Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
HIS

Beim kurz „HIS“ genannten Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft handelt es sich um ein im Interesse von Versicherungskunden geführtes Verzeichnis gegen Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch. Entwickelt wurde HIS erstmalig im Jahr 1993 und nach umfangreichen Änderungen von der informa HIS GmbH im Jahr 2011 in Betrieb genommen.

Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft soll als Hilfsmittel eingesetzt werden, damit Versicherungsgesellschaften die in Versicherungsanträgen erklärten Angaben überprüfen können. Auch soll HIS helfen, Schadenfälle mit Verdacht der Manipulation aufzuklären und zu verhindern. Hinweisen aus dem HIS kann die Versicherungsgesellschaft bei der Risiko- oder Leistungsfallprüfung nachgehen. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, dass sich redliche Versicherungsnehmer dann auch darauf verlassen können, dass die von ihnen geleisteten Prämien wirklich der Absicherung von versicherten Risiken dienen und keine unnötigen Kosten enthalten, die der Gesellschaft durch Missbrauch entstehen.

Eingetragen in das HIS werden die Daten von Versicherungsnehmern, versicherten Personen, Geschädigten, Zeugen, Gebäuden, Fahrzeugen und anderen Objekten. Die Eintragungen erfolgen zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und Missbrauch. Eintragungen werden in den Versicherungssparten Kfz-Versicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Sachversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Transportversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung und Haftpflichtversicherung vorgenommen. Einträge in der PKV (Private Krankenversicherung) sind nicht vorgesehen. Das HIS ähnelt im Konzept dem Flensburger Verkehrsregister. Auch hier werden Punkte verteilt, Eintragungen vorgenommen und zur Risikoprüfung herangezogen. Die Einträge im HIS werden nach fünf Jahren gelöscht, sofern keine neue Meldung erfolgt.

Jeder Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, jährlich eine unentgeltliche Auskunft über die eigenen im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft gespeicherten Daten anzufordern.

Synonyme: Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft