Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mehrfirmenvertreter

Bei einem Mehrfirmenvertreter handelt es sich um einen Handelsvertreter, der mehrere Firmen vertritt. Während des Vertragsverhältnisses besteht ein Wettbewerbsverbot, weshalb eine Mehrfirmenvertretung nur dann möglich ist, wenn es dabei zu keinen Interessenskonflikten kommen kann. Handelsvertreter, die nur für ein Unternehmen handeln, werden Einfirmenvertreter genannt.

In der Versicherungsbranche wird von einem Mehrfirmenvertreter gesprochen, wenn ein Versicherungsvertreter mit mehreren Versicherungsgesellschaften Vertreterverträge geschlossen hat und für diese vermittelnd tätig ist. Auch bei Finanzanlagenvermittlern kann von Mehrfirmenvertretern gesprochen werden, wenn sie von mehreren konkurrierenden Finanzanbietern betraut werden.

Bei Versicherungen ist die Mehrfirmenvertretung sowohl mit konkurrierenden als auch mit nicht-konkurrierenden Versicherungen möglich. Mehrfirmenvertreter mit Konkurrenzprodukten benötigen eine Erlaubnis gem. § 34 d GewO.