eingezahlten Euro. Für weitere Einzahlungen bis zu einem gesamten Jahresbeitrag von 1.800 Euro beträgt die Förderung 25 Cent je Euro.
Wer beispielsweise 30 Euro monatlich spart, zahlt im Jahr 360 Euro ein und erhält dafür 180 Euro Grundzulage. Bei 150 Euro monatlich, also 1.800 Euro jährlich, steigt die Grundzulage auf den Höchstbetrag von 540 Euro.
So funktioniert die neue Förderung in der Praxis
| Eigener Sparbeitrag monatlich | Eigenbeitrag jährlich | Grundzulage jährlich | Insgesamt angelegt |
|---|---|---|---|
| 10 Euro | 120 Euro | 60 Euro | 180 Euro |
| 25 Euro | 300 Euro | 150 Euro | 450 Euro |
| 30 Euro | 360 Euro | 180 Euro | 540 Euro |
| 50 Euro | 600 Euro | 240 Euro | 840 Euro |
| 100 Euro | 1.200 Euro | 390 Euro | 1.590 Euro |
| 150 Euro | 1.800 Euro | 540 Euro | 2.340 Euro |
Die Beispiele gelten für unmittelbar Förderberechtigte ohne Kinderzulage oder zusätzliche Förderbestandteile. Berücksichtigt sind ausschließlich Eigenbeiträge und Grundzulagen, nicht aber mögliche Kapitalerträge oder Kosten. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro, also 10 Euro monatlich.
Insgesamt dürfen jährlich bis zu 6.840 Euro in einen neuen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Die Grundzulage steigt jedoch nicht weiter, wenn der Eigenbeitrag 1.800 Euro übersteigt. Die höhere maximale Grundzulage bedeutet außerdem nicht, dass die neue Förderung für jeden günstiger ist als die bisherige Riester-Förderung. Besonders bei geringem Einkommen und mehreren Kindern kann das alte System Vorteile bieten.
Neue Kinderzulage: Wie profitieren Familien?
Auch die Kinderzulage wird neu berechnet. Bisher erhielten Riester-Sparer für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, jährlich 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder betrug die Kinderzulage 300 Euro. Bei der neuen Förderung entfällt diese Unterscheidung nach dem Geburtsjahr.
Ab 2027 können für jedes zulageberechtigte Kind bis zu 300 Euro jährlich gezahlt werden. Für jeden Euro, den ein zulageberechtigter Elternteil selbst einzahlt, gibt es einen weiteren Euro Kinderzulage je Kind, höchstens jedoch 300 Euro pro Kind und Jahr. Bereits ein Eigenbeitrag von 25 Euro monatlich reicht somit aus, um die volle Kinderzulage zu erreichen.
Beispiel: 25 Euro monatlich mit einem Kind
Eine unmittelbar förderberechtigte Mutter zahlt jeden Monat 25 Euro in ihren neuen Altersvorsorgevertrag ein. Das sind 300 Euro im Jahr. Hat sie Anspruch auf die Kinderzulage für ein Kind, ergibt sich folgende Förderung:
- Eigener Jahresbeitrag: 300 Euro
- Grundzulage: 150 Euro
- Kinderzulage: 300 Euro
- Gesamte jährliche Sparleistung: 750 Euro
Die Mutter spart selbst 300 Euro, während der Staat weitere 450 Euro beisteuert. Insgesamt fließen damit 750 Euro in den Altersvorsorgevertrag.
Beispiel: 25 Euro monatlich mit zwei Kindern
Bei zwei zulageberechtigten Kindern erhöht sich die Kinderzulage auf insgesamt 600 Euro. Zusammen mit 150 Euro Grundzulage und 300 Euro Eigenbeitrag ergibt sich eine jährliche Sparleistung von 1.050 Euro. Der Staat übernimmt davon 750 Euro.
