Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Tatbestände mit einem geringen strafrechtlichen Charakter. Sie werden mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld geahndet. Eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung kann gegen juristische und finanzielle Folgen einer Ordnungswidrigkeit absichern.

Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen individuellen Versicherungsschutz durch die Zusammenstellung von Versicherungs-Bausteinen an. Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird häufig als zusätzlicher Baustein zu Verträgen von Privatrechtsschutz-, Verkehrsrechtsschutz- oder Firmenrechtsschutz-Versicherungen angeboten und beinhaltet einen Schutz bei Konflikten rund um Bußgeldbescheide und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Für den Versicherungsschutz spielt es beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz regelmäßig keine Rolle, ob die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder unabsichtlich begangen wurde. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die anwaltliche Vertretung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hierzu gehören beispielsweise Lärmbelästigungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz werden hingegen Ordnungswidrigkeiten und die dazugehörigen Verwaltungsverfahren wegen Halteverbot- oder Parkverstöße.