Begriff | Definition |
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Tatbestände mit einem geringen strafrechtlichen Charakter. Sie werden mit einem Bußgeld oder Verwarnungsgeld geahndet. Eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung kann gegen juristische und finanzielle Folgen einer Ordnungswidrigkeit absichern. Viele Rechtsschutzversicherungen bieten einen individuellen Versicherungsschutz durch die Zusammenstellung von Versicherungs-Bausteinen an. Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird häufig als zusätzlicher Baustein zu Verträgen von Privatrechtsschutz-, Verkehrsrechtsschutz- oder Firmenrechtsschutz-Versicherungen angeboten und beinhaltet einen Schutz bei Konflikten rund um Bußgeldbescheide und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Für den Versicherungsschutz spielt es beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz regelmäßig keine Rolle, ob die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder unabsichtlich begangen wurde. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die anwaltliche Vertretung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hierzu gehören beispielsweise Lärmbelästigungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz werden hingegen Ordnungswidrigkeiten und die dazugehörigen Verwaltungsverfahren wegen Halteverbot- oder Parkverstöße.
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