Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Nachschüssig

Die Angaben „vorschüssig“ oder „nachschüssig“ beziehen sich auf den Zeitpunkt einer regelmäßigen Zahlung.

Vorschüssige Zahlungen bedeuten, dass die Zahlung immer zu Beginn eines bestimmten Intervalls geleistet werden; bspw. zu Beginn eines Monats.

Nachschüssige Zahlungen werden dementsprechend zum Ende des Intervalls geleistet; bspw. zum Monatsende. Vor- und nachschüssig beziehen sich also immer auf das jeweilige Zahlungsintervall.

Wichtig sind die Begriffe der Vorschüssigkeit oder Nachschüssigkeit beispielsweise bei der Berechnung von Zinsen bei einem Sparplan. Auch wenn innerhalb des vorgesehenen Zahlungsintervalls alle Zahlungen geleistet wurden, beeinflusst der Zeitpunkt der Zahlung die Zinsberechnung. Hier kann es bei einer nachschüssigen Zahlung zu kürzeren Zinszeiten und damit zu weniger Zinsen kommen.

Typische vorschüssige Zahlungen werden bei Mietverträgen, Wartungsverträgen, Versicherungsverträgen, Leasingverträgen und bestimmte Renten vereinbart. Nachschüssig werden zum Beispiel Gehälter, Kreditraten sowie einige Renten gezahlt. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat sich durch die Rentenanpassung im Jahr 2019 das Verhältnis zwischen vorschüssiger zu nachschüssiger Rentenzahlung zugunsten der nachschüssigen Zahlungen umgewandelt.

Synonyme: vorschüssig