Diese Beispiele zeigen die hohe Förderquote bei kleinen Sparbeiträgen. Sie bedeuten allerdings nicht, dass Familien mit bestehenden Riester-Verträgen automatisch von einem Wechsel profitieren. Im bisherigen System können die vollen Kinderzulagen bei niedrigem Einkommen unter Umständen bereits mit einem Eigenbeitrag von nur 60 Euro jährlich erreicht werden. Die Frage, welche Förderung im Einzelfall günstiger ist, muss deshalb gesondert betrachtet werden.
Bei Ehepartnern, die nur mittelbar zulageberechtigt sind, gelten besondere Regeln für die Berechnung der Grund- und Kinderzulagen. Insbesondere richtet sich die Kinderzulage eines mittelbar berechtigten Ehepartners nach den maßgeblichen Beiträgen des unmittelbar förderberechtigten Partners. Die Beispielrechnungen lassen sich daher nicht uneingeschränkt auf jeden Ehepartner übertragen.
Mehr Menschen erhalten Zugang zur staatlichen Förderung
Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft den Kreis der Förderberechtigten. Die bisherige Riester-Förderung richtete sich vor allem an gesetzlich rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und bestimmte weitere Personengruppen, beispielsweise Beamte. Viele Selbstständige waren dagegen nicht unmittelbar förderberechtigt.
Ab 2027 wird die Förderung auf weitere Erwerbstätige ausgeweitet. Dazu gehören insbesondere Gewerbetreibende und Freiberufler mit begünstigten Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, etwa bestimmte Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten, können künftig unmittelbar förderberechtigt sein.
Für Selbstständige gelten dabei zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen, unter anderem hinsichtlich der begünstigten Einkünfte und der Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen können besondere Anforderungen an die Datenübermittlung hinzukommen.
Damit erhalten viele Menschen erstmals Zugang zu dieser Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Ob sie gegenüber anderen Vorsorgemöglichkeiten günstiger ist, hängt allerdings von der persönlichen Situation ab. Gerade für Selbstständige kann auch die Basisrente (Rürup-Rente) eine Alternative bleiben.
Das neue Altersvorsorgedepot: Staatlich gefördert in Fonds und ETFs sparen
Eine grundlegende Neuerung ist das Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Bisher mussten Riester-Produkte grundsätzlich gewährleisten, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Diese Garantie entfällt bei der neuen Depotvariante.
Dadurch kann das Geld stärker in geeignete Aktienfonds und ETFs investiert werden. Solche Anlagen ermöglichen langfristige Ertragschancen, unterliegen aber auch Kursschwankungen. Im ungünstigen Fall kann das angesparte Vermögen erheblich an Wert verlieren. Eine staatliche Förderung schützt nicht vor diesen Verlusten.
Der Verzicht auf eine Garantie kann insbesondere bei langen Anlagezeiträumen sinnvoll sein, weil das Geld nicht in gleichem Umfang zur Absicherung einer Mindestleistung gebunden werden muss. Ob tatsächlich ein höheres Vorsorgevermögen entsteht, hängt jedoch von der Kapitalmarktentwicklung, den Kosten und der gewählten Anlagestrategie ab.
Was ist das Standard-Altersvorsorgedepot?
Zusätzlich wird ein Standard-Altersvorsorgedepot eingeführt. Es soll die Auswahl erleichtern und eine einfachere Anlageentscheidung ermöglichen. Die Kapitalanlage erfolgt nach vorgegebenen Regeln mit unterschiedlichen Risikoprofilen. Das Standarddepot sieht zwei Fonds mit unterschiedlichem Anlagerisiko vor. In den Jahren vor Beginn der Auszahlungsphase wird das angesparte Kapital nach der Standardeinstellung schrittweise in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Sparer können jedoch eine davon abweichende Aufteilung wählen.
Für dieses Standardprodukt dürfen die Effektivkosten höchstens ein Prozent betragen. Die Grenze soll Verbraucher vor übermäßig hohen Kosten schützen. Dennoch lohnt sich ein Vergleich, denn auch Kosten unterhalb dieser Grenze können die langfristige Wertentwicklung spürbar beeinträchtigen.
