Wer eine Auslandskrankenversicherung abschließt, möchte im Krankheitsfall auf Reisen finanziell abgesichert sein. Häufig besteht jedoch bereits Versicherungsschutz, beispielsweise über eine Kreditkarte. Was geschieht, wenn zwei Versicherer für dieselbe Behandlung zuständig sind? Und darf ein Versicherer die Leistung wegen einer bereits bekannten Erkrankung verweigern? Mit diesen Fragen beschäftigte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 10. Juli 2024 (Az. IV ZR 129/23). Die Entscheidung zeigt, wie wichtig verständliche Versicherungsbedingungen sind und welche Regeln bei mehreren Auslandskrankenversicherungen gelten.

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Ein Unfall im Ausland, ein Einbruch auf dem Campingplatz oder eine Panne weit entfernt von zu Hause: Wer mit dem Wohnmobil reist, sollte vor der Abfahrt prüfen, welche Risiken bereits versichert sind und wo wichtige Lücken bestehen. Denn die Kfz-Versicherung schützt nicht automatisch auch Reisegepäck, persönliche Gegenstände oder die Kosten eines krankheitsbedingten Rücktransports.
Welche Versicherungen für den Wohnmobilurlaub sinnvoll sind, hängt vom Fahrzeugwert, der Reiseart und dem Reiseziel ab. Während die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, können Kaskoschutz, Inhaltsversicherung, Schutzbrief und Auslandsreisekrankenversicherung den Schutz ergänzen. Wichtig ist, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und welche bereits über bestehende Verträge abgedeckt sind.
Eine Krankheit kurz vor dem Urlaub, ein Unfall im Ausland oder gestohlenes Gepäck: Auf Reisen können unerwartete Kosten entstehen. Für fast jedes dieser Risiken gibt es eine Versicherung. Das bedeutet aber nicht, dass Sie jede davon benötigen.
Entscheidend ist vielmehr, welche finanziellen Folgen Sie selbst tragen könnten und wo bereits Versicherungsschutz besteht. Denn manche Risiken sind möglicherweise schon über bestehende Versicherungen oder eine Kreditkarte abgesichert. Wer den vorhandenen Schutz kennt, kann wichtige Lücken schließen, ohne jedes Reiserisiko zusätzlich zu versichern.
Wer mit einer chronischen Erkrankung verreist, möchte wissen, ob die Auslandsreisekrankenversicherung im Ernstfall zahlt. Die Antwort hängt vor allem davon ab, warum eine Behandlung notwendig wird. Verschlechtert sich eine bisher stabile Erkrankung während der Reise plötzlich und unerwartet, kann Versicherungsschutz bestehen. War die Behandlung dagegen bereits vor der Abreise geplant oder konkret absehbar, ist sie in klassischen Reisetarifen regelmäßig ausgeschlossen. Dazwischen liegen Fälle, in denen die medizinische Vorgeschichte und die Versicherungsbedingungen entscheidend sind. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 2024 zeigt außerdem, dass Versicherer ihre Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen klar und verständlich formulieren müssen.