Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Negativliste

Eine Negativliste ist im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eine Liste, die nicht erstattungsfähige Arzneimittel beinhaltet. Als Gegenteil der Positivliste mit übernahmefähigen Arzneimitteln enthält die Negativliste nach § 34 SGB V verschreibungspflichtige Medikamente, die grundsätzlich nicht von der Krankenversicherung bezahlt werden.

Die Negativliste gilt nicht für versicherte Kinder bis zu einem Lebensjahr von 12. Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zu einem Alter von 18 Jahren. Ausnahmen von der Negativliste müssen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss durch Richtlinien festgelegt werden.

Für Erwachsene werden nach der Negativliste Arzneimittel für Bagatellerkrankungen von einer Kostenübernahme ausgeschlossen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Arzneimittel gegen Erkältungen, grippale Infekte, Abführmittel oder gegen Reisekrankheiten. Auch Lifestyle-Medikamente wie Haarwuchsmittel, Potenzmittel oder Appetitzügler ohne nachgewiesenen therapeutischen Nutzen befinden sich auf der Negativliste. Durch die Negativliste vermeiden Krankenkassen unnötige Ausgaben.