Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Niederlassungsfreiheit

Die Niederlassungsfreiheit ist Bestandteil der nach dem EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit und Basis des Europäischen Binnenmarktes. Versicherungsgesellschaften innerhalb eines Mitgliedsstaates wird durch die Niederlassungsfreiheit gewährt, in einem anderen Mitgliedstaat eine Agentur, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft zu errichten und zu unterhalten. Dies gilt nach dem Grundsatz der Inländerbehandlung zu den Voraussetzungen, wie sie auch für andere Unternehmen in diesem Staat gelten.

In einem Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) dürfen auch Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute im Wege der Niederlassungsfreiheit ihre Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedsstaaten ausüben. Beabsichtigt ein Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut gemäß der Niederlassungsfreiheit grenzüberschreitend tätig zu sein, bedarf es einer Notifikation gegenüber der Aufsichtsbehörde im Herkunftsstaat.