Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Prüfung der Erfolgsaussichten (RSV)

Die Prüfung der Erfolgsaussichten ist ein wichtiger Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung. Dabei handelt es sich um die Überprüfung, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Die Versicherungsgesellschaft prüft, ob die Erfolgsaussichten hoch genug sind, um die Kosten für den Rechtsstreit zu übernehmen.

Welche Faktoren werden bei der Prüfung der Erfolgsaussichten berücksichtigt?
Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten werden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Rechtslage, die Beweislage, die Erfahrung des Anwalts und die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ausgangs des Rechtsstreits.

Warum ist die Prüfung der Erfolgsaussichten wichtig?
Die Prüfung der Erfolgsaussichten ist wichtig, um die Interessen der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers zu schützen. Eine Rechtsschutzversicherung ist ein Vertrag, bei dem die Versicherungsgesellschaft das finanzielle Risiko für einen Rechtsstreit übernimmt. Daher ist es wichtig, dass die Erfolgsaussichten hoch genug sind, um die Kosten zu rechtfertigen.

Welche Auswirkungen hat eine negative Prüfung der Erfolgsaussichten?
Wenn die Prüfung der Erfolgsaussichten negativ ausfällt, bedeutet dies, dass die Versicherungsgesellschaft die Kosten für den Rechtsstreit nicht übernehmen wird. Der Versicherungsnehmer muss dann entweder selbst für die Kosten aufkommen oder den Rechtsstreit auf eigene Kosten führen.

Wie wird die Prüfung der Erfolgsaussichten durchgeführt?
Die Prüfung der Erfolgsaussichten wird in der Regel von einem Rechtsanwalt durchgeführt, der von der Versicherungsgesellschaft beauftragt wird. Der Anwalt prüft die Sachlage und erstellt eine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Diese wird dann an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet, die letztendlich über die Übernahme der Kosten entscheidet.

Welche Rolle spielt der Versicherungsnehmer bei der Prüfung der Erfolgsaussichten?
Der Versicherungsnehmer hat eine wichtige Rolle bei der Prüfung der Erfolgsaussichten. Er ist verpflichtet, alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit die Versicherungsgesellschaft eine fundierte Entscheidung treffen kann. Zudem hat er das Recht, Einspruch gegen eine negative Prüfung der Erfolgsaussichten einzulegen und gegebenenfalls eine erneute Prüfung zu beantragen.

Was passiert, wenn die Erfolgsaussichten positiv sind?
Wenn die Prüfung der Erfolgsaussichten positiv ausfällt, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für den Rechtsstreit. Der Versicherungsnehmer kann dann einen Anwalt seiner Wahl beauftragen und muss sich keine Sorgen um die finanziellen Aspekte des Rechtsstreits machen.

Kann die Prüfung der Erfolgsaussichten im Laufe des Rechtsstreits erneut durchgeführt werden?
Ja, es ist möglich, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten im Laufe des Rechtsstreits erneut durchgeführt wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Sachlage ändert oder neue Beweise auftauchen. In solchen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft eine erneute Prüfung veranlassen.

Zusammenfassung
Die Überprüfung der Erfolgsaussichten ist ein zentraler Aspekt einer Rechtsschutzversicherung, bei dem geprüft wird, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. Dabei werden Faktoren wie die Rechts- und Beweislage sowie die Erfahrung des Anwalts berücksichtigt. Dies schützt die Interessen beider Parteien, da die Versicherung nur bei positiver Prognose die Kosten trägt. Im Fall einer negativen Einschätzung muss der Versicherungsnehmer selbst die Kosten übernehmen oder auf den Rechtsstreit verzichten. Die Prüfung wird meist von einem Anwalt vorgenommen und kann bei neuen Entwicklungen im Fall wiederholt werden.