Daneben ermöglicht das Gesetz ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft. Ob ein solches Angebot bereits zum Reformstart verfügbar sein wird, ist noch offen.
Wer mehr Sicherheit möchte, kann Garantieprodukte wählen
Nicht jeder möchte sein Altersvorsorgevermögen ohne Kapitalgarantie anlegen. Deshalb bleiben auch geförderte Produkte mit einer Garantie von 80 oder 100 Prozent der maßgeblichen Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen möglich. Diese Garantie bezieht sich auf den Beginn der Auszahlungsphase.
Garantien können nominale Verlustrisiken begrenzen, schränken aber häufig die Anlagemöglichkeiten und damit die Ertragschancen ein. Außerdem schützen sie nicht vor einem Kaufkraftverlust durch Inflation. Die Entscheidung zwischen Depot und Garantieprodukt sollte daher von der persönlichen Risikobereitschaft und der verbleibenden Ansparzeit abhängen.
Was ändert sich bei Wohn-Riester?
Die staatliche Förderung selbst genutzten Wohneigentums bleibt grundsätzlich erhalten. Mit dem sogenannten Wohn-Riester können geförderte Altersvorsorgebeiträge weiterhin unter den gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Bau oder die Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden.
Neu ist insbesondere, dass die Möglichkeit einer Kapitalentnahme für Wohnzwecke nicht mehr zwingend in jedem neuen Altersvorsorgevertrag enthalten sein muss. Wer sein angespartes Guthaben später möglicherweise für eine Immobilie verwenden möchte, sollte deshalb bereits bei der Produktauswahl darauf achten, dass der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht.
Auch die Regeln für Kapitalentnahmen und das sogenannte Wohnförderkonto werden angepasst. Künftig entfällt die bisherige Anforderung, bei einer Teilentnahme für selbst genutztes Wohneigentum mindestens 3.000 Euro im Altersvorsorgevertrag zu belassen. Auf dem Wohnförderkonto werden die steuerlich geförderten Beträge erfasst, die für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt wurden. Sie unterliegen grundsätzlich einer späteren Besteuerung. Die neuen Regeln sehen unter anderem eine Verkürzung des Besteuerungszeitraums auf fünf Jahre ab Beginn der Auszahlungsphase vor. Wesentliche Änderungen der Eigenheimrenten-Förderung treten zum 1. Januar 2028 in Kraft.
Für bereits gefördertes Wohneigentum gelten besondere Übergangsregelungen. Hat die Auszahlungsphase eines Vertrags bereits begonnen, bleibt es bei den bisherigen Regeln zur Besteuerung des vorhandenen Wohnförderkontos. Auch wenn gefördertes Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für selbst genutztes Wohneigentum entnommen wurde, gelten aus Vertrauensschutzgründen grundsätzlich die bisherigen Vorschriften weiter. Wer bereits einen Wohn-Riester-Vertrag nutzt, sollte deshalb die bestehenden Vertragsbedingungen und die für ihn geltenden steuerlichen Regelungen berücksichtigen, bevor er Änderungen vornimmt.
200 Euro zusätzlich für junge Berufseinsteiger
Junge Sparer können neben der Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie zu Beginn des maßgeblichen Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die weiteren gesetzlichen Förderbedingungen erfüllen.
Der Bonus soll dazu beitragen, dass junge Menschen frühzeitig mit ihrer privaten Altersvorsorge beginnen. Gerade bei einer langfristigen Kapitalanlage kann ein früher Start vorteilhaft sein, weil Eigenbeiträge, staatliche Zulagen und mögliche Erträge über einen längeren Zeitraum für den Vermögensaufbau genutzt werden können.
Neue Auszahlungsmöglichkeiten: Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan
Bisher war bei der geförderten Riester-Altersvorsorge grundsätzlich eine lebenslange Absicherung vorgesehen. Ab 2027 können Sparer bei neuen Produkten auch einen zeitlich befristeten Auszahlungsplan wählen. Dieser darf frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden.
