Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Montageversicherung

Eine Montageversicherung hat den Zweck, Schäden oder Verluste, die während einer Montage oder während eines Probebetriebs an einem versicherten Objekt entstanden sind, abzudecken. Die Montageversicherung sichert Besteller, Montageunternehmen und beteiligte Subunternehmen in Bezug auf Anlagen gegen potenzielle Montagerisiken ab. Von der Montage bis zur Abnahme der fertigen Anlage oder Maschine werden Versicherungsnehmer bei der Montageversicherung unter Versicherungsschutz gestellt.

Die Montageversicherung fällt in den Bereich der Allgefahrendeckung; sichert Montageobjekte also gegen alle möglichen Gefahren ab, die in den Versicherungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Zu den typischen von der Montageversicherung abgedeckten Risiken gehören Ungeschicklichkeit sowie Vorsatz Dritter, höhere Gewalt, Diebstahl, Explosion, Brand, Blitzschlag, Erdbeben, Erdrutsch, un- oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse sowie Material-, Konstruktions-, Werkstätten-, Berechnungs- und Montagefehler.

Eine zusätzliche Option der Montageversicherung ist die Ausweitung auf Montageausrüstungen und fremde Gegenstände bzw. Sachen, die nicht zum Montageobjekt gehören. Auch zusätzliche Transportversicherungen gelten als geläufige Kombination zur Montageversicherung.