Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Elektronische Versicherungsbestätigung

Bei der mit „eVB“ abgekürzten elektronischen Versicherungsbestätigung handelt es sich um den Nachweis, dass für ein Kraftfahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht. In Deutschland gilt die Pflicht, Kraftfahrzeuge mit einer Haftpflichtversicherung zu versichern.

Die elektronische Versicherungsbestätigung muss der Kfz-Zulassungsstelle sowohl bei der Erstzulassung als auch bei technischen Änderungen oder personenbezogenen Ummeldungen vorgelegt werden. Nur bei Vorlage der eVB kann eine Zulassung, Anmeldung oder Ummeldung erfolgen. Eine elektronische Versicherungsbestätigung wird demnach für Neuzulassungen, Fahrzeugwechsel, neue Kennzeichen, Wiederzulassungen, Ummeldungen, Eintragungen von Fahrzeugänderungen und Kurzzeitkennzeichen benötigt. Durch Vorlage der eVB wird der Zulassungsstelle ein vorhandener Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz bestätigt.

Die elektronische Versicherungsbestätigung setzt sich aus der Versicherungsbestätigungsnummer aus sieben Zeichen mit Ziffern und Großbuchstaben zusammen. Die ersten beiden Zeichen weisen dabei auf die jeweilige Versicherungsgesellschaft hin.

Eingeführt wurde die elektronische Versicherungsbestätigung aus Vereinfachungsgründen im Jahr 2008. Vorher musste bei der Zulassungsbehörde eine Deckungskarte, Doppelkarte oder „grüne Karte“ in Papierform vorgelegt werden, um zulassungsrelevante Meldungen durchführen zu können. Die eVB kann heute online oder telefonisch bei der Versicherungsgesellschaft angefordert und übermittelt werden.

Die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung ist abhängig von der versichernden Gesellschaft. Jede Versicherung kann die Gültigkeitsdauer der eVB selbst festlegen, wobei die maximal zulässige Gültigkeit 24 Monate beträgt. In der Regel wird die Gültigkeitsdauer auf drei bis neun Monate beschränkt. Wird die elektronische Versicherungsbestätigung nicht innerhalb dieses Zeitraumes verwendet, verfällt sie und kann nach einer Sperrfrist erneut von der Versicherungsgesellschaft genutzt werden. Für Versicherungskunden mit umfangreichem Fuhrpark können aber auch Dauer-eVBs ausgegeben werden, die unbegrenzt gültig sind.

Synonyme: eVB