Wer beispielsweise mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, kann sich sein angespartes Vermögen über mindestens 20 Jahre auszahlen lassen. Dadurch können die monatlichen Zahlungen innerhalb dieses Zeitraums höher ausfallen als bei einer lebenslangen Rentenleistung. Nach Ablauf des Plans endet die Auszahlung jedoch.
Die lebenslange Rente bleibt deshalb eine wichtige Alternative. Sie schützt vor dem Risiko, dass das angesparte Vorsorgevermögen bereits aufgebraucht ist, obwohl weiterhin regelmäßige Einkünfte benötigt werden. Welche Auszahlungsform besser passt, hängt unter anderem von den übrigen Rentenansprüchen und der finanziellen Absicherung im hohen Alter ab.
Wie werden die neuen Altersvorsorgeverträge besteuert?
Das bisherige Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bleibt erhalten. Während der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen innerhalb des geförderten Vertrags nicht laufend besteuert. Die späteren Leistungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer.
Neben den staatlichen Zulagen können Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro jährlich zuzüglich des jeweiligen Zulagenanspruchs als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt. Dieser wird nur insoweit gewährt, wie der steuerliche Vorteil über den Zulagenanspruch hinausgeht.
Die Zulagen und eine mögliche Steuerersparnis dürfen deshalb nicht einfach vollständig addiert werden. Ob ein geförderter Vertrag insgesamt wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt auch von den Vertragskosten und der späteren Steuerbelastung ab.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge werden durch die Reform nicht automatisch gekündigt oder in neue Altersvorsorgedepots umgewandelt. Sie genießen grundsätzlich Bestandsschutz und können mit den bisherigen Vertragsbedingungen und der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Riester-Sparer können unter bestimmten Voraussetzungen aber auch zur neuen Förderung wechseln oder ihr angespartes Kapital auf einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag übertragen. Ein Wechsel zur neuen Fördersystematik ist grundsätzlich nicht rückgängig zu machen. Zudem kann die Entscheidung Auswirkungen auf weitere bestehende Riester-Verträge haben.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt vor allem von der bisherigen und der neuen Zulagenhöhe, dem erforderlichen Eigenbeitrag, möglichen Kinderzulagen und den vorhandenen Vertragsgarantien ab. Gerade Geringverdiener und Familien können mit der bisherigen Förderung weiterhin Vorteile haben. Die höhere maximale Grundzulage des neuen Systems bedeutet deshalb nicht automatisch eine bessere Förderung für jeden Sparer.
Die bisherigen Riester-Regelungen erläutern wir auf unserer Fachseite zur Riester-Rente. Die Frage, für wen ein Wechsel zur neuen Förderung tatsächlich sinnvoll sein kann, behandeln wir gesondert anhand konkreter Rechenbeispiele.
Worauf sollten Sparer ab 2027 achten?
Die Reform erweitert die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge. Ob ein neues Produkt tatsächlich vorteilhaft ist, entscheidet sich aber nicht allein anhand der staatlichen Förderung. Besonders wichtig sind die Kosten, die Kapitalanlage und die Bedingungen für die spätere Auszahlung.
Vor einem Vertragsabschluss sollten deshalb folgende Fragen geklärt werden:
- Förderung: Welche Grund- und Kinderzulagen stehen Ihnen bei Ihrem geplanten Eigenbeitrag tatsächlich zu?
- Kosten: Welche Abschluss-, Verwaltungs-, Anlage- und Auszahlungskosten entstehen?
- Kapitalanlage: Welche Fonds oder ETFs stehen zur Auswahl und wie hoch sind die Risiken?
- Garantien: Welche Mindestleistungen werden zugesagt und zu welchem Zeitpunkt gelten sie?
- Wohneigentum: Ist eine spätere Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum vorgesehen?
- Auszahlung: Möchten Sie eine lebenslange Rente oder kommt ein zeitlich befristeter Auszahlungsplan infrage?
