Begriff | Definition |
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Kollektivversicherung | Bei einer Kollektivversicherung handelt es sich um eine besondere Vertragsform, bei der eine größere Gruppe von Personen durch einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert wird. Häufig werden Kollektivversicherungen im Bereich der Lebensversicherung oder betrieblichen Altersvorsorge geschlossen. Es handelt sich oft um Rahmenverträge zwischen einem Unternehmerverband oder einem Arbeitgeber, in dessen Rahmen Mitglieder oder Mitarbeiter das Anrecht auf Vergünstigungen im jeweiligen Versicherungsbereich erhalten. Bei Kollektivversicherungen für eine betriebliche Altersvorsorge müssen in der Regel mehr als zehn Personen versichert werden und können dann von geringeren Beiträgen und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren. In Frage kommen Kollektivversicherungen auch für Vereine oder Verbände. Die Kostenvorteile von Kollektivversicherungen dürfen an die versicherten Personen weitergegeben werden. Dies fällt dann nicht unter die aufsichtsrechtlich unzulässigen Begünstigungen. Zugriffe - 1099 |