Die Positivliste ist eine Liste von medizinischen Leistungen, die von einer Krankenversicherung übernommen werden. Sie enthält alle Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel, die von der Versicherung erstattet werden. Die Positivliste wird auch als Leistungskatalog oder Erstattungskatalog bezeichnet.
Was hat die Positivliste mit Versicherungen zu tun?
Die Positivliste ist eng mit dem Thema Krankenversicherung verbunden. Sie gibt an, welche medizinischen Leistungen von der Versicherung abgedeckt werden und welche nicht. Die Positivliste dient somit als Grundlage für die Erstattung von Kosten im Gesundheitsbereich.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage gibt es die Positivliste?
Die Positivliste basiert auf dem Sozialgesetzbuch (SGB V), genauer gesagt auf § 92 Absatz 1. Dieser Paragraph regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und beinhaltet auch die Positivliste. Die gesetzlichen Krankenkassen sind somit gesetzlich dazu verpflichtet, die Leistungen der Positivliste zu übernehmen.
Welche Leistungen sind in der Positivliste enthalten?
Die Positivliste umfasst alle medizinischen Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Vorsorgeuntersuchungen. Auch alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder Akupunktur können in der Positivliste aufgeführt sein, sofern sie von der Versicherung übernommen werden.
Wer erstellt und aktualisiert die Positivliste?
Die Positivliste wird von einem unabhängigen Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), erstellt und regelmäßig aktualisiert. Dieser Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Krankenkassen, der Ärzteschaft und der Krankenhäuser zusammen. Sie prüfen und bewerten medizinische Leistungen auf ihre Wirksamkeit, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit und entscheiden dann, ob sie in die Positivliste aufgenommen werden.
Warum gibt es die Positivliste?
Die Positivliste dient dazu, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und eine einheitliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Sie soll verhindern, dass unnötige oder nicht wirksame medizinische Maßnahmen von der Versicherung übernommen werden. Durch die Positivliste wird somit eine Kostenkontrolle im Gesundheitssystem gewährleistet.
Welche Auswirkungen hat die Positivliste auf die Versicherten?
Für Versicherte bedeutet die Positivliste, dass sie sich bei medizinischen Leistungen, die in der Liste aufgeführt sind, keine Gedanken über die Kosten machen müssen. Die Versicherung übernimmt diese Leistungen vollständig oder zumindest zu einem Großteil. Allerdings müssen Versicherte bei Behandlungen, die nicht in der Positivliste enthalten sind, die Kosten selbst tragen oder eine private Zusatzversicherung abschließen.
Gibt es auch eine Negativliste?
Ja, neben der Positivliste gibt es auch eine Negativliste, auch als Ausschlussliste bezeichnet. Diese enthält medizinische Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Schönheitsoperationen oder alternative Heilmethoden, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Die Negativliste wird ebenfalls vom G-BA erstellt und regelmäßig aktualisiert.
Zusammenfassung
Die Positivliste definiert die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstatteten medizinischen Leistungen, Medikamente und Hilfsmittel. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert und wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erstellt und aktualisiert. Die Liste sichert eine einheitliche Versorgung und Kostenkontrolle im Gesundheitssystem, indem sie festlegt, welche Behandlungen versichert sind. Für Versicherte bedeutet dies, dass Kosten für aufgeführte Leistungen größtenteils von der Krankenversicherung übernommen werden, während Leistungen, die nicht gelistet sind, selbst zu tragen oder über eine private Zusatzversicherung abzusichern sind. Es gibt auch eine Negativliste mit nicht erstatteten Leistungen.