Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Nachlauf

Der Begriff Nachlauf bezieht sich im Allgemeinen auf die zeitliche Abfolge von Ereignissen oder Leistungen im Zusammenhang mit Versicherungen. In diesem Zusammenhang wird der Begriff oft im Kontext von Schadenreservierung, nachgehendem Leistungsanspruch sowie Nachlauf und Vorlauf bei Transportversicherungen verwendet. Im Folgenden werden diese Begriffe näher erläutert.

Schadenreservierung
Die Schadenreservierung bezieht sich auf die Vorsorge von Versicherungsunternehmen für zukünftige Schäden, die aus bereits eingetretenen Ereignissen resultieren. Dabei wird eine Schadenreserve gebildet, um die finanziellen Belastungen für das Unternehmen zu decken. Diese Schadenreserve wird im Allgemeinen als Teil der Bilanz des Versicherungsunternehmens ausgewiesen und dient als Absicherung für zukünftige Schadensfälle.

Nachgehender Leistungsanspruch
Der nachgehende Leistungsanspruch bezieht sich auf die Möglichkeit, auch nach Beendigung einer Versicherung noch Leistungen aus dieser zu erhalten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Versicherungsvertrag ausläuft, aber der Versicherungsnehmer noch Anspruch auf Leistungen hat, die erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Der nachgehende Leistungsanspruch stellt somit sicher, dass der Versicherungsnehmer auch nach dem Ablauf des Vertrages noch Leistungen erhalten kann.

Nachlauf bei Transportversicherungen
Bei Transportversicherungen bezieht sich der Begriff Nachlauf auf die zeitliche Abfolge von Ereignissen im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern. Dabei beschreibt er die Zeitspanne zwischen dem Verlassen des Ladehafens und dem Eintreffen am Zielhafen. In dieser Zeit sind die transportierten Güter nicht mehr durch die Transportversicherung gedeckt, da sie sich nicht mehr auf dem Transportweg befinden. Um diese Lücke zu schließen, kann eine sogenannte Nachlaufversicherung abgeschlossen werden, die den Zeitraum zwischen dem Verlassen des Ladehafens und dem Eintreffen am Zielhafen abdeckt.

Vorlauf bei Transportversicherungen
Im Gegensatz zum Nachlauf beschreibt der Vorlauf bei Transportversicherungen die Zeitspanne zwischen dem Beladen des Transportmittels und dem Verlassen des Ladehafens. In dieser Zeit sind die transportierten Güter bereits versichert und durch die Transportversicherung abgedeckt. Der Vorlauf ist somit Teil des Versicherungsschutzes und stellt sicher, dass die Güter bereits während des Beladens und der Vorbereitung des Transports versichert sind.

Zusammenfassung
Der Begriff Nachlauf in der Versicherungswelt bezieht sich auf die Nachsorge von Versicherungsleistungen und Schadensfällen. Schadenreservierung dient Versicherern als finanzielle Absicherung für zukünftige Ansprüche aus bereits eingetretenen Ereignissen. Der nachgehende Leistungsanspruch ermöglicht Versicherten, auch nach Vertragsende Ansprüche geltend zu machen.
Im Kontext der Transportversicherung deckt die Nachlaufversicherung die Zeitspanne nach Verlassen des Ladehafens bis zur Ankunft im Zielhafen ab, während der Vorlauf den Schutz der Güter während des Beladens und bis zur Abfahrt vom Hafen umfasst.

Synonyme: nachgehender Leistungsanspruch,Nachreise,Vorlauf