Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prüfung der Erfolgsaussichten (RSV)

Rechtsschutzversicherungen prüfen im Falle eines Schadens zunächst die Erfolgsaussichten der juristischen Auseinandersetzung, bevor sie eine Kostenübernahme zusagen oder eben ablehnen. Versicherungsgesellschaften bleibt es vorbehalten, die Kostendeckung wegen mangelnder Erfolgsaussichten der rechtlichen Streitigkeit oder wegen Mutwilligkeit abzulehnen.

Die Prüfung der Erfolgsaussichten erfolgt nach tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten. Aus rechtlichen Gründen kann eine Kostenübernahme abgelehnt werden, wenn die dem Rechtsschutzbegehren zugrundeliegenden Tatsachen die rechtlichen Anforderungen nicht ausreichend erfüllen. Aus tatsächlichen Gründen lehnt eine Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ab, wenn der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann.

Grundsätzlich müssen der Rechtsschutzversicherung alle für die Prüfung der Erfolgsaussichten notwendigen Angaben vorgetragen werden. Bei Rechtsschutzversicherungen übernehmen zuständige Juristen oder juristisch ausgebildete Mitarbeiter die Prüfung der Erfolgsaussichten.

Eine Prüfung der Erfolgsaussichten wird auch im Bereich der Prozesskostenhilfe durchgeführt. Ausreichende Erfolgsaussichten sind auch hier Voraussetzung für die Bewilligung der Kostenübernahme.