Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Monopolversicherung

Bei einer Monopolversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die nur von einer einzigen Versicherungsgesellschaft angeboten werden durfte. Heute gibt es keine Monopolversicherungen mehr.

Ursprünglich oblag die Versicherung gegen Gebäudeschäden durch Feuer, Explosion und Blitzschlag nach den genossenschaftlichen Regelungen und dem Versicherungszwang den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die von den Versicherten zu zahlenden Umlagen wurden durch einen Verwaltungsakt festgesetzt. Erst im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland in Teilen der Beitrittszwang zu den Feuerversicherungsanstalten aufgehoben, was der Privatwirtschaft Möglichkeiten eröffnete, selbst Gebäude-Feuerversicherungen anzubieten. Monopolversicherungen gab es in einigen Regionen Deutschlands bis in die 70er Jahre.

Endgültig abgeschafft wurden Monopolversicherungen zum 01.07.1994, um gleiche Marktbedingungen für alle Teilnehmer am Versicherungsmarkt zu eröffnen. Durch das Gesetz zur Überleitung landesrechtlicher Gebäudeversicherungsverhältnisse konnten bestehende gesetzliche Versicherungsverhältnisse in vertragliche Versicherungsverhältnisse umgewandelt werden, die heute unter das Versicherungsvertragsgesetz fallen. Die Monopolversicherungen wurden alsdann aufgelöst.