Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Beihilfeergänzungstarif

Ein Beihilfeergänzungstarif ist eine zusätzliche Versicherung, die in Kombination mit einer Beihilfeversicherung abgeschlossen werden kann. Sie dient dazu, die Versorgungslücke zu schließen, die durch die begrenzten Leistungen der Beihilfe entsteht. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit der Funktion, den Gestaltungsmöglichkeiten und den Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs beschäftigen.

Funktion eines Beihilfeergänzungstarifs
Die Beihilfe ist eine staatliche Unterstützung für Beamte und deren Familienangehörige im Krankheitsfall. Sie übernimmt einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, Arzneimittel und Heilpraktikerleistungen. Die Beihilfeleistungen variieren je nach Bundesland und sind in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz der tatsächlichen Kosten begrenzt. Dadurch entsteht häufig eine Versorgungslücke, die von den Versicherten selbst getragen werden muss.
Hier kommt der Beihilfeergänzungstarif ins Spiel. Er übernimmt die Kosten, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Dadurch wird die finanzielle Belastung für den Versicherten reduziert und eine umfassendere Absicherung im Krankheitsfall gewährleistet.

Gestaltungsmöglichkeiten eines Beihilfeergänzungstarifs
Beihilfeergänzungstarife werden von privaten Krankenversicherungen angeboten und können individuell gestaltet werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die den Bedürfnissen und Anforderungen der Versicherten gerecht werden.
Zum einen kann die Höhe der Beihilfeergänzung gewählt werden. Diese kann entweder als prozentualer Anteil oder als fester Betrag festgelegt werden. Auch die Höchstgrenze der Erstattung kann individuell vereinbart werden.
Des Weiteren können zusätzliche Leistungen in den Beihilfeergänzungstarif aufgenommen werden. Dazu gehören beispielsweise Leistungen für alternative Heilmethoden, Zahnbehandlungen oder Sehhilfen. Diese können je nach Bedarf und persönlichen Präferenzen ausgewählt werden.

Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs
Die Leistungen eines Beihilfeergänzungstarifs variieren je nach Anbieter und Tarif. Grundsätzlich werden jedoch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Arzneimittel und Heilpraktikerleistungen übernommen, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden. Auch hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, um eine umfassende Absicherung zu gewährleisten.
Zusätzlich können, wie bereits erwähnt, weitere Leistungen wie beispielsweise Zahnbehandlungen oder alternative Heilmethoden in den Tarif aufgenommen werden. Auch hier gilt es, die persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen zu berücksichtigen.
Ein weiterer Vorteil eines Beihilfeergänzungstarifs ist die freie Wahl des Arztes und Krankenhauses. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die Versicherten an bestimmte Ärzte und Kliniken gebunden sind, können Beihilfeversicherte mit einem Beihilfeergänzungstarif frei entscheiden, von welchen Ärzten und in welchen Krankenhäusern sie sich behandeln lassen möchten.