Prozessfinanzierung ist eine Form der Finanzierung, bei der ein Dritter die Kosten eines Rechtsstreits übernimmt. Dieser Dritte wird als Prozessfinanzierer bezeichnet und trägt alle anfallenden Kosten wie Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Sachverständigenhonorare. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Doch wie genau funktioniert Prozessfinanzierung und wer kann davon profitieren? Diese Fragen werden im Folgenden genauer erläutert.
Wer kann Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder, der in einen Rechtsstreit verwickelt ist, Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Besonders häufig wird Prozessfinanzierung in wirtschaftlich komplexen Fällen genutzt, in denen hohe Kosten zu erwarten sind oder die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Auch Personen oder Unternehmen, die über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, können von Prozessfinanzierung profitieren.
Welche Vorteile bietet Prozessfinanzierung?
Der größte Vorteil von Prozessfinanzierung liegt darin, dass die finanzielle Belastung für den Kläger minimiert wird. Da der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten übernimmt, muss der Kläger keine finanziellen Risiken eingehen. Dies kann besonders in langwierigen Rechtsstreitigkeiten von Vorteil sein, da die Kosten schnell in die Höhe steigen können. Zudem kann Prozessfinanzierung auch dazu beitragen, dass der Kläger seine Liquidität und Bonität bewahren kann, da er nicht gezwungen ist, für den Rechtsstreit Geld aufzunehmen oder seine eigenen finanziellen Mittel einzusetzen.
Welche Fälle eignen sich für Prozessfinanzierung?
Prozessfinanzierung eignet sich vor allem für Fälle, in denen hohe Streitwerte zu erwarten sind. Dies betrifft unter anderem komplexe Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten, Kartellrechtsverfahren oder auch Patentstreitigkeiten. Auch bei Streitigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes oder des Arbeitsrechts kann Prozessfinanzierung eine sinnvolle Option sein. Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, dass die Erfolgsaussichten des Falles von einem erfahrenen Prozessfinanzierer geprüft werden, da dieser nur Fälle annimmt, von denen er überzeugt ist.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer ab?
Zunächst muss der Kläger einen Prozessfinanzierer finden, der bereit ist, den Fall zu übernehmen. Dies kann entweder durch eine direkte Kontaktaufnahme oder über einen Anwalt geschehen. Anschließend wird ein Finanzierungsvertrag abgeschlossen, in dem alle Details wie die Höhe der Erfolgsbeteiligung, die Kostenübernahme und die Laufzeit festgehalten werden. Der Prozessfinanzierer übernimmt daraufhin sämtliche Kosten des Rechtsstreits und der Kläger kann sich auf den Prozess konzentrieren, ohne sich um finanzielle Aspekte sorgen zu müssen.
Was passiert im Erfolgsfall?
Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Diese kann entweder in Form einer prozentualen Beteiligung am Streitwert oder als fester Betrag festgelegt werden. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung hängt dabei von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Falls und dem finanziellen Risiko ab. In der Regel liegt sie zwischen 20% und 40% des erstrittenen Betrags.
Was passiert im Falle einer Niederlage?
Sollte der Prozess verloren werden, trägt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten und der Kläger geht leer aus. Dies ist jedoch auch im Interesse des Prozessfinanzierers, da dieser nur Fälle annimmt, von denen er überzeugt ist und die Erfolgsaussichten hoch sind. Somit besteht für den Kläger kein finanzielles Risiko.
Zusammenfassung
Prozessfinanzierung ermöglicht es, dass ein Dritter, der Prozessfinanzierer, die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Von dieser Finanzierungsform profitieren sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, insbesondere wenn hohe Kosten erwartet werden oder die Erfolgsaussichten ungewiss sind. Der Kläger trägt kein finanzielles Risiko, da im Falle einer Niederlage der Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt. Bei einem gewonnenen Prozess erhält der Finanzierer eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung, die bis zu 40% des erstrittenen Betrags sein kann. Prozessfinanzierung ist besonders geeignet für wirtschaftlich komplexe Fälle mit hohen Streitwerten.
Synonyme:
Prozesskostenfinanzierung