Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachbarschaftsgefahr

Von einer Nachbarschaftsgefahr wird gesprochen, wenn von einem Nachbargrundstück potenzielle Gefahren ausgehen. Häufig ist dabei eine Brandgefahr gemeint, mit der in einem Nebengebäude beispielsweise wegen einer darin betriebenen Werkstatt gerechnet werden könnte.

Bei der Eigengefahr handelt es sich um die Gefahr, die von dem eigenen versicherten Objekt oder dem Ort, an dem es sich befindet, ausgeht. Die von einem benachbarten Grundstück ausgehende Nachbarschaftsgefahr wird jedoch auch bei der Risikobeurteilung und der Prämienberechnung in Versicherungsbereichen wie der Feuerversicherung herangezogen.

Ist die Nachbarschaftsgefahr erhöht, was zum Beispiel durch gefährliche Betriebe, Gebäude oder Lager in der Nachbarschaft der Fall sein könnte, wird ein Prämienzuschlag in Rechnung gestellt. Dieser Zuschlag fällt umso höher aus, desto näher sich die jeweilige Gefahr am versicherten Objekt befindet. Bei unzureichenden räumlichen oder baulichen Trennungen fällt der Prämienzuschlag für die Nachbarschaftsgefahr entsprechend hoch aus.