Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kollektivversicherung

Bei einer Kollektivversicherung handelt es sich um eine besondere Vertragsform, bei der eine größere Gruppe von Personen durch einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert wird. Häufig werden Kollektivversicherungen im Bereich der Lebensversicherung oder betrieblichen Altersvorsorge geschlossen. Es handelt sich oft um Rahmenverträge zwischen einem Unternehmerverband oder einem Arbeitgeber, in dessen Rahmen Mitglieder oder Mitarbeiter das Anrecht auf Vergünstigungen im jeweiligen Versicherungsbereich erhalten.

Bei Kollektivversicherungen für eine betriebliche Altersvorsorge müssen in der Regel mehr als zehn Personen versichert werden und können dann von geringeren Beiträgen und einer vereinfachten Gesundheitsprüfung profitieren. In Frage kommen Kollektivversicherungen auch für Vereine oder Verbände. Die Kostenvorteile von Kollektivversicherungen dürfen an die versicherten Personen weitergegeben werden. Dies fällt dann nicht unter die aufsichtsrechtlich unzulässigen Begünstigungen.