Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Direktanspruch

Bei einem Direktanspruch handelt es sich um einen direkten Anspruch auf Schadensersatz, den der Geschädigte gegen den Versicherer geltend machen kann. Der Direktanspruch ist in § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz geregelt und kann auch dann gelten, wenn der Versicherer gegenüber seinem Kunden von der Leistungspflicht freigestellt wurde. In diesen Fällen können Versicherungsgesellschaften ihre Kunden in Regress nehmen. Der Direktanspruch gilt in erster Linie bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und andere Pflicht-Haftpflichtversicherungen.

Ein Direktanspruch bewirkt bei Pflicht-Haftpflichtversicherungen, dass Geschädigte ihre Schäden unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen und notfalls einklagen können. Dadurch werden Geschädigte geschützt, wenn Versicherungskunden insolvent sind. Der Direktanspruch ist auch dann nützlich, wenn ein Schaden nicht beim Versicherungsnehmer direkt geltend gemacht werden kann, weil dieser nicht auffindbar ist oder sich im Ausland aufhält. Bevor also ein Schaden geltend gemacht werden soll, ist zu prüfen, ob ein Direktanspruch besteht und ob der Schadensverursacher auch in Haftung genommen werden soll.