Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Heredität

Bei der Heredität handelt es sich um einen Fachbegriff aus der Medizin und Biologie, der sich mit der Vererbungslehre beschäftigt. Mit Heredität wird die Weitergabe von in den Genen befindlichen Erbanlagen von einer Generation an ihre Nachkommen beschrieben, wodurch ähnliche Merkmale und Eigenschaften begründet werden können. Als Grundlage der Erbanlagen wird die DNA als Erbsubstanz betrachtet.

Die Heredität ist demnach ein Bestandteil der tierischen und menschlichen Vererbungslehre sowie der pflanzlichen Genforschung. Gene können starke Eigenschaften vorweisen, die sich auch bei folgenden Generationen durchsetzen. Das Erbgut des Menschen hat beispielsweise einen Einfluss auf Hautfarbe, Haarfarbe, Größe, Gesichtsform, Körperform und Augenfarbe. Des Weiteren können auch Gesichtszüge, Begabungen, Talente und Intelligenz vererbt werden. Auf der anderen Seite betrifft Heredität jedoch auch die Vererbung von Krankheiten. Bestimmte Krankheiten können danach auch in Folgegenerationen wieder auftreten.

Aus diesem Grund hat die Heredität auch einen Einfluss auf das Versicherungswesen.

In Personenversicherungen können anomale Risiken nur unter erschwerten Bedingungen versichert werden. Ursachen von anomalen Risiken können Gesundheitszustände sein, die von der Norm abweichen oder aber körperliche und geistige Erkrankungen. Bei einigen Versicherungen wird auch eine Vorbelastung durch Heredität oder ein Beruf mit einer hohen Unfallwahrscheinlichkeit problematisch. Eine Folge dieser erschwerten Bedingungen könnte ein höherer Beitrag sein. Auch eine staffelweise Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme kommt in Betracht, sofern der Versicherungsfall in den ersten Jahren nach Vertragsschluss eintritt. Grundlage für die von der Versicherung zu treffende Entscheidung über anomale Risiken ist eine Risikoprüfung.

Der medizinische Begriff der Heredität beschreibt in diesem Zusammenhang die Überprüfung der gesundheitlichen Erbanlagen im Hinblick auf die eigene und die familiäre Krankengeschichte. Diese Prüfung erfolgt durch die Versicherungsgesellschaft bei Personenversicherungen wie etwa Lebensversicherungen im Rahmen einer möglichen Risikoübernahme.

Synonyme: Erblichkeit, Vererbbarkeit, Vererbung,Heritabilität