Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.
Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.
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Begriff | Definition |
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Schadenreserve | Die Schadenreserve bei Versicherungen ist eine Rückstellung, die gebildet wird, um die finanziellen Verpflichtungen für Schadensfälle abzudecken, die im Laufe des Wirtschaftsjahres eingetreten sind, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt wurden. Es handelt sich dabei um ungewisse Verbindlichkeiten, da die Höhe der Verbindlichkeiten noch nicht genau bekannt ist. Die Bildung einer Schadenreserve ist daher notwendig, um eine realistische Darstellung der finanziellen Lage des Versicherungsunternehmens zu gewährleisten. Welche Gesetze gelten für die Bildung von Schadenreserven?
Welche Auswirkungen hat eine Erhöhung der Schadenreserve auf den Gewinn? Zusammenfassung |