- Bestehende Verträge: Welche bisherigen Fördervorteile oder Garantien könnten durch einen Wechsel verloren gehen?
Gerade beim Altersvorsorgedepot ist ein Vergleich der Gesamtkosten wichtig. Eine hohe staatliche Zulage kann durch ungünstige Vertragskosten über eine lange Laufzeit teilweise wieder aufgezehrt werden. Ebenso sollte eine mögliche höhere Rendite nicht mit einer garantierten Wertentwicklung verwechselt werden.
Häufige Fragen zur Altersvorsorgereform 2027
- Wann beginnt die neue staatlich geförderte Altersvorsorge?
Die wesentlichen neuen Produkt- und Förderregeln gelten ab dem 1. Januar 2027. Einzelne Änderungen, insbesondere bei der Eigenheimrenten-Förderung, treten erst später in Kraft.
- Wie hoch ist die neue Grundzulage?
Unmittelbar Förderberechtigte erhalten für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag jährlich 50 Prozent Grundzulage. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro beträgt die Zulage 25 Prozent. Maximal sind 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich.
- Wie viel Kinderzulage gibt es ab 2027?
Für jedes zulageberechtigte Kind sind bis zu 300 Euro jährlich möglich. Bei unmittelbar Förderberechtigten reicht ein Eigenbeitrag von 300 Euro jährlich aus, um die volle Kinderzulage zu erreichen.
- Können Selbstständige künftig die staatliche Förderung erhalten?
Ja. Der Kreis der Förderberechtigten wird insbesondere auf weitere Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen erweitert. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein.
- Ist ein Altersvorsorgedepot mit ETFs sicher?
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie unterliegt Kapitalmarktrisiken. Auch deutliche Wertverluste sind möglich. Alternativ können geförderte Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie gewählt werden.
- Wird Wohn-Riester abgeschafft?
Nein. Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt erhalten. Bei neuen Altersvorsorgeverträgen muss die Möglichkeit einer Kapitalentnahme für selbst genutztes Wohneigentum allerdings nicht mehr zwingend vorgesehen sein.
- Muss ich meine bestehende Riester-Rente ändern?
Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Ob ein Wechsel zur neuen Förderung oder in ein neues Altersvorsorgeprodukt sinnvoll ist, sollte individuell geprüft werden.
Fazit: Die Altersvorsorge wird vielfältiger – aber nicht automatisch besser
Die Altersvorsorgereform 2027 bringt wichtige Neuerungen. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht erstmals eine staatlich geförderte Kapitalanlage ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Die Grundzulage wird einfacher berechnet, Familien erhalten eine neue Kinderförderung und zusätzliche Selbstständige bekommen Zugang zur staatlichen Altersvorsorgeförderung. Auch bei den Auszahlungsformen und der Eigenheimrenten-Förderung ergeben sich neue Möglichkeiten.
Ob diese Änderungen im Einzelfall tatsächlich zu einer besseren Altersvorsorge führen, hängt jedoch von den persönlichen Voraussetzungen und dem gewählten Produkt ab. Höhere Zulagen können attraktiv sein, aber auch Vertragskosten, Anlagerisiken und die spätere Besteuerung müssen berücksichtigt werden. Für bestehende Riester-Sparer ist insbesondere wichtig, die bisherige Förderung nicht vorschnell aufzugeben.
Die Reform schafft mehr Wahlmöglichkeiten. Eine gute Altersvorsorge entsteht aber weiterhin durch eine sorgfältige Abstimmung von Sparbeitrag, Sicherheit, Renditechancen und persönlichem Vorsorgebedarf. Einen Überblick über die unterschiedlichen Möglichkeiten bietet unsere Fachseite zur privaten Altersvorsorge.
Weiterführende amtliche Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorgereform und bei der Deutschen Rentenversicherung zum Altersvorsorgereformgesetz.
Aktualisiert am 3. November 2026
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