Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Hakenlastversicherung

Bei einer Hakenlastversicherung handelt es sich um eine Schwergutversicherung bzw. Haftungsversicherung. Hakenlastversicherungen werden von Unternehmen aus dem Bereich Schwergut, Bergung und Abschleppdienst abgeschlossen. Die Versicherung schützt ihre Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, die bei der Beförderung von Gütern oder Fahrzeugen mit einem Kran bzw. Haken entstehen können. Der Versicherungsschutz der Hakenlastversicherung besteht für das Befördern, Abschleppen oder Bergen von fremden Gütern oder Fahrzeugen zum Zwecke der Rückführung. Mitversichert sind Ansprüche aus Verlust und Beschädigung sowie je nach Tarif auch Vermögensschäden.

Die Hakenlastversicherung schützt auch dann, wenn kein direktes Verschulden der Versicherungsnehmer vorgelegen hat. Nicht versichert sind jedoch Schäden die bewusst – also vorsätzlich – herbeigeführt wurden. Bei der Schadensregulierung erstattet die Hakenlastversicherung die Schäden und Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höchstentschädigungssumme. Zu den obligatorischen Ansprüchen zählen Kosten für die Feststellung des Schadens, Gebühren für Anwälte und Gerichte, Bergungskosten und zusätzliche Kosten für die Schadensabwendung oder Schadensminderung.

Synonyme: Abschleppversicherung