Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachlauf

Der Begriff des Nachlaufs hat in Bezug auf Versicherungen gleich mehrere Definitionen.

  1. Schadenreservierung
    Zunächst gilt der Nachlauf als Schadenreservierung, die wegen eingetretener und noch nicht abschließend regulierter Schäden "reserviert" werden müssen. Versicherungsgesellschaften müssen solche Spätschäden als Nachlauf eines Geschäftsjahres mit einkalkulieren. Zu diesen Schäden gehören entstandene, aber noch nicht gemeldete Schäden oder gemeldete, aber noch nicht bezifferbare Schäden. Mit der Berechnung des Nachlaufs bietet sich der Versicherungsgesellschaft daher die Möglichkeit, eine Reserve zur Regulierung dieser Schäden zu berücksichtigen.

  2. nachgehender Leistungsanspruch
    Als Nachlauf wird jedoch auch der nachgehende Leistungsanspruch bezeichnet, der bei Versicherungen wie der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Nachlauf von einem Monat nach Beendigung der Arbeit. Während der Nachlauf-Zeit erhalten Versicherte normale Leistungen aus der gesetzlichen Krankenkasse und auch Familienmitglieder bleiben versichert, obwohl keine Beiträge mehr gezahlt werden. Bei Kfz-Haftpflichtversicherungen wird die gesetzliche Nachhaftung auch Nachlauf genannt, bei der die Versicherungsgesellschaft bis zu einem Monat nach Abmeldung eines Fahrzeugs noch potenzielle Schäden von schuldfreien Unfallgegnern übernehmen muss.

  3. Nachlauf und Vorlauf bei Transportversicherungen
    Nicht zuletzt ist der Nachlauf auch ein Begriff aus dem Bereich der Transportversicherungen. Transportversicherungen schützen gegen Verlust oder Beschädigung transportierter Waren und Güter, Güterfolge- und Vermögensschäden. Um einen durchgehenden Versicherungsschutz vom Start bis zum Ziel gewährleisten zu können, sollten bei einer Transportversicherung der Vorlauf und der Nachlauf abgedeckt werden. Bei Containertransporten beinhaltet der Vorlauf zum Beispiel den Landweg bis zum Abgangs-Seehafen und der Nachlauf den Landweg vom Empfangs-Seehafen zum endgültigen Ziel.

 

Synonyme: Schadenreservierung,„nachgehender Leistungsanspruch,Nachreise,Vorlauf