Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Rezeptpflicht

Die Rezeptpflicht bezieht sich auf die Regelung, dass bestimmte Medikamente nur gegen ein ärztliches Rezept erhältlich sind. Dies bedeutet, dass diese Medikamente nicht frei verkäuflich sind und nur von einer Apotheke ausgegeben werden dürfen, wenn ein gültiges Rezept vorliegt. Die Rezeptpflicht dient dem Schutz der Patienten und soll sicherstellen, dass die Medikamente fachgerecht und unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden.
Im Zusammenhang mit Versicherungen spielt die Rezeptpflicht eine wichtige Rolle, da sie Auswirkungen auf die Erstattung von Medikamentenkosten hat. Versicherungen, sei es die gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherungen, übernehmen in der Regel nur die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, die auf einem gültigen Rezept basieren. Dies dient ebenfalls dem Schutz der Versicherten, da so gewährleistet wird, dass die verordneten Medikamente tatsächlich notwendig und medizinisch sinnvoll sind.

Welche Gesetze sind relevant?
Die Rezeptpflicht ist in Deutschland im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Hier wird festgelegt, welche Medikamente verschreibungspflichtig sind und welche nicht. Die Einhaltung der Rezeptpflicht wird von den Gesundheitsbehörden überwacht und Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Regelungen für bestimmte Medikamente, wie beispielsweise Betäubungsmittel oder Antibiotika. Diese unterliegen einer besonderen Verschreibungspflicht und dürfen nur von bestimmten Ärzten verordnet werden.

Welche Ausnahmen gibt es von der Rezeptpflicht?

  1. Es gibt auch Medikamente, die trotz ihrer Wirkung nicht verschreibungspflichtig sind. Hierzu gehören beispielsweise homöopathische Mittel oder pflanzliche Arzneimittel. Diese können frei verkäuflich in der Apotheke erworben werden, ohne dass ein Rezept notwendig ist.
  2. Zudem gibt es auch die Möglichkeit, dass ein Arzt ein Medikament auf einem sogenannten Privatrezept verordnet. Dieses ist nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Hierbei handelt es sich meist um Medikamente, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden oder um spezielle Präparate, die der Arzt für sinnvoll erachtet, aber nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Zusammenfassung
In Deutschland müssen bestimmte Medikamente aufgrund des Arzneimittelgesetzes (AMG) mit einem ärztlichen Rezept erworben werden, um den Patientenschutz zu gewährleisten und eine fachgerechte Einnahme zu sichern. Versicherungen erstatten in der Regel nur die Kosten für Medikamente, die auf einem gültigen Rezept basieren. Einige Arzneimittel, wie homöopathische oder pflanzliche Mittel, sind von der Rezeptpflicht ausgenommen und können frei gekauft werden. Es gibt auch Privatrezepte, bei denen die Kosten vom Patienten selbst zu tragen sind, da sie nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Verstöße gegen die Rezeptpflicht können mit Bußgeldern bestraft werden.

Synonyme: Verschreibungspflicht