Begriff | Definition |
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Landkaskoversicherung | Eine Landkaskoversicherung versichert Landfahrzeuge und Spezialfahrzeuge, die nicht über eine Kfz-Kaskoversicherung oder eine Maschinenversicherung abgesichert werden können. Hierzu zählen beispielsweise Waggons von Eisenbahnen oder Karussells, Riesenräder, Achterbahnen und andere Fahrzeuge für Jahrmärkte und Kirmes-Veranstaltungen, die unter die Schaustellerrisiken fallen. Die Landkaskoversicherung fällt in den Bereich der Transportversicherung und sichert Schienenfahrzeuge sowie Anhänger ohne eigenen Antrieb ab. Die versicherten Fahrzeuge bzw. Anhänger werden in der Regel gegen Zusammenstöße, Entgleisungen, Brände, Blitzschläge, Explosionen, Erdbeben, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Abhandenkommen, Unterschlagung, Einsturz von Lagergebäuden sowie mut- und böswillige Beschädigungen durch Dritte abgesichert. Durch den Abschluss einer Landkaskoversicherung werden die versicherten Fahrzeuge vor den finanziellen Folgen im Zusammenhang mit den versicherten Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erfolgt regelmäßig auf der Grundlage der DTV-Güterversicherungsbedingungen und der Besonderen Bedingungen für die Versicherung von rollendem Material. Besondere Bedingungen und Klauseln können jedoch auch individuell vereinbart werden.
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