Begriff | Definition |
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Rezeptpflicht | Die Rezeptpflicht ist ein wesentliches Merkmal von einem Arzneimittel und bestimmt, ob es von einem Arzt verschrieben werden muss oder aber frei in der Apotheke erworben werden kann. Die Rezeptpflicht wird deshalb auch Verschreibungspflicht genannt. Der Rezeptpflicht unterliegende Arzneimittel dürfen nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezepts abgegeben werden. Die Rezeptpflicht soll so vor Nebenwirkungen durch die Anwendung von Arzneimitteln schützen. Des Weiteren soll der Missbrauch von Arzneimitteln vermieden werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für rezeptpflichtige Arzneimittel, wobei Zuzahlungen möglich sind. Grundsätzlich zahlen Versicherte für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 % des Verkaufspreises als Zuzahlung; mindestens jedoch 5,00 € und höchstens 10,00 €. Die Zuzahlung darf nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Arznei betragen. Diese Regelung gilt auch für Online-Apotheken. Kinder unter 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit. Für Kinder können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden. Bei den Zuzahlungen zu Arzneimitteln mit Rezeptpflicht wird eine Belastungsgrenze berücksichtigt, bis zu der Zuzahlungen geleistet werden müssen. Wird diese Belastungsgrenze von aktuell 2 % vom Bruttoeinkommen (1 % bei chronisch Kranken) erreicht, entfallen weitere Zuzahlungen. Das Erreichen der Belastungsgrenze wird von der Krankenkasse auf Antrag bescheinigt. Rezeptfreie Arzneimittel werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Die Regelungen können bei der privaten Krankenversicherung abweichen.
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Verschreibungspflicht |